Hallo
frau denkt nur, dass das mit einem riesen aufwand verbunden ist, weil das amt dann sicher kären möchte was der bekannte oder die freundin bei der frau dann für die 1 - 2 monate unterkommt bis die neue wohnung bezogen werden kann, für einkünfte hat?!
Selbst Liebespaare werden erst nach einjährigem Zusammenwohnen mehr oder weniger zwangsläufig zur Bedarfsgemeinschaft erklärt. (Kann natürlich sein, dass es manche oder viele Ämter schon von Anfang an machen, es ist aber nicht so vorgesehen.)
Die Freundin wird natürlich nicht automatisch unterhaltspflichtig für die Frau und deren Kind, nur weil sie sie für 2 Monate bei sich wohnen lässt. (Der Partner wird übrigens in Wirklichkeit auch nicht unterhaltspflichtig, auch nicht nach einem Jahr)
Dass das Amt trotzdem ein Nachweis von deren Einkünften verlangen wird, das kann schon möglich sein, aber es hätte kein Recht dazu. Die Freundin kann das verweigern. Sie kann auch sagen, dass sie nicht dran denkt, für die Frau aufzukommen. Das müsste eigentlich so akzeptiert werden. (Ich habe allerdings da keine praktischen Erfahrungen, ich weiß nur, was hier rechtmäßig wäre)
Sie sollte mit der Frau einen normalen Untermietvertrag abschließen für die Zeit, dann ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass das gar nicht erst passiert.
Einfacher und unkomplizierter geht es möglicherweise, wenn in dem Mietvertrag dann auch genau steht, welcher Anteil pauschal für Heizung (im Sommer ha ha), für Wasser, für Warmwasser, Nebenkosten und Strom gedacht ist. Ich glaube, sonst haben sie am Amt Schwierigkeiten, das korrekt zu verbuchen. Strom wird ja übrigens nicht extra als KdU bezahlt, sondern muss vom normalen Lebensunterhalt bestritten werden.
Viele Grüße