Alg2-Umzug wegen Arbeit-wer trägt Kosten

Hallo,

man ist also arbeitslos und gibt sich Mühe Arbeit zu finden.
Man findet dann auch Arbeit - 300 km vom jetzigen Wohnort entfernt.

Weniger ein Problem, man möchte ja wieder arbeiten.

Nach Hörensagen würde die ARGE für die erste Zeit eine Zweitwohnung zahlen, für den Übergang, bis adäquater Wohnraum für Familie etc. gefunden wurde und diese nachkommen kann.

Was passiert jetzt, wenn gerade genug Gehalt reinkommt, dass man sich gerade so davon halten kann?

Auf den ersten Blick kein Problem, dann hat man ja genug meint man.
Das Problem ist aber, der Umzug muss ja noch stattfinden, die Kaution für die neue Familienwohnung muss auch irgendwie gestellt werden, evtl, muss man einen Monat doppelte Miete zahlen und was passiert, wenn das Gehalt erst am 15. kommt?

Auf den Abstand kostet ein 6,5t-Lastwagen (ohne Sprit) knapp 300,-, für Sprit darf wohl schon noch einmal mindestens 150,- gerechnet werden. Sind also 450,- die man aber als Alg2-Empfänger nicht mal eben so sparen konnte.
Durchschnittswert für die Kaution ist bei 3 MM wohl so ca. 1500,-.
Sind also insgesamt übern Daumen gepeilt 2000,-, mit einer doppelten Miete fast 2500,- die man als Alg2-Empfänger nun mal einfach nicht hat.

Verdiente man weniger bekäme man das alles von der ARGE bezahlt, bzw. die Kaution als Darlehen.

Jetzt ist die Frage, kann man, trotz das man ja „genug“ verdient betreffende Anträge stellen, dass man diese Kosten eben doch noch getragen bekommt?

Und wenn ja welche und auf was stützt man sich da?

Wenn nämlich das Arbeitsverhältnis sehr kurzfristig angetreten werden soll und der Sachbearbeiter meint, man solle alles erst einmal auf sich zu kommen lassen, kommt man doch ganz schön ins Schwitzen.

Das Geld für den Umzug und die Kaution ist aber definitiv nicht da, da also nicht umgezogen werden kann, kann auch die Arbeitsstelle nicht angetreten werden. Und nein, die Familie 6-7 Monate alleine im alten Wohnort wohnen zu lassen, bis man sich selbst alles zusammengespart hat, ist wirklich keine Alternative.

Für Aufklärung im Voraus vielen Dank.

Grüße,

Fonz

Ganz vergessen:
Wie und auf welcher Grundlage beantragt man eigentlich die Übernahme der Kaution etc. für die kleine 1-Zimmer-Wohnung für den Anfang?

Grüße

Fonz

Hallo,

ausnahmsweise kann man auch nach SGB XII ein Darlehen bekommen, und nachSGB III gibt es wohl auch Möglichkeiten. Teilweise gilt das mW auch für Leute die nach Leistungen nach SGB II erhalten.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/37.html
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?..
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/21.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/34.html

Ich würde mich da bei der Agentur beraten lassen und jemanden mitnehmen, der sich ein bisschen auskennt und gezielt nach Möglichkeiten fragen. Theoretisch besteht ja Beratungspflicht.

Hallo

Wie und auf welcher Grundlage beantragt man eigentlich die
Übernahme der Kaution

Mietvertrag. Gehe aber hin zum Jobcenter - sind ja alles Kannleistungen.

Gruß
Otto

Hallo,

da es sich hier ja um Alg2 handelt, hat das Jobcenter nichts damit zu tun, die ARGE ist der Ansprechpartner.

Jobcenter wäre wohl einfacher, die sind meiner Meinung und Erfahrung nach netter, hilfsbereiter und kompetenter.

Ich meinte auch eher eine Rechtsgrundlage, aber in dieser Situation ist es wohl wirklich das beste, einen formlosen Antrag zu stellen und abzuwarten, was sich ergibt.

Trotzdem Dank für deine Antwort.

Grüße

Fonz

1 Like

Hallo,

erst einmal für deine Antwort.
Man sollte also folgendes tun:
Seiner Sachbearbeiterin einen Brief schreiben, dass man mit seinem zukünftigen Chef gesprochen hat und die ganze Sache ins Wasser fällt, wenn man sich nicht baldigst um Wohnraum kümmert.
Sie solls also nicht persönlich nehmen, dass man jetzt direkt, ohne ihre Nachfrage abzuwarten einen Antrag stellt.

Dann in der Anlage ziemlich formlos einen Antrag auf all das, was man haben muss/will/möchte stellen und dabei um schnellstmögliche Bearbeitung und Antwort bitten, zu erwartendes Gehalt dazu, dass man, sobald man dort angestellt ist komplett von der ARGE los ist und das wenn nicht, man weiter arbeitslos bleibe und so schnell nichts bekomme.
Als Nachweis einen Auszug der Bewerbungen der letzten Wochen bei und hoffen, dass die sich dann bekrabbeln.

Sollte man dabei noch irgend etwas beachten?
Ansonsten sollte man das mal so probieren :smiley:

Grüße

Fonz

Hallo,

ja, einen formlosen Antrag stellen ist auf jeden Fall ratsam.
Eingang aber abstempeln lassen, oder unter Zeugen abgeben.
Evtl. unter Berufung der genannten §§. Sofern die Behörde nicht zuständig ist, muss sie den Antrag an den zust. Leistungsträger weiterleiten.

Lt. heutiger Recherche stehen die Chancen auf Übernahme anscheinend gut, wenn die Angaben in diesem Link stimmen:
http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/weblog/20…

Kautionen kann man übrigens in 3 Monatsraten leisten, oder evtl. vorübergehend über eine kostenpflichtige Bankbürgschaft absichern, wenn der Vermieter sich darauf einlässt. Mit einem Arbeitsvertrag macht das die Bank ja evtl. mit.

Es soll ja auch nette Arbeitgeber geben. Vielleicht bürgt der ja gegen eine entsprechende Abtretungserklärung in Höhe eines Monatsgehaltes oder so.

Hallo,

da es sich hier ja um Alg2 handelt, hat das Jobcenter nichts
damit zu tun, die ARGE ist der Ansprechpartner.

Ist das Gleiche, nur anderer Namen. Du meinst vielleicht Agentur für Arbeit.

Gruß
Otto

1 Like

Hallo,

Kautionen kann man übrigens in 3 Monatsraten leisten, oder
evtl. vorübergehend über eine kostenpflichtige Bankbürgschaft
absichern, wenn der Vermieter sich darauf einlässt. Mit einem
Arbeitsvertrag macht das die Bank ja evtl. mit.

Vielleicht passt dann ja sowas?
http://www.kautionsfrei.de/antrag.html?zanpid=11&zan…

Ich habe es noch nicth ausprobiert, es sollte nur eine Hilfe sein. Und ich habe keine Ahnung ob da ein Pferdefuss bei ist.

Es soll ja auch nette Arbeitgeber geben. Vielleicht bürgt der
ja gegen eine entsprechende Abtretungserklärung in Höhe eines
Monatsgehaltes oder so.

Da sollte man auch das Kleingedruckte lesen. Bei mir stand drin das ich nichts aus dem Arbeitsentgelt abtreten, verpfänden oder überschreiben darf.
MFG
MIke