Hallo,
inwieweit verfällt der Anspruch, wenn man ein Haus von seinen Eltern bekommt?
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Verf�llt der Anspruch in jedem Falle, oder gibt es Ausnahmen? Man unterscheidet bekanntlich zwischen Eigentum und Besitz.
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Was also, wenn man Eigentümer, aber nicht Besitzer ist? Wenn die Eltern den Niesbrauch haben und derzeitige Mieteinnahmen bekommen?
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Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, das H�uschen zu haben (um Erbschaftssteuer zu entgehen) und trotzdem Alg2-berechtigt zu sein?
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Wenn ich im Besitz einer Lebensversicherung bin, entfällt dann der Anspruch auf Alg2?
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Hat der Häuschen-Besitz/Eigentum (siehe oben) Einfluss auf Alg1?
Danke, Michael
Hallo
Hallo,
inwieweit verfällt der Anspruch, wenn man ein Haus von seinen
Eltern bekommt?
- Verf?llt der Anspruch in jedem Falle, oder gibt es
Ausnahmen? Man unterscheidet bekanntlich zwischen Eigentum und
Besitz.
Was ist das denn für eine definition??
- Was also, wenn man Eigentümer, aber nicht Besitzer ist?
Entweder bin ich Eigentümer oder nicht, steh ich im Grundbuch oder nicht, steh ich drin bin ich der Besitzer = dasgleiche wie Eigentümer, sonst eben nicht
Wenn die Eltern den Niesbrauch haben und derzeitige
Mieteinnahmen bekommen?
Der Niessbrauch der Eltern macht die Hütte nur unverkäuflich und damit nicht verwertbar für die AA
Im übrigen ist ein Einfamilienhaus kein Grund ALG 2 zu streichen, es sei denn es ist zu gross. Für 1 Person sind 130m² drin
- Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, das H?uschen
zu haben (um Erbschaftssteuer zu entgehen) und trotzdem
Alg2-berechtigt zu sein?
Bei Erben 1. Ranges sind die Freibeträge so hoch, da fällt bestimmt nix an, es sein denn es geht wirklich darüber
- Wenn ich im Besitz einer Lebensversicherung bin, entfällt
dann der Anspruch auf Alg2?
Wenn sie nicht explizit der AV dient, Auszahlung nur bei Rente, und die eigenen Freibeträge überschreitet, wird das Geld mit angerechnet und eine Auflösung angeordnet. Der Verlust darf nicht höher als 10% sein, dann brauch man sie nicht auflösen
- Hat der Häuschen-Besitz/Eigentum (siehe oben) Einfluss auf
Alg1?
Danke, Michael
lG
Mikesch
- Verf?llt der Anspruch in jedem Falle, oder gibt es
Ausnahmen? Man unterscheidet bekanntlich zwischen Eigentum und
Besitz.
Was ist das denn für eine definition??
Nun ja, Du kannst sowohl Eigentümer ohne Besitz sein (=z.B. als Vermieter), als auch Besitzer ohne Eigentumsrecht sein (=z.B. als Mieter). Nur wenn Du selber in Deiner Eigentumswohnung wohnst, bist Du sowohl ihr Eigentümer als auch ihr Besitzer. Rechtlich ist da selbstverständlich ein Unterschied.
Zum Rest kann ich nichts beitragen:wink:
Grüße
Jürgen