Hallo
Ende März überweist das Jobcenter im Voraus den Hilfebedarf für den Bedarfsmonat April. Wenn bekannt ist, dass im April Lohn zufließen wird, dann wird der anrechenbare (!) Teil des Lohns bei der Bedarfsermittlung für April schon berücksichtigt, und die Hilfeleistung/-zahlung Ende März für den Monat April wird entsprechend geringer ausfallen. Dabei ist es wurscht, ob der Lohn schon am 1.4. oder erst am 30.4. auf dem Konto eingeht… es zählt der Zufluss_monat_.
Dass das Jobcenter die Hilfeleistung Zahlung für April wegen des anstehenden Lohns verringert, ist insofern korrekt. Es darf aber , wie gesagt, nur der anrechenbare Teil des Lohns berücksichtigt werden… also Nettolohn abzüglich der Frei-/Absetzbeträge, die anfallen -> http://hartz.info/index.php?topic=17.0 Ansonsten nachweislich Widerspruch einreichen und nachfordern.
Denn ich muss ja vom 01.04 - 15.04 auch meine Rechnungen bezahlen.
Man kann beim Jobcenter ein Darlehn zur Überbrückung bis zur 1.Lohnzahlung beantragen (ebenfalls nachweislich schriftlich machen).
LG