ALG2 und Firmenfahrzeug

Hallo,

bitte nicht schimpfen, hatte es schon im „Arbeits- und Sozialamt“ Brette´l versucht, aber dort konnte/wollte keiner meine Frage beantworten!

Mal ANGENOMMEN ein Selbständiger bezieht noch zum Gewinn, ALG2.
Sein PKW ist ein privates Fahrzeug.

Nun kann doch die ARGE seinen privaten PKW wie einen Firmen-PKW behandel. Die Entscheidung der Einordnung obliegt dem Sachbearbeiter (SB).

MAL angenommen, der SB sieht es so und ordnet den PKW der Firma zu.

Wie würde dies das FA sehen?
Genauso, nur weil die ARGE das KFZ so eingeordnet hätte?
Tauschen die ARGE und das FA diese Angaben untereinander aus?

Es bringt ja dem armen Selbständigen nix, wenn er dann vom FA nen Brief erhält, wegen „Steuerhinterziehung“, nur weil der SB bei der ARGE dieser Meinung war!

VG René

Steuerrecht vs. Sozialrecht
Hi !

Steuerrecht und Sozialrecht habe einige wenige Punkte, an denen die Behandlung EINES Lebenssachverhaltes übereinstimmt und viele Punkte, bei den die Behandlung EINES Lebenssachverhaltes abweicht.

So ist das auch hier. Die ARGE hat ihre sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (SGB), nach denen sie die Zuordnung privat/betrieblich vornimmt. Beim Finanzamt gibt es eigene Regeln (EStG), die mit den ARGE-Regeln nichts gemeinsam haben.

Die Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen durch die ARGE hat damit keinereli Bindungswirkung für steuerliche Fragen. Ganz im Gegenteil muss für steuerliche Zwecke eben das steuerliche Prüfschema angewendet werden.

BARUL76

.

Besten Dank, für Deine Antwort! owT
VG René