Alg2 und freiberufliche Tätigkeit

Hallo,

angenommen, ein Alg2-Bezieher möchte eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen; diese wäre zunächst nur von geringem Umfang und würde voraussichtlich auch nur unregelmäßige Einkünfte erbringen.

Wie müsste eine derartige Tätigkeit korrekt bei der ARGE angemeldet werden und wie würden die Einkünfte angerechnet? Nach dem Zuflussprinzip oder würden sie auf das Jahr um- und mit eventuell entstehenden Kosten gegengerechnet?

mfg

Märzhase

Hallo

http://www.google.de/#hl=de&q=hartz+iv+freiberufler&…

Gruß,
LeoLo

Hallo,

das Sprichwort sagt: Wenn du nichts zu sagen hast, dann sage nichts.

Wenn Du Dir die Google-Ergebnisse angesehen hättest, dann wüsstest Du, dass sich darin das offizielle, korrekte Prozedere nicht finden lässt. Leider bin ich auch auf der Seite der Arbeitsagentur nicht fündig geworden.

Vielleicht gibt es hier ja auch jemanden, der sich mit dem Thema auskennt?

mfg

Märzhase

Hallo

… und wie würden die Einkünfte angerechnet? Nach dem Zuflussprinzip oder würden sie auf das Jahr um- und mit eventuell entstehenden Kosten gegengerechnet?

Die Einkünfte und Ausgaben werden innerhalb Bewilligungszeitraum angerechnet, also meistens innerhalb eines halben Jahres. Man sollte aber damit rechnen, dass der SB evtl. nicht so ganz damit klarkommt. Die Buchführung also möglichst einfach gestalten.

Im Voraus wird geschätzt. Man muss aufpassen, dass die Einkünfte nicht zu hoch geschätzt werden, da man dann gar nicht mehr klarkommt.

Ggf. kann man Einstiegsgeld (200,- mtl.) erhalten, das kriegt man aber meistens nur, wenn man so ein mehrwöchiges Existenzgründerseminar mitmacht. Ich weiß nicht, ob das empfehlenswert ist, diese Seminare sind natürlich sehr wenig individuell auf die unterschiedlichen Persönlichkeiten zugeschnitten.

Viele Grüße

Wie müsste eine derartige Tätigkeit korrekt bei der ARGE
angemeldet werden und wie würden die Einkünfte angerechnet?
Nach dem Zuflussprinzip oder würden sie auf das Jahr um- und
mit eventuell entstehenden Kosten gegengerechnet?

Hallo Märzhase,

dafür gibt es zwei Vordrucke:

  1. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…
  2. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

Den ersten Vordruck füllt man bei Antragstellung aus, und mit den Angaben zu den voraussichtlichen Ausgaben sollte man nicht zu knapp kalkulieren.

Wenn man einen Folgeantrag auf Zahlung von ALG2 stellt muss auch der zweite Vordruck ausgefüllt werden und dann wird 1/2 jährlich abgerechnet.

Schönen Gruß
T.

Bei einer freiberuflichen/selbständigen Tätigkeit wird das gesamte Einkommen (abzgl. der Ausgaben) angerechnet. Möglicherweise gibt es noch einen „Freibetrag“ so um die 100 Euro. Der Grund ist der, dass der Selbständige, wenn er davon nicht leben kann, „ergänzende Leistungen“ erhält, also nur soviel wie ihm zum Existenzminimum fehlt. Dies sind dann vorläufige Leistungen. Bei unregelmäßigem Einkünften muss alle 6 Monate, nämlich für den Bewilligungszeitraum, eine einfache Einnahmen- und Überschussrechnung abgegeben werden. Daraus wird dann der eigentliche Bedarf rückwirkend errechnet und man erhält einen entgültigen Bescheid. Der Gewinn, der über dem Freibetrag liegt, muss zurückbezahlt werden. Verlust ist Pech! Hoffe das hilft weiter.
Gruß woherwohin