ALG2 und Gehalt vom Vollzeitjob - geht das?

Hi Leute, mich beschäftigt da eine Frage.
Also, angenommen. ich unterschreibe einen Arbeitsvertrag mit einem Nettogehalt von 950 Euro. Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses habe ich ALG2 bekommen. Nach Unterschreibung des Arbeitsvertrages informiere ich das Jobcenter jedoch NICHT über die erfolgte Arbeitsaufnahme.
Das Amt zahlt also munter weiter;ich erhalte so also Hartz4 und das Gehalt der Vollzeitstelle.
Das ist imho offensichtlicher Sozialbetrug, was könnten die Folgen sein, wenn das Amt das spitz kriegt?
Überprüft das Jobcenter so etwas?
Danke für eure Antworten und ja, ich habe mich bereits vom JC abgemeldet, also sind Anfeindungen wie Sozialschmarotzer etc. unnötig.

Hier sollte nicht einmal der Gedanke verschwendet werden, eine Arbeitsaufnahme nicht zu melden.
Allerdings kann man eine Aufzahlung mit ALG 2 auf Antrag bekommen, wenn das Einkommen abzüglich Freibeträge unter dem zuletzt bezogenen Harz 4 liegt. Oder ein Zuschuss für den Weg zur Arbeit.

Zurückzahlung der geleisteten Leistungen, Mahnverfahren, Gerichtsverfahren, Ordnungshaft, … alles dabei und kommt sehr darauf an wie Sie sich fügen.

Hallo

Vollzeiteinkommen bedeutet ja nicht notgedrungen, dass deshalb der (aufstockende) Anspruch auf ALG2 wegfällt. Das hängt von der persönlichen Situation des Beziehers ab (sprich von seinem Bedarf = Regelsatz, Unterkunftskosten, event. Mehrbedarfe).
Sein Nettogehalt wird ja nicht in voller Höhe als anzurechnendes Einkommen berücksichtigt und auf seine ALG2- Zahlung angerechnet.
Vom Bruttoeinkommen werden zunächst Freibeträge ermittelt, die anschließend vom Nettoeinkommen abgezogen werden.
Es gelten 100 € Grundfreibetrag , außerdem Freibetrag: 20% des Brutto von 100,01 Euro bis 1000,00 Euro / 10% des Brutto von 1000,01 Euro bis 1200,00 Euro, bei mind. einem minderjähr. Kind in der Bedarfsgemeinschaft bis 1500 Euro.
Zudem können noch einige Kosten und Aufwendungen vom Einkommen abgesetzt werden ( siehe z.B. http://hartz.info/index.php?topic=17.0 ). Und was dann als anrechenbares Einkommen übrigbleibt… das wird auf den ALG2- Bedarf der Person angerechnet.

ALG2-leistungsrelevant ist das Einkommen in dem Moment, in dem es dem Betroffenen zufließt und zur Verfügung steht. Der erste Lohn steht ihm in der Regel nicht sofort in dem Moment zur Verfügung, wo er einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sondern erst am Ende des Arbeitsmonats oder im nächsten Monat. Erst im Monat des Geldzuflusses ist das (davon anrechenbare) Einkommen auf die ALG2- Leistung anzurechnen. Deckt das anrechenbare Einkommen zusammen mit dem Wohngeldanspruch (u. ggf. Kinderzuschlag) nicht den Bedarf, besteht weiterhin Anspruch auf „aufstockende“ ALG2- Leistungen bis zur Bedarfsdeckung. Ist der Bedarf durch eigenes Einkommen gedeckt, besteht kein ALG2- Anspruch mehr.
Hat der Leistungsträger (der monatlich im Voraus zahlt) Ende April „volles“ ALG2 für den Bedarfsmonat Mai an die Person überwiesen, und erhält die Person im Laufe des Monats Mai dann einen anrechenbaren Einkommenszufluss (z.B. Lohn), dann ist die „zu viel“ gezahlte ALG2- Leistung für Mai an den Träger rückzuerstatten bzw. wird mit der laufenden Leistung verrechnet.

Der (zu erwartende) Einkommenszufluss ist dem Jobcenter zu melden. „Zu Unrecht“ erhaltene ALG2- Leistungen sind auf jeden Fall rückzuerstatten. Ob es hier noch als Ordnungswidrigkeit durchginge oder ob’s zur Strafanzeige wegen Leistungsbetrug käme, dürfte auf die Dauer und Höhe der zu Unrecht bezogenen Leistungen ankommen.

LG

hallo . hartzen is nit mein thema.
wer sich ausnutzen lässt, selbst schuld…hahahaha
gutes deutsches staat hahahahaha

Hallo. Es ist ja nicht deine Schuld, das ALG2 weiter gezahlt wird. Hoffe die Nachweise sind vorhanden, das der Job gemeldet ist. Auf alle Fälle kommt es zur Nachzahlung, wenn es rauskommt. LG Conny

Hi,

ja, das wird überprüft, spätestens mit Abgleich der Daten beim Finanzamt.

Und für Sozialbetrug werden vermutlich auch Gefängnisstrafen verhängt.

Gruß,DC