Hallo,
Person A beantragt jetzt ALG2.
Person A hat eine geringfügige Nebentätigkeit mit Einkünfte 100 bis über 200 Euro monatlich.
Person A fährt zur Betriebsstätte seiner Tätigkeit 60 km und 60 km dann auch zurück.
A hat Betriebsausgaben vor allem als Fahrtkosten.
1. Ist für ALG2 nur Einnahmen von A wichtig oder könnte A Einnahmenüberschuss (Einnahmen - Ausgaben) vorlegen? Werden die Betriebsausgaben berücksichtigt als km-Pauschale 0.3 Euro pro km?
2. Oder gibt es bei ALG2 nur pauschale Berücksichtigung von Betriebsausgaben als Prozent zum Betriebseinnahmen?
3. A hat laufende
a) Privat-Haftpflichtversicherung;
b) Rechtschutzversicherung Privat- und Arbeitsrecht;
c) KFZ-Haftpflichtversicherung und Kasko
d) ADAC-Klub-Mitgliedschaft (Pannenhilfe) + Rechtsschutzversicherung Verkehrsrecht.
**Was davon könnte A von seiner geringfügigen Tätigkeit als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abschreiben, damit bei ALG2 für A was über 100 Euro Freibetrag was übrig bliebe?
4.**
In der Anlage EK im Punkt 3.3 des ALG2-Antrages gibt es Frage: Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen. Gehören die im 3.a-3.d aufgelistete Aufwendungen dazu?
In Punkt 3.3 des ALG2 des Antrages gibt es Punkt KFZ-Haftpflichtversicherung. Und mit Folgefrage: Zahlungsrythmus des Versicherungsbeitrages.
Wenn die KFZ-Haftpflichtversicherung schon am Jahresanfang bezahlt war (bis jetzt war Zahlungsrhytmus 1 mal/Jahr vereinbart) - dann wird diese KFZ-Haftpflicht (restliche Jahres-Anteil wenn A das ALG2 beziehen wird) von ALG2 schon nicht mehr für Freibetragerhöhung berücksichtigt oder doch?