Ich bin seit zwei Jahren geschieden,mein Exmann hat sich mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren zwei Kindern,mitlerweile ein gemeinsames Baby,und unseren zwei Kindern in meinem Elternhaus festgesetzt.Da ich ihm innerhalb der Ehe die Hälfte meines Elternhauses geschenkt habe und er der Kreditnehmer ist,habe ich mein Wohnrecht dort verloren. Aufgrund psychischer Probleme während der Ehe konnte er mir die Kinder gerichtlich wegnehmen ,habe sie nach zwei jahren gerichtskampf aber hälftig wieder.Nach langen anwaltlichen hin und her werde ich jetzt auf den Zugewinnausgleichs Vorschlag von 50000 € eingehen.Meine Kinder wollen Ihr Geburtshaus unbedingt erhalten haben.Da mein Exmann keinen Unterhalt gezahlt hat,bezog ich von Anfang an Alg2.Das Amt wußte von meinem hälftigen Haus.Nur die Geldsumme war bis jetzt umstritten.Kann das Arbeitsamt im nachhinein sagen der Bescheid war falsch? Ich hätte Alg2 nur als Dalehn bekommen dürfen und die drei Jahre zurückfordern? Mein neuer Partner und ich möchten von dem Geld eine Immobilie als Rentensicherheit zur Selbstnutzung erwerben und dann eventuell,falls es mal nicht reicht eine BG bilden.Ich habe dann einen kleinen Zuverdienst zum leben,ist das möglich?
Hallo,
nein, ich fürchte, ich kann dir da nicht viel Hoffnung machen.
Das Arbeitsamt wird meines Wissens nach tatsächlich rückwirkend dein ALg2 als Dahrlehen deklarieren und ein Haus kaufen während man Alg2 bezieht geht gar nicht.
Gruß, DC
Hallo! erstmal danke an dieser stelle das du dich mir anvertraust!!!
mal noch eine frage zwischendurch… arbeitet dein partner oder bezieht er auch alg 2???
hallo
auf dem gebiet bin i leider eine 0 sorry
hoffe dir hilft jemand
gruß
Hallo
ich kann dir da leider nicht weiterhelfen.
Alles Gute
Gruß
D.
Hallo! erstmal danke an dieser stelle das du dich mir
anvertraust!!!mal noch eine frage zwischendurch… arbeitet dein partner
oder bezieht er auch alg 2???
Hallo ,danke für dein Interresse erstmal,er ist selbständig arbeitend und verdient soviel ,dass ich mit ihm versuche aus dem Leistungsbezug rauszukommen.