ALG2 und Kostenübernahme Umzug

Hallo,

mich würde eine Antwort auf folgendes Szenario interessieren:

Jemand hat einen neuen Job gefunden und ist deswegen nicht mehr auf ALG2 angewiesen. Dieser Job befindet sich allerdings 600km vom derzeitigen Wohnort entfernt.
Wie man weiß, muss man sich ja selbst um diesen Umzug kümmern, eine Firma darf man wohl nicht beauftragen!?
Mich würde interessieren, wie das funktionieren soll.
An der Beladeadresse hat man bestimmt noch ein paar Leute, die helfen könnten, doch wie sieht das an der Entladeadresse aus? Man kann doch kaum erwarten, dass sie mitfahren, dort entladen helfen und dann auf eigene Kosten zurück fahren?
Oder kann man das auch erstattet bekommen?

Danke im Voraus.

Erst Antrag - dann Leistung!
Hallo Mathilde1974


Jemand hat einen neuen Job gefunden und ist deswegen nicht
mehr auf ALG2 angewiesen.

Damit endet die Bedürftigkeit. Wer nicht mehr bedürftig ist, kann keine Leistung aus der Solidargemeinschaft erwarten. Wieso sollte die ARGE dann noch etwas zahlen?

Dieser Job befindet sich allerdings
600km vom derzeitigen Wohnort entfernt.

Hier hätte der Ex-Leistungsempfänger vorher seinen Antrag auf Übernahme der Kosten eines Umzugs stellen sollen. Zahlt die ARGE jetzt noch, wäre es äußerst kulant oder da ist vorher schon abgesprochen gewesen, was die Fragestellerin hier nicht benennt.

Wie man weiß, muss man sich ja selbst um diesen Umzug kümmern,
eine Firma darf man wohl nicht beauftragen!?

Man darf jeden beauftragen wen man will. Ob die Kosten dann übernommen werden ist eine andere Frage. Hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Klar ist, dass eine bedürftiger keinen Voll-Umzugs-Service bezahlt bekommen kann, wenn es auch günstiger geht.

Mich würde interessieren, wie das funktionieren soll.

Wie das jetzt noch nachträglich laufen soll, würde mich auch interessieren.

An der Beladeadresse hat man bestimmt noch ein paar Leute, die
helfen könnten,

Mag sein.

doch wie sieht das an der Entladeadresse aus?

Selber ausladen oder dort nach Entladekräften suchen. Es gibt bei manchen Arbeitsämtern (Entschuldigung, aber dieser Begriff gefällt mir einfach besser, man hätte ihn belassen sollen.) solche Tagelöhnedienste. Dort könnte man rekrutieren. Oder inserieren. Oder mal am Bahnhof scheuen, was da für Gestalten rumlungern. Wer ne Bieflasche halten kann, kann auch ne Kisten tragen.

Man kann doch kaum erwarten, dass sie mitfahren, dort entladen
helfen und dann auf eigene Kosten zurück fahren?

Nein, aber gegen Kostenerstattung. Die können ja mit beantragt werden. Wenn das ganze noch angemessen ist.

Oder kann man das auch erstattet bekommen?

Siehe oben.

Danke im Voraus.

MfG und frohe Ostern.

Leistungen für Empfänger von ALG II sollen sich orientieren an dem, was in den Kreisen von Empfängern unterdurchschnittlicher Gehälter üblich ist. Ist so ein Grundsatz, analog zum vorgeschriebenen „Lohnabstandsgebot“, wonach es für Leute ohne Lohn nicht mehr Sozialleistungen geben soll als für Leute mit Lohn in der Tasche haben, eher so rund 30 % weniger (grob gesagt).

Die Frage wäre also: Wie würde ein Hilfsarbeiter ohne Anspruch auf ALG II seinen eigenen Umzug organisieren und finanzieren?

  1. Dieser (prototypische) Hilfsarbeiter würde keine Spedition beauftragen. Also zahlt das JobCenter (analog zu vielen Urteilen) in der Regel auch keine Spedition - außer, der Umziehende ist behindert und/oder findet keine Helfer. Ansonsten würde lediglich ein Pritschenwagen bezahlt werden, Miete plus Sprit.

  2. Für die gefundenen Helfer würde der prototypische Hilfsarbeiter (oder Student) je zwei Kästen Bier und Selters sowie Würstchen und Kartoffelsalat bereitstellen. Analog zu dieser bekannten Realität in unteren Einkommensschichten bezahlt das JobCenter auch meist 20,- Euro pro Helfernase, meist so für viere.

  3. Analog müssen wir uns nun fragen (bevor wir ein Sozialgericht befragen, was wir auch könnten, kostet ja nix!): Würde beim prototypischen Hilfsarbeiter (oder Studenten) ein kräftiger Bruder und/oder Schwager mitfahren, um am Zielort weitweitweg die Klamotten hochzuräumen in den 4. Stock?

Ich weiß es nicht. Manche enge und kräftige Verwandte heben 2 Jahre lang Löcher aus und verschalen Wände, wenn es gilt, dem Bruder/Schwager beim Bau seines Eigenheims zu helfen.

Frage also: Würden diese kräftigen jungen Verwandte eines prototypischen Hilfsarbeiters oder Studenten ein Wochenende die Bundesliga sausen lassen, um den Bruder/Schwager zu begleiten in sein neues Heim, um die Klamotten in den 4. Stock hochzutragen?

Früher war das bei uns so. Also sollte das auch für Arbeitssuchende gelten. Sollte sich diese sympathische Solidarität aber geändert haben - oder sollten im konkreten Einzelfall glaubhaft keine kräftigen Mitreisende zu finden sein -, dann wird ein im Streitfall angerufenes Sozialgericht sicher entscheiden,

dass das JobCenter eine Spedition spendieren muss. Sonst eher nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Mal was Hilfreiches :wink:
Hallo

So, wie ich das verstehe, ist der Job noch nicht angetreten und der Leistungsbezug besteht noch. Die Bedürftigkeit endet ja nicht mit der Zusage des Arbeitgebers. Dann wäre Umzugskostenhilfe durchaus möglich. Der Ansatz der Antwort „vorher beantragen“ ist schon tendenziell richtig. Wichtig ist, daß der Antrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt wird. Danach geht nix mehr.

Die Höhe der Kostenübernahme oder ein genereller Rechtsanspruch ist gesetzlich nicht fixiert, da es sich um Kannleistungen handelt. Zwischen „Kosten für einen Sprinter und Brötchen für ein paar Helfer“ bis hin zur vollen Übernahme der Kosten einer Spedition ist alles denkbar und kommat auch in der Praxis vor.

Also Antrag stellen. Vorab drei Kostenvoranschläge von Speditionen einholen - natürlich nicht die Kosten für notwendige Umzugskartons oder das Packen der Kartons - und bei Antragsstellung beim Leistungsträger einreichen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

mich würde eine Antwort auf folgendes Szenario interessieren:

Jemand hat einen neuen Job gefunden und ist deswegen nicht
mehr auf ALG2 angewiesen.

Die Konditionen des Arbeitsverhältnisses sind also klar, also auch das Entgelt, so dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen soll?

Dieser Job befindet sich allerdings
600km vom derzeitigen Wohnort entfernt.

nicht unüblich

Wie man weiß, muss man sich ja selbst um diesen Umzug kümmern,
eine Firma darf man wohl nicht beauftragen!?

Wieso nicht? Manchmal bezahlen Firmen den Umzug bei Wohnortwechsel. Wenn nicht, ist die Arbeitsvermittlung zuständig, denn der Umzug erfolgt wegen Arbeitsaufnahme. Da muss der zuständige Arbeitsvermittler entscheiden, nicht die Leistungsabteilung.
Voraussetzung der Kostenübernahme ist, dass vorher die Kosten besprochen und schriftlich beantragt werden. Wenn nicht, ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung möglich.

Mich würde interessieren, wie das funktionieren soll.

In dem der zuständieg Arbeitsvermittler gefragt wird??!!

An der Beladeadresse hat man bestimmt noch ein paar Leute, die
helfen könnten, doch wie sieht das an der Entladeadresse aus?
Man kann doch kaum erwarten, dass sie mitfahren, dort entladen
helfen und dann auf eigene Kosten zurück fahren?
Oder kann man das auch erstattet bekommen?

Also, ist sicher Ansichtssache. Mit privaten Helfern umzuziehen, ist sicher eine Option. Bei 600 km Entfernung (eine Strecke?) würde ich sicher ein Umzugsunternehmen beauftragen schon allein aus HAftungsgründen. Kostenvoranschläge sind natürlich erforderlich.

Danke im Voraus.

Gerne!