Erst Antrag - dann Leistung!
Hallo Mathilde1974
…
Jemand hat einen neuen Job gefunden und ist deswegen nicht
mehr auf ALG2 angewiesen.
Damit endet die Bedürftigkeit. Wer nicht mehr bedürftig ist, kann keine Leistung aus der Solidargemeinschaft erwarten. Wieso sollte die ARGE dann noch etwas zahlen?
Dieser Job befindet sich allerdings
600km vom derzeitigen Wohnort entfernt.
Hier hätte der Ex-Leistungsempfänger vorher seinen Antrag auf Übernahme der Kosten eines Umzugs stellen sollen. Zahlt die ARGE jetzt noch, wäre es äußerst kulant oder da ist vorher schon abgesprochen gewesen, was die Fragestellerin hier nicht benennt.
Wie man weiß, muss man sich ja selbst um diesen Umzug kümmern,
eine Firma darf man wohl nicht beauftragen!?
Man darf jeden beauftragen wen man will. Ob die Kosten dann übernommen werden ist eine andere Frage. Hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Klar ist, dass eine bedürftiger keinen Voll-Umzugs-Service bezahlt bekommen kann, wenn es auch günstiger geht.
Mich würde interessieren, wie das funktionieren soll.
Wie das jetzt noch nachträglich laufen soll, würde mich auch interessieren.
An der Beladeadresse hat man bestimmt noch ein paar Leute, die
helfen könnten,
Mag sein.
doch wie sieht das an der Entladeadresse aus?
Selber ausladen oder dort nach Entladekräften suchen. Es gibt bei manchen Arbeitsämtern (Entschuldigung, aber dieser Begriff gefällt mir einfach besser, man hätte ihn belassen sollen.) solche Tagelöhnedienste. Dort könnte man rekrutieren. Oder inserieren. Oder mal am Bahnhof scheuen, was da für Gestalten rumlungern. Wer ne Bieflasche halten kann, kann auch ne Kisten tragen.
Man kann doch kaum erwarten, dass sie mitfahren, dort entladen
helfen und dann auf eigene Kosten zurück fahren?
Nein, aber gegen Kostenerstattung. Die können ja mit beantragt werden. Wenn das ganze noch angemessen ist.
Oder kann man das auch erstattet bekommen?
Siehe oben.
Danke im Voraus.
MfG und frohe Ostern.