Im Landkreis Schleswig-Flensburg sind Mitarbeiter der
AOK 24837 Schleswig zur Zeit damit beschäftigt,
Bezieher von Krankengeld anzurufen, um zu überprüfen,
ob diese Personen :
Krankengeld der AOK und zusätzlich ALG2 vom Kreis bekommen.
Grund : Fehler im System.
Quelle : Insider AOK.
Bezieher von Krankengeld forderte die AOK im Jahre 2004
verstärkt auf, sich bei der Arbeitsagentur zu melden,
um dort Leistungen zu beantragen.
Gleichzeitig stellte die AOK aufgrund sehr fragwürdiger
MDK-Gutachten „nach Aktenlage“ Krankengeldzahlungen
ein.
Die AOK Schleswig wurde aufgrund der fragwürdigen MDK-Gutachten
mit Rechtsmitteln überchüttet.
Von den Gutachtern des MDK in 24837 Schleswig ist bekannt,
dass diese schon vor Jahren ihre privaten Arztpraxen
schliessen mussten,deshalb beim MDK untergekrochen sind,
weil sie wirtschaftlich versagten…
Na denn, alles Gute - an die kranke Kasse !
Hallo,
was wollen Sie uns damit eigentlich sagen ???
Ich bin zwar nicht von der AOK, kann mir aber vorstellen warum
da so gelaufen ist.
Seit dem 01.10.2004 gibt es neue Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien.
Unter anderem wird dort auch die Beurteilung von arbeitsunfähigen
ALG/ALHI-Beziehern konkret geregelt.
Wenn ein Leistungsbezieher grundsätzlich in der Lage ist leichte
Arbeiten irgendeiner Art von mindestens 15 Stunden wöchentlich
zu verrichten, darf ihn der Arzt nicht arbeitsunfähig schreiben.
Dass die Krankenkasse deshalb diese Fälle aufgegriffen haben
und den MDK beauftragt haben, dies zu überprüfen ist folgerichtig.
Eine Fragwürdigkeit sehe ich da nicht, aber ich bin ja auch von der
Krankenkasse.
Gruss
Günter Czauderna
Korrektur !!!
Hallo,
es muss 01.01.2004 heissen und nicht 01.10.2004.
Gruss
Günter Czauderna
Günter
Günter
die haben das Kind mit dem Bade bei der AOK
ausgeschüttet. Im Rahmen der „Kostendämpfung“
werden die Leute nach Aktenlage für Gesund
erklärt.
Diese Aktenlage bedeutet nicht dass der MDK-Arzt
reinschaut, sondern es ist dort offenbar die
Frage, wo die Akte liegt, auf dem Schreibtisch
des MDK… - lol -
Der Versuch, die Leute zur Arbeitsagentur zu
schieben soll der AOK Kosten sparen.
Wer ins Widerspruchsverfahren geht und gewinnt,
sich gleichzeitig bei der AOK meldet, bekommt
eben doppelt…
dumm gelaufen…
Hallo,
nicht nur in Schleswig-Holstein sondern überall in Deutschland werden ca. 90% aller Krankengeldfälle
durch den MDK per Aktenlage beurteilt. Entscheident für den MDK-Arzt sind grundsätzlich die vorgelegten
ärztlichen Unterlagen (Arztberichte, Befundberichte, Krankenhausberichte und Eigeneinschätzung der
Versicherten selbst). In meinem Einzugsbereich läuft das in der Regel so ab.
Der MDK gibt eine Stellungnahme anhand der Unterlagen ab . In dieser Stellungnahme taucht dann
der Vermerk „Aus den vorgelegten Unterlagen konnte keine, die Arbeitsunfähigkeit begründenden Befunde
entnommen werden“.
Wir als Kasse schreiben daraufhin den Versicherten an und teilen Ihm mit, dass wir beabsichtigen die
Krankengeldzahlung einzustellen (wobei dies immer für die Zukunft - Postlauf eingerechnet- gilt).
Wir stellen ihm anheim sich mit seinem Arzt wegen der fehlenden Befunde in Verbindung zu setzen.
Geschieht das, werden diese Unterlagen dem MDK erneut zugesandt zur Beurteilung - ob der MDK den
Versicherten sehen will, entscheidet der MDK alleine.
In meinem Geschäftsbereich werden bei dieser Vorgehensweise ca. 50% der Krankengeldfälle beendet.
Der Ausdruck „Die Kasse hat den Betreffenden einfach gesund gemacht“, den ich oft hören und lesen
muss, ist natürlich Quatsch.
Dass unser Vorgehen bei den Leistungsbeziehern (Arbeitslosen) im Gegensatz zu den Beschäftigten
etwas rigoroser ist, liegt an diesen neuen Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, die nun mal sich um diese
15 wochenstunden drehen.
Gruss
Günter Czauderna