Hallo,
folgender fiktive Fall.
Mal angenommen ein klein KFZ Werkstatt, dessen Inhaber noch aufstockendes ALG2 bekommt.(Zeitraum 07-12).
Nun nach der Winterreifenpflicht brummt der Laden dieses halbe Jahr, so dass er rechnerisch kein ALG2 mehr bekommen.
Somit wäre sein vorläufiger Bescheid nichtig und er müsste alles zurück zahlen.
Was ist nun aber mit der Krankenversicherung?
Wäre er dann rückwirkend „freiwillige Mitglied“ und hätte die Beiträge nachzuentrichten oder wie wäre es in so einem Fall?
Und wenn dem so wäre, er aber mit der Entrichtung der KV Beiträge wieder unter dass ALG2 Niveau „rechnerisch“ fällt, was wäre dann?
VG René