ALG2 und Krankenversicherung

Hallo,

folgender fiktive Fall.
Mal angenommen ein klein KFZ Werkstatt, dessen Inhaber noch aufstockendes ALG2 bekommt.(Zeitraum 07-12).
Nun nach der Winterreifenpflicht brummt der Laden dieses halbe Jahr, so dass er rechnerisch kein ALG2 mehr bekommen.

Somit wäre sein vorläufiger Bescheid nichtig und er müsste alles zurück zahlen.

Was ist nun aber mit der Krankenversicherung?
Wäre er dann rückwirkend „freiwillige Mitglied“ und hätte die Beiträge nachzuentrichten oder wie wäre es in so einem Fall?

Und wenn dem so wäre, er aber mit der Entrichtung der KV Beiträge wieder unter dass ALG2 Niveau „rechnerisch“ fällt, was wäre dann?

VG René

Hallo

Und wenn dem so wäre, er aber mit der Entrichtung der KV Beiträge wieder unter dass ALG2 Niveau „rechnerisch“ fällt, was wäre dann?

Erstenes gibt es die Möglichkeit, dass die Arge die KV bezahlt, wenn der Betreffende andernfalls unter die Bedürftigkeitsgrenze fiele. Jedenfalls habe ich das mal vor einiger Zeit im Internet gelesen, finde es im Moment aber nicht mehr und habe im Moment auch keine Lust mehr zu googlen.

Zweitens sollte der Werkstatt-Inhaber gucken, dass er als Saisongeschäft auf ein ganzes Jahr veranlagt wird. Z. B. ein Eisdielenbesitzer könnte doch gar nicht existieren, wenn seine Einkünfte immer nur für ein halbes Jahr gelten, besonders wenn er im Winter die teuren Einkäufe macht und im Sommer verdient. Es gibt da eine Regelung. Ich weiß zwar nicht, wie groß die Chance ist, dass die auf einen angewendet wird, aber wenigstens einen Versuch sollte er vielleicht starten.

Viele Grüße

Hallo,

Zunächst sollte die Person mal selber überprüfen, wer die Einzahlungen in die verpflichtenden Versicherungen vornahm.

Dann könnte noch hinterfragt werden, ob es im Rahmen von Beihilfen gesonderte Zuschüsse bezüglich der Gewerbeanmeldung ( mal allgemein : jemand versuchte sich am Selbsständigem )

Dann gäbe es entweder Freibeträge, oder die sogenannte Einkommensbereinigung.

Allgemein klingt es aber unwahrscheinlich, das ein Versuch einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit ergänzendem ALG II zwangsläufig aus einer vorherigen SV - Pflichtversicherung herausgeführt hätte.

Darf diesbezüglich etwas in der Richtung " ICH - AG " angnommen werden ?

mfg

nutzlos

Hallo,

in dem fiktiven Fall wäre es so, dass z.B. die Firma „klein KFZ Werkstatt“ seit 1992 bestehen würde.
Durch Hartz4 wäre kleinInhaber wieder Krankenversichert (was vorher nicht gegangen wäre, da sein Einkommen nicht ausgereicht hätte!)
Also betreffe ihn die Versicherungspflicht seit 2007 nicht, da er eh schon seit 2005 versichert war.

Was würde ihm passieren (@Simsy Mone, es wäre im fiktiven Fall schon das ganze Jahr, also 01-12!), wenn er im Bezugszeitraum (also von 01-06 und 07-12) über die ALG2 Grenzen kommen würde?

VG René