ALG2 und Nebenkostenabrechnung

Liebe Experten.

Hab da mal eine hypothetische Frage, die bestimmt Ende des Jahres für den Ein oder Anderen von Interesse sein dürfte/müßte/sollte.

Da bei ALG2 das Arbeitsamt (sorry BA für Arbeit *g*) die Miete incl. Nebenkosten(außer Kabelanschluß) bezahlt, wie sieht das aus, wenn man zum Jahresende eine Nebenkostenabrechnung erhält, nach der man noch etwas nachzahlen muß? Übernimmt das die BA dann auch oder muß man sich die dann „vom Munde absparen“?

Interessierte Grüße

Sticky

Hallo

Hartz IV ist gleich nicht Hartz IV, kommt drauf an wo man wohnt. Im Gesetz steht zwar drin, dass es übernommen werden soll, aber etwas schwammig und daher Auslegungssache der Kommunen. Dresden zahlt, Erfurt nicht.
Also beim Träger fragen.

LG
Mikesch

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Hallo Mikesch,

Danke für deine Antwort. Ich dachte, das wäre irgendwo geregelt. Selbstverständlich müßte man, wenn die die Nachzahlungen übernehmen würden, ja dann auch eventuelle Rückzahlungen melden.

Gruß
Sticky

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Danke für deine Antwort. Ich dachte, das wäre irgendwo
geregelt. Selbstverständlich müßte man, wenn die die
Nachzahlungen übernehmen würden, ja dann auch eventuelle
Rückzahlungen melden.

Das muss man auf jeden Fall, denn Rückzahlungen erhält man ja nur, wenn vorher
Abschläge gezahlt wurden, und man nicht so viel verbraucht hat.
Wenn die BA die Abschläge in voller Höhe gezahlt hat, steht ihr natürlich
auch das evtl. erzielte Guthaben zu.
Eine Nachforderung sollte eigentlich auch übernommen werden, sofern sie nicht
unangemessen hoch ist (weil man z.B. zum Fenster hinaus geheizt hat).
Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, sollte man Widerspruch einlegen.

Gruß
Nelly

Hallo,

grundsätzlich wird ein Antrag auf Übernahme der Nachzahlung nur Erfolg haben, wenn man den Mehrverbrauch als zwingend notwendig nachweisen kann (z.B. Preiserhöhung des Energieunternehmens, Verbrauch blieb aber gegenüber Vorjahr gleich). Außerdem wird meistens nach einem Schlüssel über Pauschalen (x Euro/m²) abgerechnet bei den Nebenkosten, das Amt zahlt diesen Betrag, egal wie hoch der Verbrauch wirklich ist.

Ich sehe praktisch keine Chance, die Nachzahlung dem Amt aufzudrücken.

Gruß
André

Außerdem wird meistens nach einem Schlüssel über

Pauschalen (x Euro/m²) abgerechnet bei den Nebenkosten, das
Amt zahlt diesen Betrag, egal wie hoch der Verbrauch wirklich
ist.

Das stimmt definitiv nicht! Bei Antrag wollen die nämlich die NK des letzten Jahres sehen und die zahlen nur nach dem tatsächlichen Kosten. Dann müsste ich bis zum vollen Betrag noch 45€s mehr bekommen. Ausserdem musst du im nächsten Jahr eine Erstattung des Vermieters Jahr als Einkommen angeben und zurückzahlen, also ein Nullsummenspiel

Ich sehe praktisch keine Chance, die Nachzahlung dem Amt
aufzudrücken.

Dann dürften wohl etliche Vermieter einiges ausbuchen dürfen. Woher nehmen, wenn nicht stehlen.

Lg
Mikesch