das AA bezahlt mir die 40 Euro für den Laster wenn ich vorher danach frage, richtig ?
habe irgendwo im netz gelesen (finds aber nicht mehr) das es doch noch beihilfen zur neu-einrichtung einer wohnung gibt. stimmt das, wieviel ist das, für was ist das (bei mir gehts halt um kühlschrank, herd, bett und so kram)
das amt übernimmt ja auch die kaution. gibts es da obergrenzen ? ich ziehe mit einem freund in eine recht große wohnung (weil er es sich leisten kann), da würden auf mich etwas über 600 € entfallen. und vor allem, wenn ich wieder arbeiten gehen würde, wie verhält es sich mit der kaution ? muss ich die ab dem moment wo ich nicht mehr arbeitslos bin zurückzahlen oder fordert das amt die erst zurück wenn ich mal aus der wohnung ausziehe ?
das AA bezahlt mir die 40 Euro für den Laster wenn ich
vorher danach frage, richtig ?
seit wann sind Umzugslaster so billig??
habe irgendwo im netz gelesen (finds aber nicht mehr) das
es doch noch beihilfen zur neu-einrichtung einer wohnung gibt.
stimmt das, wieviel ist das, für was ist das (bei mir gehts
halt um kühlschrank, herd, bett und so kram)
das amt übernimmt ja auch die kaution. gibts es da
obergrenzen ?
aber nur wenn du allein bist und nicht mit einem Freund der sich das alles leisten kann und dann wird das Amt den Mietvertrag nämlich von dir sehen wollen, also spar dir die ganze Sache
ich ziehe mit einem freund in eine recht große
wohnung (weil er es sich leisten kann), da würden auf mich
etwas über 600 € entfallen. und vor allem, wenn ich wieder
arbeiten gehen würde, wie verhält es sich mit der kaution ?
muss ich die ab dem moment wo ich nicht mehr arbeitslos bin
zurückzahlen oder fordert das amt die erst zurück wenn ich mal
aus der wohnung ausziehe ?
danke für eure hilfe !
im übrigen dürfte hier wohl bei ALG II die Lebensgemeinschft mit deinem Freund angerechnet werden, das heisst sein Einkommen
§ 22 SGB 2:
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
§ 23 SGB 2:
(3) Leistungen für
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und
Geburt sowie
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
Du musst also vorher die Zustimmung des Kommunales Trägers einholen (denn Unterkunftskosten werden nicht vom AA, sondern von der Kommune getragen). Der Umzug muss nach deren Richtlinien notwendig sein, die Miete muss angemessen sein. Und bei den Möbeln muss es sich tatsächlich um eine Erstausstattung handeln, nicht um Ersatzbeschaffung.
Gruß
Nelly
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das AA bezahlt mir die 40 Euro für den Laster wenn ich
vorher danach frage, richtig ?
seit wann sind Umzugslaster so billig??
weil ich einen sprinter für 2 stunden brauche, dann ist das thema erledigt.
aber nur wenn du allein bist und nicht mit einem Freund der
sich das alles leisten kann und dann wird das Amt den
Mietvertrag nämlich von dir sehen wollen, also spar dir die
ganze Sache
im übrigen dürfte hier wohl bei ALG II die Lebensgemeinschft
mit deinem Freund angerechnet werden, das heisst sein
Einkommen
nein, wir sind zwei männer und er ist hauptmieter und ich kriege einen untermietvertrag. haushaltsgemeinschaft ist damit ausgeschlossen (und ist auch nicht so). mit „leisten“ meinte ich auch nur das er den größeren teil der wohnung bekommt und bezahlt.
ja, das ist soweit geregelt, umzug war nötig wegen mietvertragskündigung seitens des (unter)vermieters, und der neue wohnraum liegt in den grenzen. jetzt kann ich nur schauen was eben mit der erstaustattung rauskommt (ich habe halt keinen herd/kühlschrank, aber halt tisch, stühle etc.)
da platzt mir ja echt der Kragen, wenn ich das so lese. Zuerst dachte ich, Du musst umziehen, weil sonst Dein Geld gestrichen wird oder so. Aber dann der Rest… Ohne Dir jetzt irgendwie zu nahe treten zu wollen: Aber wenn der Vorwurf eines Sozialschmarotzers gegeben ist, dann in so einem Fall des Forderns!
Da wünscht man sich ja fast, arbeitslos zu sein, um Gelder für private Spielerchen zu erhalten! Aber nur fast, denn das wäre mir irgendwie dann auch zu billig!
Denk mal drüber nach, vor allem über die Menschen, die es wirklich nötig haben!!!
Und was kann der Staat bzw. der gemeine Steuerzahler dafür???
Warum beanspruchst Du dafür auch noch Geld?
ach ja.
schlechte laune heute ? ich habe kurz welche wegen dir bekommen, aber dann hab ich mich wieder eingekriegt.
ich bin im moment in einer finanziellen notsituation und beziehe ALG2. Das hat diverse Gründe in der Vergangenheit und der gegenwärtigen Lage in diesem Land, für Leute wie mich ist es im Moment nicht sehr leicht durchzukommen (Grafiker).
Trotzdem muß ich grade umziehen, und da ich kein Geld habe außer dem was mir laut ALG2 zusteht, bin ich gottfroh in einem Land mit Sozialsystem zu leben, das es mir ermöglicht in eine neue Wohnung umzuziehen.
Es kann ja sein das du jeden Tag in deinem Büro sitzt und mit Ende 30 einen recht sicheren Job als Sekretärin hast, aber sei dir gesagt das ich niemand bin der dich auf diesem Brett vollkeimt wenn du mal arbeitslos werden solltest, durch einen Autounfall invalide wirst oder mit 50 Alzhheimer bekommst und in ein Heim mußt und hier dann Fragen zum Arbeitslosengeld/Krankenversicherung etc. stellst.
Schön das es dir grade gutgeht, mir gehts grade nicht so gut, in ein oder zwei jahren kann das ganz anders aussehen, dann kriege ich meine 1,5 im monat raus und du hockst arbeitslos zu Hause und kriegst vom Amt gesagt das du doch bitte in einen Plattenbau ziehen sollst, und wenn du dann hier im Brett fragst „dürfen die das, ich mag aber nicht“ dann schmunzel ich und das wars.