ALG2 und Unterstützung des AG bei Einstellung

Hallo,

ich habe gehört, dass Arbeitgeber eine Unterstützung/Bous/…(?) erhalten, wenn Sie Arbeitslose einstellen. Das gilt aber nur bei ALG1-Empfängern. Bei ALG2-Empfängern gibt es das nicht. Es das richtig??? Wenn ja, wäre es doch ein Skandal…

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Das gilt aber nur bei ALG1-Empfängern.

Falsch.

Bei
ALG2-Empfängern gibt es das nicht. Es das richtig?

Nein.

„(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann die übrigen im Dritten Kapitel, im Ersten bis Dritten und Sechsten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Fünften Kapitel, im Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421f, 421g, 421i, 421k, 421m und 421n des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen.“

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html

Siehe -> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html (ab § 217)

Fünftes Kapitel
Leistungen an Arbeitgeber
Erster Abschnitt
Eingliederung von Arbeitnehmern
Erster Unterabschnitt
Eingliederungszuschüsse

Wenn ja,
wäre es doch ein Skandal…

Vielleicht beim nächsten mal nach der Quelle fragen?

MfG