Hallo,
das ist natürlich stark verkürzt und somit falsch und wäre
doch auch sonst kein „Problem“. Im SGB heißt es:nunja, ich habe den § verlinkt, was daran verkürzt, bzw.
deswegen falsch sein soll, verstehe ich nicht. Was war an
meiner Aussage, dass nach 1 J. die Einstehensgemeinschaft
unterstellt wird falsch?
du schreibst " das Problem ist, dass nach 1 Jahr grundsätzlich unterstellt wird, dass man eine Einstehensgemeinschaft ist."
Zum einen sehe ich das nicht als Problem , zum anderen ist es eben nicht so, dass dies grundsätzlich so ist. Es ist unter bestimmten Umständen so. Ich sehe daher in Deiner Aussage schon klare Tendenzen.
Das zu entkräften ist halt nicht einfach. Sonst wäre die
Beweislastumkehr ja nicht erfolgt. Der Gesetzgeber änderte das
SGB entsprechend, weil klar wurde, dass das Amt nur schwer
nachweisen kann, wann eine Einstehensgemeinschaft besteht.
Das ist keine Beweislastumkehr.
Du unterstellt in deinen Beiträgen ja gerne, dass andere
Leistungsmissbrauch betreiben. Generalverdacht halt. Ich
Stimmt. Leistungsmissbrauch kommt nicht vor. Ist ein Hirngespinst von mir.
differenziere da lieber und stelle Leute nicht gerne unter
Generalverdacht.
Wo stelle ich Leute unter Generalverdacht? Das mache ich nicht. Ich unterstelle aber auch nicht, dass alle Empfänger von Sozialleistungen vom Hunger gebeutelte arme Schlucker sind, die sämtlicher Rechte beraubt rund um die Uhr von ARGE Mitarbeitern schikaniert und gepiesackt werden, so wie es hier im Forum immer wieder dargestellt wird.
Wie würdest Du das denn regeln, wenn nicht so wie im SGB?
Das Problem ist das GG. Und das ändert man nicht mal gerade
so.
Wenn das SGB gegen das GG verstoßen würde, wäre es wohl längst kassiert worden. Es ist ein Unterschied, ob man das, weil es einem persönlich so in den Kram passt, so interpretiert oder ob es tatsächlich so ist.
Man kann ja auch wohlwollend und ohne Generalverdacht
argumentieren, dass die Leute aus gutem Grund nicht heiraten.
Nämlich gerade weil sie keine Einstehensgemeinschaft bilden
wollen. Weil sie sich öffentlich und rechtlich nicht dazu
bekennen in guten und in schlechten Zeiten füreinander
einszustehen.
Das muss Liebe sein…
Aber Du sagtest ja schon, es hat sich seit dem 19ten Jahrhundert einiges geändert. Das Problem ist halt, dass man es für selbstverständlich erachtet, dass der Sozialstaat einspringt, bevor man überhaupt in Betracht zieht, ob sich die Lebensgemeinschaft evtl. aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Das Problem ist nur, dass nicht irgendwo ein Brunnen steht, aus dem das Geld sprudelt um es großzügig verteilen zu können. Jede Leistung ist vom Beitragszahler zu stemmen und Angesichts der immer höheren Abgaben, die ein Arbeitnehmer in D abzuführen hat, sinkt auch die Bereitschaft Leistungen an Bezieher zu zahlen, die durchaus in der Lage sind, durch den Lebenspartner versorgt zu werden.
Was ich von Dir immer noch nicht gehört habe, wie Du es regeln würdest. Den § aus dem SGB streichen? Was meinst Du, was dann eintreten würde?
Gruß
S.J.
