ALG2 und Vermögen?

Guten Tag,
ich habe da mal eine Frage.
Wir gehen von jemandem aus, der sagen wir mal eine Summe von 1000 Euro auf seinem Konto hat.

Zudem läuft auf seinen Namen eine Lebensversicherung, die aber über die Jahre stark geschrumpft ist.

Er überlegt sich sich die Versicherung auszahlen zu lassen und zusätzlich Alg II zu beantragen. Sobald er sich die Versicherung auszahlen lassen würde, wäre das Geld ja als Vermögen anrechenbar.

Nun würde ja die Versicherung ihm aber in diesem Falle das Geld auf sein Konto überweisen.

Plus dem Guthaben (Erspartes) auf dem Konto würde der Betrag ja dann über dem Freibetrag für ALG-II liegen.

Da alles legal ablaufen soll, ist hier ein Tip vonnöten.

Wer eine Idee hat - bitte her damit.

Danke im Voraus.

der Dr

Hallo Dr. Seltsam,
es ist schon seltsam, dass hier immer mehr Leute Tipps haben möchten, wie man am besten den Staat/den Steuerzahler am besten betrügt.
MfG Lari

Ich finde vor allem sehr seltsam, wie aus meinem Beitrag sowas ersichtlich sein soll, was auf nen Betrug oder sonstiges schließen lässt.
Harter Tobak hier bei Neulingen gleich mit Betrug, etc zu kommen, leider aber wohl wieder auf das Phänomen Forum zurückführbar.

Okay, zurück zum Thema. Was kann die Person LEGAL tun? Soll ich das LEGAL nochmal unterstreichen?

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Hallo,

Er überlegt sich sich die Versicherung auszahlen zu lassen und
zusätzlich Alg II zu beantragen. Sobald er sich die
Versicherung auszahlen lassen würde, wäre das Geld ja als
Vermögen anrechenbar.

Ich nehme mal an, sie wäre auch als Vermögen anrechenbar, wenn er sie sich nicht auszahlen lässt. Nur bestimmte Versicherungen (Riester, Rürup, bAV, …) werden nicht angerechnet, die kann man sich aber auch nicht auszahlen lassen.

Aber vielleicht liege ich ja falsch.

Cheers, Felix

Soweit ich ihn verstanden habe, geht es jetzt nicht um den Rückkaufwert bei der Problemstellung.

Es geht erstmal darum, wie das Ganze berechnet wird. Wenn das Geld von der Versicherung aufs Konto überwiesen wird, dann hat er ja quasi „zuviel“ Geld auf dem Konto.
Dann liegt die Summe, die auf seinem Konto ist über dem Freibetrag.

Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/w…
"Darüber hinaus werden noch folgende Freibeträge für das eigene Vermögen bei Bezug von Hartz IV gewährt:

* für notwendige Anschaffungen bleiben zwischen mindestens 3.100 Euro und höchstens 9.750 Euro anrechnungsfrei. Dieser Freibetrag ist je Person um weitere 750 Euro zu erhöhen."
-für jedes vollendete Lebensjahr ein Grundfreibetrag von 150 Euro.

Kann das mal bitte wer übersetzen?

Zusammen mit dem Sparguthaben würde die Summe auf dem Konto über 9750 Euro betragen - was bedeutet das dann im Umkehrschluss.

Bitte nochmal auf das Thema mit den Freibeträgen fokussieren und nicht über Sinn oder Unsinn der Kündigung der Lebensversicherung diskutieren bitte - danke.
der dr

Ob die LV bei Nichtauszahlung anrechenbar wäre oder nicht, ist ja in Hinblick auf die Ausgangsfragestellung egal. Es geht ja darum, was dann auf dem Konto als anrechenbare Summe wäre, wenn er sich die Versicherung auszahlen lässt.

Hallo Dr.,
Der Grundfreibetrag in Höhe von 150 € je vollendetem Lebens-jahr wird dem volljährigen Hilfebedürftigen eingeräumt.
Maßgebend für die Feststellung eines vollendeten Lebensjahres ist grundsätzlich der erste Tag des jeweiligen Bewilligungsabschnittes.
Maximalbeträge:

  • 9.750 € für Personen, die vor dem 01.01.1958 geboren sind,
  • 9.900 € für Personen, die nach dem 31.12.1957 und vor dem 1.1.1964 geboren sind und
  • 10.050 € für Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind.
    Zusätzlich zu dem Grundfreibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 wird
    Altersvorsorge dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    ein Freibetrag in Höhe von 250 € je vollendetem Lebensjahr, für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, eingeräumt (ausgenommen „Riester-Anlagen“).
    Maximalbeträge:
    -16.250 € für Personen, die vor dem 01.01.1958 geboren sind,
    -16.500 € für Personen, die nach dem 31.12.1957 und vor dem 1.1.1964 geboren sind und
    -16.750 € für Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind.
    Freibetrag für notwendige Anschaffungen:
    Der Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 in Höhe von 750 € wird jedem Hilfebedürftigen in der Bedarfsgemeinschaft eingeräumt.
    Und noch zum Thema Lebensversicherung:
    Eine Prüfung der Verwertung einer Lebensversicherung durch Beleihung ist erst im letzten Fünftel der Laufzeit vorzunehmen. Vorher ist davon auszugehen, dass durch die lange Beleihungsphase der Auszahlungsbetrag durch die Zinsbelastung so stark gemindert wird, dass Wirtschaftlichkeit nicht mehr vorliegt. In der Regel dürfte im letzten Fünftel der Laufzeit bereits der Rückkauf wirtschaftlich sein.
    Alles klar jetzt?
    Grüße
    Almut

Hallo,

wenn die Kündigung der LV unwirtschaftlich ist, zählt sie nicht zum Vermögen und bleibt anrechnungsfrei.

Siehe auch BSG AZ.: B 14/7b AS 6/07 R - Urteil vom 15.04.2008

http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_14_7b_AS_…

Er überlegt sich sich die Versicherung auszahlen zu lassen und
zusätzlich Alg II zu beantragen. Sobald er sich die
Versicherung auszahlen lassen würde, wäre das Geld ja als
Vermögen anrechenbar.

Dann ja, sofern es über den Freibeträgen liegt. Denn es wurde ja verwertet.

Wer eine Idee hat - bitte her damit.

Die Versicherung nicht auflösen, falls Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Sofern doch Geld gebraucht wird, lieber einen Privatkredit aufnehmen und die Vers. evtl. als Sicherheit hinterlegen.

Zumindest das LSG NRW hat entschieden, dass ein Darlehen eines Verwandten nicht als Einkommen angerechnet wird.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.ph…

Gruß TM

Soweit ich ihn verstanden habe, geht es jetzt nicht um den Rückkaufwert bei der Problemstellung.

Der Rückkaufwert entscheidet aber doch darüber, wieviel da letzten Endes tatsächlich auf dem Konto landen wird. Ich denke, er wird lange nicht so viel Geld für seine Lebensversicherung bekommen, wie er jetzt noch glaubt.

* für notwendige Anschaffungen bleiben zwischen mindestens 3.100 Euro und höchstens 9.750 Euro anrechnungsfrei. Dieser Freibetrag ist je Person um weitere 750 Euro zu erhöhen." -für jedes vollendete Lebensjahr ein Grundfreibetrag von 150 Euro.

Kann das mal bitte wer übersetzen?

Für jedes Lebensjahr 150,- Euro. Soweit klar?
Wenn er ganz jung oder ganz alt ist:
Er darf mindestens 3100 und höchstens 9750 Euro haben. Ein hundertjähriger darf nicht mehr haben als ein 65-jähriger.
Zusätzlich dazu darf jede Person 750,- haben.

Zusammen mit dem Sparguthaben würde die Summe auf dem Konto über 9750 Euro betragen - was bedeutet das dann im Umkehrschluss.

Das kommt drauf an, wie alt die Person ist.
Sie kann ja 150,- Euro pro Lebensjahr haben.
Wenn die Person 65 Jahre oder älter ist, dann kann sie 9750,- Euro plus diese 750,- Euro haben, also 10500,-

und nicht über Sinn oder Unsinn der Kündigung der Lebensversicherung diskutieren bitte - danke.

Wenn das aber zu unwirtschaftlich ist, muss er sie nicht kündigen.

Dann könnte er noch abwarten, ob Herr Westerwelle ernst macht mit seinem Versprechen, diese Vermögensfreibeträge heraufzusetzen.

Viele Grüße

Hallo Dr. Seltsam, bin erst heute auf diese Seiten und auf deine Frage gestoßen.
Also, mit AlGII geht nichts so ohne weiteres „legal“. Diese ausgetüftelte Schikane, die nur hilflos macht, zwingt so viele Menschen sich am Rande der sogenannten „Illegalität“ zu bewegen. Das konnte man seinerzeit schon sehen, als der Gesetzesentwurf noch in „Arbeit“ war und die Medien schon mal angekündigt hatten, was da auf die Menschen zukommt. Ich werde hier nun keine Tipps geben, wie ich das an der Stelle desjenigen machen würde, aber im Krieg hatten die Leute auch viel Fantasien haben müssen um zu überleben. Wege gibts immer.