Alg2 und versicherungen kündigen

Hi, ich beziehe seit kurzem Alg2 zu meinen normalen Gehalt…da ich nur einen 65 st. Vertrag habe und der und nicht genügend verdiene.
So jetzt zu meiner frage…
Seit längeren regt mich die jährliche Erhohung meiner Versicher (Generali) auf ich habe eine Berufsunfähigkeitsrenten Versicherung abgeschlossen vor Jahren die monatlich einfach viel zu hoch geworden ist und ich kündigen wollte. Muss ich bei einer kündigen eine komplett neuen Alg2 Antrag ausfüllen bzw. stellen?

Hallo,
das könnten Experten zum Alg2 beantworten. Laienhaft: Wenn die Beiträge anerkannt wurden und dann künftig wegfallen, wäre das eine zu meldende Änderung.
Gruß
Andreas

Sorry aber bei ALG 2 - Problemen kann ich leider nicht weiterhelfen.

LG

Nein. Es reicht eine Mitteilung an das AA mithilfe eines Änderungsvertrages. LG

Hallo,

die Frage nach ALG-2-Anträgen hat nix mit der Versicherung an sich zu tun und sollte daher sinnvollerweise ans Arbeitsamt gestellt werden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Guten Tag.

Wenn Sie den Vertrag kündigen und Sie dann oberhalb des Schonvermögens vermögend sind, dann müssen Sie die ARGE davon in Kenntnis setzen und das „überschüssige“ Geld verbrauchen.

Reduzieren Sie doch einfach den monatlichen Beitrag etwas. Das ist jederzeit möglich und Sie verzichten nicht komplett auf Ihren Versicherungsschutz.

Viele Grüße Versicherungsprofi aus Saarbrücken
Claude Burgard
Versicherungskaufmann
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo,

die Vers. kündigen würde ich mir gut überlegen…???

was das mit ALG2 zu tun hat weis ich nicht…

MfG Thomas Wolter

Hier kann ich leider nicht helfen.

Eine Beratungsstelle aufsuchen,um sicher zu …

Mfg
D

Hallo auch!

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung jährlich „teurer“ wird, handelt es sich in der Regel um die Dynamik. Das bedeutet, dass auch der Versicherungsschutz im gleichen Masse nach oben angepasst wird. Von einer Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung rate ich dringend ab, da man auch als ALG2-Empfänger berufsunfähig werden kann. Die dann versicherte Rente wird dann ausgezahlt - bei richtiger Absicherung bedeutet dies in der Regel Unabhängigkeit von ALG2 und Co…
Der Dynamik kann man jedes Jahr widersprechen, eine Info an den Versicherer genügt, aber Vorsicht: man kann nur 2x aussetzen, beim 3. Mal muss man die Dynamik annehmen, sofern man diese nicht gänzlich aus dem Vertrag haben möchte.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Sofern noch Fragen sind, fragen…

Gruß
CKH