Hallo Günter,
also ich bzw. die betreffende Person hat sich mittlerweile
auch schlau gemacht und war beim Amt…ähm, ich meine Agentur!
Eine wirklich nette und vertrauensvolle Beraterin hat ihm
Folgende 3 Möglichkeiten aufgezählt:
MÖGLICHKEIT 1: Er bleibt allein in der Wohnung wohnen. Da sie
aber „keinen zum Umzug drängen können und auch nicht machen
wollen“, wird die überhöhte Miete nur die nächsten 6 Monate
weitergezahlt. Danach wird dann nur noch der ortsübliche
Mietpreis bezahlt. Den Rest müsste er selbst drauflegen, was
ja nicht möglich ist und es somit doch ein unausgesprochenes
„drängen zum Umzug“ ist.
Nach Deiner Anfrage habe ich heute Mittag eine Vorabnachfrage gestartet. Die Möglichkeit 1 wurde mir auch als Lösung mitgeteilt.
MÖGLICHKEIT 2: Seine Freundin zieht mit ein. Sie trägt
„offiziell“ die Hälfte der Mietkosten, sprich 300 EURO in
seinem Fall. Da Sie aber nicht Miete zahlen und leben kann von
Ihren 400 EURO Brutto/monatlich, fällt Sie unter die
„Bedürftigen“. D.h., das Sie (obwohl in der Ausbildung!!) auch
einen ALG2-Antrag stellen kann bzw. sollte. Die beiden geben
sich dann als „Ehe-Ähnliche“-Gemeinschaft aus (zb. wenn
gemeinsame Konten da sind, etc.) und jeder bekommt 311 EURO +
Miete (bei der Freudin wird natürlich das Einkommen mit
einberechnet, kann man also nicht so pauschal sagen).
Das würde gehen.
Wird wohl in Deinem Fall wohl dann sinnvoll sein. Nur - ich bin aus beruflichen Gründen gegenüber öffentlichen Einrichtungen relativ vorsichtig - insbesondere dieser Arbeitsanstalt für Formulare und anderen Unsinn traue ich nicht über den Weg - stellt sich mir in Deinem Fall zumindest die Frage, ob es ein Rückgriffsrecht bei einer Hilfe nach ALG II auf Deine Freundin bei deren Eltern gibt. Frage mal nach, sichere Dich hier ruhig ab.
Auch diese Möglichkeit wurde mir dargelegt. Ich muss ehrlich gestehen, mehr als den Kopf schütteln konnte ich nicht mehr. Insbesondere weil es hier ja um einen Antrag nach ALG II geht und die Freundin - in meiner Sache die Tochter - doch berufstätig ist.
MÖGLICHKEIT 3: Die wirklich sehr vertrauensvolle Beraterin
hatte ihm die dritte Möglichkeit als Beste geraten. Seine
Freudin sole zu ihm ziehen. Aber es weiß ja keiner das es
seine Freundin ist. Das kommt sogar auch glaubhaft rüber
meinte sie, da er sich ja offiziell eine kleinere Wohnung
suchen sollte oder einen Untermieter sucht. Er macht also
letzteres, mit seiner Freundin eine WG.
Laut der Beraterin würde das auch die ersten 3 Jahre ganz
normal lauen. Erst dann würde die Agentur mal bissl genauer
nachfragen was denn das für eine WG ist. Erst dann kann es
sein, dass mal einer zur Kontrolle kommt (wobei die auch nicht
ins Schlafgemach gehen dürfen —> Privatsphäre!"!!)
Nun gut, wenn beide nun als WG zusammen wohnen würde jeder (da
Freundin ja auch bedürftig (siehe Punkt 2)) 345 EURO + Miete
bekommen (wenn keine gemeinsamen Konten).
Den Tipp höre ist erstmals, aber ich bin über nichts mehr erstaunt.
Ich weiß nicht ob sich das 1 zu 1 auf Deinen Fall übertragen
lässt, aber vielleicht hilfts Dir ja.
Zumindest bei der Tochter und der Ausbildung trifft es zu. Hier wird man dann nach dem Hinweis 2 gehen sollen. Warum ?
Es gibt Fälle, wo Kinder betroffen sind. Trägt nun die Tochter nicht mehr anteilig zum Unterhalt bei, wird es zum Ende nach sechs Monaten eng werden. Die Tochter wird dann die Mutter unterstützen müssen. Zumindest soweit sie wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Das Geld, das die Mutter nun erhält, ist Einkommen und wird wiederum der Mutter angerechnet. Also wird sie wohl noch weniger bekommen.
Danke für die Hinweise, die ich Dir bestätigen kann ( mit Ausnahme 3 )
Gruss Günter