ALG2 und wohnung: allein...zu zweit?

hallo,

eine freund erhält demnächst ALG2 (hätte anspruch auf die volle höhe + mietkosten). er wohnt allein in einer 2-zimmer-wohnung (miete ca 600 EURO warm inkl. stellplatz). klar, die wohnung ist zu groß und zu teuer. man wird ihm anweisen, in den nächsten 6 monaten sich eine neue Wohnung zu suchen.
nun ist er am überlegen:
seine freundin wohnt offiziell noch bei ihren eltern, aber eigentlich wohnt sie sowieso schon bei ihm. sie ist azubi (400 euro im monat brutto). wie sähe es dann aus??
für 2 personen sind ja 2-zimmer gerechtfertigt. aber seine freundin bekommt als azubi nicht viel geld, könnte also nicht die hälfte der miete tragen. was würde man ihm bei der agentur sagen bzw. was ist empfehlenswert??
soll er seine freundin mit angeben oder besser nicht?? seine freudin hatt auch keine großen ersparnisse.

danke
axl

Zuerst einmal leben sie dan in einer Partnerschaft also die Freundin würde bei der Berechnung mit herangezogen.
Da die Freundin in der Ausbildung ist müssten ihre Eltern eventeull etwas beisteuern.

Wie währe es den einmal beim Arbeistamt nachzufragen: Die Freundin Azubi möchte eventuell bei mir einzihen.

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Hallo,

eine freund erhält demnächst ALG2 (hätte anspruch auf die
volle höhe + mietkosten). er wohnt allein in einer
2-zimmer-wohnung (miete ca 600 EURO warm inkl. stellplatz).
klar, die wohnung ist zu groß und zu teuer. man wird ihm
anweisen, in den nächsten 6 monaten sich eine neue Wohnung zu
suchen.
nun ist er am überlegen:
seine freundin wohnt offiziell noch bei ihren eltern, aber
eigentlich wohnt sie sowieso schon bei ihm. sie ist azubi (400
euro im monat brutto). wie sähe es dann aus??
für 2 personen sind ja 2-zimmer gerechtfertigt. aber seine
freundin bekommt als azubi nicht viel geld, könnte also nicht
die hälfte der miete tragen. was würde man ihm bei der agentur
sagen bzw. was ist empfehlenswert??
soll er seine freundin mit angeben oder besser nicht?? seine
freudin hatt auch keine großen ersparnisse.

Hallo,

eine ähnliche Problematik - nur Mutter und Tochter - hatte ich am Mittwoch in der Beratung. Habe erst in der kommenden Woche einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Möchte mich umfassend genau über diese Frage informieren lassen. Vorab jedoch habe ich telefonisch folgende Antwort erhalten. Die Mutter bezieht ALG II. Die Tochter ist in Ausbildung. Das Einkommen der Tochter wird bei der Mutter angerechnet. Der Verlust der Mutter liegt bei knapp 250 € monatlich. Vergleichbarer Wohnraum - jedoch nach Wohnfläche auf eine Person zugeschnitten - ist für eine einzelne Person ist nach dem Mietspiegel und ortsüblich höher. Empfehlung. Die Tochter soll ausziehen. Als Auszubildende muss sie einen Antrag auf Kostenübernehme stellen und erhält dann für die Miete Geld. Der Mutter wird dann das Einkommen der Tochter nicht angerechnet. Andererseits darf die Mutter die Wohnung behalten, es wird ihr jedoch der den Eigenbedarf nach BSHG übersteigende Wohnraum nicht gezahlt. Weil mir dies nicht schlüssig ist, habe ich um einen Termin gebeten, um Klarheit zu haben, ob sich hier eine streitige Auseinandersetzung lohnt. Der ALG II - Empfänger muss sich also informieren, welche anderen Möglichkeiten es gibt. Offenbar hat der Gesetzgeber durch das Zusammenspiel diverser Rechtsverordnungen ( denen er keine Beachtung geschenkt hat ) sich selbst ein Bein gestellt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

also ich bzw. die betreffende Person hat sich mittlerweile auch schlau gemacht und war beim Amt…ähm, ich meine Agentur!
Eine wirklich nette und vertrauensvolle Beraterin hat ihm Folgende 3 Möglichkeiten aufgezählt:

MÖGLICHKEIT 1: Er bleibt allein in der Wohnung wohnen. Da sie aber „keinen zum Umzug drängen können und auch nicht machen wollen“, wird die überhöhte Miete nur die nächsten 6 Monate weitergezahlt. Danach wird dann nur noch der ortsübliche Mietpreis bezahlt. Den Rest müsste er selbst drauflegen, was ja nicht möglich ist und es somit doch ein unausgesprochenes „drängen zum Umzug“ ist.

MÖGLICHKEIT 2: Seine Freundin zieht mit ein. Sie trägt „offiziell“ die Hälfte der Mietkosten, sprich 300 EURO in seinem Fall. Da Sie aber nicht Miete zahlen und leben kann von Ihren 400 EURO Brutto/monatlich, fällt Sie unter die „Bedürftigen“. D.h., das Sie (obwohl in der Ausbildung!!) auch einen ALG2-Antrag stellen kann bzw. sollte. Die beiden geben sich dann als „Ehe-Ähnliche“-Gemeinschaft aus (zb. wenn gemeinsame Konten da sind, etc.) und jeder bekommt 311 EURO + Miete (bei der Freudin wird natürlich das Einkommen mit einberechnet, kann man also nicht so pauschal sagen).
Das würde gehen.

MÖGLICHKEIT 3: Die wirklich sehr vertrauensvolle Beraterin hatte ihm die dritte Möglichkeit als Beste geraten. Seine Freudin sole zu ihm ziehen. Aber es weiß ja keiner das es seine Freundin ist. Das kommt sogar auch glaubhaft rüber meinte sie, da er sich ja offiziell eine kleinere Wohnung suchen sollte oder einen Untermieter sucht. Er macht also letzteres, mit seiner Freundin eine WG.
Laut der Beraterin würde das auch die ersten 3 Jahre ganz normal lauen. Erst dann würde die Agentur mal bissl genauer nachfragen was denn das für eine WG ist. Erst dann kann es sein, dass mal einer zur Kontrolle kommt (wobei die auch nicht ins Schlafgemach gehen dürfen —> Privatsphäre!"!!)
Nun gut, wenn beide nun als WG zusammen wohnen würde jeder (da Freundin ja auch bedürftig (siehe Punkt 2)) 345 EURO + Miete bekommen (wenn keine gemeinsamen Konten).

Ich weiß nicht ob sich das 1 zu 1 auf Deinen Fall übertragen lässt, aber vielleicht hilfts Dir ja.

Schönen Tag noch
Axl

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Hallo Axl,

ich halte die 3. Möglichkeit für mehr als fraglich. Ehrlich gesagt frage ich mich auch, wie die Beraterin dazu kommt solch eine Möglichkeit aufzuzählen, vor allem, da sie Falschaussagen enthält.

Die Falschaussage bezieht sich auf das Kontrollieren, wie zusammengewohnt wird. Meines Wissens nach, kann sehr wohl das Schlafzimmer kontrolliert werden. Das wurde bei der Sozialhilfe bis jetzt so gehandhabt. Falls Zweifel der Sachbearbeiter da waren, gingen diese vor Ort und kontrollierten die Wohnverhältnisse - wenn es sein musste, auch das Schlafzimmer.

Noch etwas sollte beachtet werden. Falls die Arbeitsagentur die Verhältnisse irgendwann dann doch kontrolliert und rauskommt, dass unrechtmäßig zuviel ALGII bezogen wurde, muss dieses zurückgezahlt werden. Deswegen frage ich mich, wie eine Beraterin so etwas raten kann.

Es kann natürlich sein, dass ich mich jetzt total irre, aber davon gehe ich nicht aus.

Viele Grüße

Phoebe

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servus phoebie :wink:

tja, ich denke mal das sich seit dem 01.01.2005 einiges geändert hat, auch in der hinsicht. und es ist nunmal so, dass es „zulässig“ ist. erst nach 3 jahren wird da mal nachgeschaut.

aber da hätten die lieben agentur-mitarbeier auch einiges zu tun, wenn sie jedem hinterherlaufen müssten und schauen was sich da so abspielt…grad wo jetz einige ein untermieter aufnehmen werden weil ihre wohnung zu groß ist.

ade
axl

Hallo Günter,

also ich bzw. die betreffende Person hat sich mittlerweile
auch schlau gemacht und war beim Amt…ähm, ich meine Agentur!
Eine wirklich nette und vertrauensvolle Beraterin hat ihm
Folgende 3 Möglichkeiten aufgezählt:

MÖGLICHKEIT 1: Er bleibt allein in der Wohnung wohnen. Da sie
aber „keinen zum Umzug drängen können und auch nicht machen
wollen“, wird die überhöhte Miete nur die nächsten 6 Monate
weitergezahlt. Danach wird dann nur noch der ortsübliche
Mietpreis bezahlt. Den Rest müsste er selbst drauflegen, was
ja nicht möglich ist und es somit doch ein unausgesprochenes
„drängen zum Umzug“ ist.

Nach Deiner Anfrage habe ich heute Mittag eine Vorabnachfrage gestartet. Die Möglichkeit 1 wurde mir auch als Lösung mitgeteilt.

MÖGLICHKEIT 2: Seine Freundin zieht mit ein. Sie trägt
„offiziell“ die Hälfte der Mietkosten, sprich 300 EURO in
seinem Fall. Da Sie aber nicht Miete zahlen und leben kann von
Ihren 400 EURO Brutto/monatlich, fällt Sie unter die
„Bedürftigen“. D.h., das Sie (obwohl in der Ausbildung!!) auch
einen ALG2-Antrag stellen kann bzw. sollte. Die beiden geben
sich dann als „Ehe-Ähnliche“-Gemeinschaft aus (zb. wenn
gemeinsame Konten da sind, etc.) und jeder bekommt 311 EURO +
Miete (bei der Freudin wird natürlich das Einkommen mit
einberechnet, kann man also nicht so pauschal sagen).
Das würde gehen.

Wird wohl in Deinem Fall wohl dann sinnvoll sein. Nur - ich bin aus beruflichen Gründen gegenüber öffentlichen Einrichtungen relativ vorsichtig - insbesondere dieser Arbeitsanstalt für Formulare und anderen Unsinn traue ich nicht über den Weg - stellt sich mir in Deinem Fall zumindest die Frage, ob es ein Rückgriffsrecht bei einer Hilfe nach ALG II auf Deine Freundin bei deren Eltern gibt. Frage mal nach, sichere Dich hier ruhig ab.

Auch diese Möglichkeit wurde mir dargelegt. Ich muss ehrlich gestehen, mehr als den Kopf schütteln konnte ich nicht mehr. Insbesondere weil es hier ja um einen Antrag nach ALG II geht und die Freundin - in meiner Sache die Tochter - doch berufstätig ist.

MÖGLICHKEIT 3: Die wirklich sehr vertrauensvolle Beraterin
hatte ihm die dritte Möglichkeit als Beste geraten. Seine
Freudin sole zu ihm ziehen. Aber es weiß ja keiner das es
seine Freundin ist. Das kommt sogar auch glaubhaft rüber
meinte sie, da er sich ja offiziell eine kleinere Wohnung
suchen sollte oder einen Untermieter sucht. Er macht also
letzteres, mit seiner Freundin eine WG.
Laut der Beraterin würde das auch die ersten 3 Jahre ganz
normal lauen. Erst dann würde die Agentur mal bissl genauer
nachfragen was denn das für eine WG ist. Erst dann kann es
sein, dass mal einer zur Kontrolle kommt (wobei die auch nicht
ins Schlafgemach gehen dürfen —> Privatsphäre!"!!)
Nun gut, wenn beide nun als WG zusammen wohnen würde jeder (da
Freundin ja auch bedürftig (siehe Punkt 2)) 345 EURO + Miete
bekommen (wenn keine gemeinsamen Konten).

Den Tipp höre ist erstmals, aber ich bin über nichts mehr erstaunt.

Ich weiß nicht ob sich das 1 zu 1 auf Deinen Fall übertragen
lässt, aber vielleicht hilfts Dir ja.

Zumindest bei der Tochter und der Ausbildung trifft es zu. Hier wird man dann nach dem Hinweis 2 gehen sollen. Warum ?

Es gibt Fälle, wo Kinder betroffen sind. Trägt nun die Tochter nicht mehr anteilig zum Unterhalt bei, wird es zum Ende nach sechs Monaten eng werden. Die Tochter wird dann die Mutter unterstützen müssen. Zumindest soweit sie wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Das Geld, das die Mutter nun erhält, ist Einkommen und wird wiederum der Mutter angerechnet. Also wird sie wohl noch weniger bekommen.

Danke für die Hinweise, die ich Dir bestätigen kann ( mit Ausnahme 3 )

Gruss Günter

Hallo!

Also so einfach ist das nicht und nur, weil die Sozialämter dies so in der Praxis gehandhabt haben, heißt das nicht, dass das so rechtskonform ist. Behörden haben Macht und Macht führt zu Missbrauch -das ist einfach so, ohne jemandem einen persönlichen Vorwurf zu machen.

Klar ist, dass man als Sozialhilfeempfänger ganz dringend auf das Geld angewiesen ist und es oft einfach faktisch nicht möglich ist, die Sache rechtlich durchzuschreiten - daher bleibt rechtswidriges Handeln gerade in diesem Bereich unsanktioniert. Das ist dort ähnlich wie bei Ausländerbehörden.

Ich möchte mich jetzt nicht dazu festlegen, ob das jetzt rechtswidrig ist oder nicht, aber allgemein sollte jeder beachten, dass es erstens nicht deswegen rechtmäßig ist, weil die Behörde das immer so gemacht und hat und zweitens Auskünfte der Behörden oder deren Mitarbeiter nicht immer richtig sind. Das gilt jedenfalls ganz allgemein.

Erst letzte Woche hatte ich eine Diskussion mit einem Polizisten auf der Straße, der absolut der Überzeugung war, dass ich an dieser Stele nicht parken durfte. Er hat es mir auch erklärt, warum er der Ansicht ist und ich habe ihm erklärt, warum er falsch liegt. Die übliche Antwort: Das war schon immer so, dass das dort verboten ist. Dann habe ich ihm die Zahlung der Strafe verweigert und er hat wutschnaubend (sehr unprofessionell ist das jedenfalls) mit hochrotem Kopf eine Anzeige an die Behörde geschrieben. Ich weiß dass ich recht habe und werde auch das Verfahren gewinnen, ein anderer hätte wahrscheinlich gezahlt, weil er dem Polizisten als Autorität einfach geglaubt hätte. Die Reaktion des Polizisten zeigte mir auch, dass er es nicht gewohnt war, dass ihm ein Bürger widerspricht, seine Rechte kennt und auch noch auf ein Verfahren besteht.

Daher: ich habe durchaus Respekt vor den Menschen, die in Behörden arbeiten, aber glauben tue ich denen wirklich nicht alles.

Gruß
Tom

Gruß
Tom