Als Großeltern sind wir Vormund unserer Enkelin. Im Rahmen der Umgangsregelung wurde jetzt festgelegt, daß unsere Enkelin bei ihrer Mutter auch übernachten darf. Frage: Hat unsere Tochter (ALG2-Empfängerin)jetzt Anspruch auf eine 2-Zimmerwohnung,
weil unsere Enkelin bis zu 3 Tagen bei unserer Tochter übernachten darf?
Danke!
Guten Tag,
ich denke schon das Sie Anspruch hat, da das Kind ja auch Platz benötigt, Ihre Tochter kann ja im Wohnzimmer schlafen aber das Kind braucht ein eigenes Zimmer um sich frei entfalten zu können.Sollte das Amt dieses ablehnen, dann wenden sie sich an das Diakonische Werk,Diakonie oder das zuständige Jugendamt die werden Ihnen sicher weiterhelfen. PS: es gibt einige Singels die eine 2 Zimmerwohnung haben , auch ohne Kind, das ist möglich wenn die Qadratmeterzahl und die Miete niedrig sind.
Viel Glück!
da würde ich einen speziellen Fachanwalt für Sozialrecht fragen! Die Arge stellt sich in solchen Fällen die nicht eindeutig gergelt sind quer und lehnen meistens ab! Ich bin der Meinung ja!Leider weiss ich nicht wie alt das Kind ist aber nachfragen bei der Arge,Beantragen der 2 ZKB bei Ablehnung wiederspruch!Ansonsten einen Fachanwalt zu Rate ziehen die Kosten über PKH ( Prozesskostenhilfe abwickeln)!
mfg
Hallo,
da hat man gute Chancen wenn das zuständige Jugensamt eine Brief aufsetzt, in welchen klar gestellt wird, daß ein Kinderzimmer für ihre Enkelin bei ihrer Tochter sein muss, da das Kind sonst keinen eigenen Raum für sich hätte und alles zu beengt wäre.
Würde also erst das Jugendamt auf meine Seite ziehen, dann muss die ARGE meist einlenken.
Hoffe damit ein wenig geholfen zu haben und wünsche alles gute für die Zukunft.