Wenn der Mann nicht der Kindsvater ist wird das Jobcenter im ersten Jahr des Zusammenleben warscheinlich nicht weiter drauf reagieren.
Das SGB II vermutet, erst wenn Mann und Frau länger als ein Jahr zusammen leben diese füreinander einstehen. Man kann also im ersten Jahr abstreiten dass der oder die „Mitbewohner/in“ für einander einstehen"
Wenn das Jobcenter nach dem Gesetz geht wird also das Jobcenter nach ein Jahr nachbohren ob jetzt eine sogenannte Einstandgsgemeinschaft vorliegt.
Sollte eine Einstandsgemeinschaft vorliegen, wird der Freund Bestandteil der sogenannten Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen würde berücksichtigt werden.