Hallo.
Angenommen, man würde zum 01.09.2007 eine neue Stelle antreten, 30 Std. die Woche, sozialv.pfl. Man bekommt seinen ersten Lohn aber erst zum 01.10.2007, also Nachzahlung für September, genutzt wird das Geld aber für Oktober, man ist also im Endeffekt im September trotz Anstellung noch hilfebedürftig, kann hier der Lohn angerechnet werden?
Ich meinte, nicht, da hier sozusagen ein nahtloser Übergang entsteht. Man kann die betroffene Person ja auch nicht hungern lassen, oder?
Wie mir gesagt wurde, war die 0180er Servicehotline wohl wiedermal sehr kompetent *IRONIE*
MOD: Titel wegen Archivtauglichkeit bearbeitet (Vollzheitstelle -> Vollzeitstelle).
hallo
es gilt das Zuflussprinzip, also wird im Oktober angerechnet. Wer die Hotline anruft, ist selber schuld…
Der Kater
Hallo.
Angenommen, man würde zum 01.09.2007 eine neue Stelle
antreten, 30 Std. die Woche, sozialv.pfl. Man bekommt seinen
ersten Lohn aber erst zum 01.10.2007, also Nachzahlung für
September, genutzt wird das Geld aber für Oktober, man ist
also im Endeffekt im September trotz Anstellung noch
hilfebedürftig, kann hier der Lohn angerechnet werden?
Ich meinte, nicht, da hier sozusagen ein nahtloser Übergang
entsteht. Man kann die betroffene Person ja auch nicht hungern
lassen, oder?
Wie mir gesagt wurde, war die 0180er Servicehotline wohl
wiedermal sehr kompetent *IRONIE*
MOD: Titel wegen Archivtauglichkeit bearbeitet (Vollzheitstelle -> Vollzeitstelle).
Hallo.
Angenommen, man würde zum 01.09.2007 eine neue Stelle
antreten, 30 Std. die Woche, sozialv.pfl. Man bekommt seinen
ersten Lohn aber erst zum 01.10.2007, also Nachzahlung für
September, genutzt wird das Geld aber für Oktober, man ist
also im Endeffekt im September trotz Anstellung noch
Wieso eigentlich „noch“? Wie ist denn der aktuelle Status?
hilfebedürftig, kann hier der Lohn angerechnet werden?
Angerechnet worauf?
Ich meinte, nicht, da hier sozusagen ein nahtloser Übergang
entsteht. Man kann die betroffene Person ja auch nicht hungern
lassen, oder?
Irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Geht es nicht fast allen so, die ins Berufsleben (wieder)einsteigen? Oder hat auf einmal jeder für den ersten Monat Anspruch auf staatliche Unterstützung? Ich schlage vor, mit dem Arbeitsvertrag beim Kreditunternehmen des Vertrauens einen Dispo zu beantragen, ggf. wird das Sozialamt auch einen Kredit gewähren, die Forderung nach staatlicher Unterstützung kann ich nicht nachvollziehen.
Greetz, T.
MOD: Artikel aus „gewissen FAQ-Gründen“ bearbeitet (s.o. kursiv). / Titel wegen Archivtauglichkeit bearbeitet (Vollzheitstelle -> Vollzeitstelle).
Hallo Teuto…
Hallo.
Angenommen, man würde zum 01.09.2007 eine neue Stelle
antreten, 30 Std. die Woche, sozialv.pfl. Man bekommt seinen
ersten Lohn aber erst zum 01.10.2007, also Nachzahlung für
September, genutzt wird das Geld aber für Oktober, man ist
also im Endeffekt im September trotz Anstellung noch
Wieso eigentlich „noch“? Wie ist denn der aktuelle Status?
hilfebedürftig, kann hier der Lohn angerechnet werden?
Angerechnet worauf?
Ich meinte, nicht, da hier sozusagen ein nahtloser Übergang
entsteht. Man kann die betroffene Person ja auch nicht hungern
lassen, oder?
Irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Geht es nicht fast
allen so, die ins Berufsleben (wieder)einsteigen? Oder hat auf
einmal jeder für den ersten Monat Anspruch auf staatliche
Unterstützung? Ich schlage vor, mit dem Arbeitsvertrag beim
Kreditunternehmen des Vertrauens einen Dispo zu beantragen,
ggf. wird das Sozialamt auch einen Kredit gewähren, die
Forderung nach staatlicher Unterstützung kann ich nicht
nachvollziehen.
Dann solltest du mal aus deinem Wald rauskommen und bischen Im HIV Gesetz schmökern, du scheinst etwas neben der Wirklichkeit zu leben 
gibts nicht, auch nicht mit Arbeitsvertrag.
Greetz, T.
ebenfalls #
der Kater
MOD: Vorposting bearbeitet.
hallo
es gilt das Zuflussprinzip, also wird im Oktober angerechnet. Wer
die Hotline anruft, ist selber schuld…
Der Kater
Hallo.
Angenommen, man würde zum 01.09.2007 eine neue Stelle
antreten, 30 Std. die Woche, sozialv.pfl. Man bekommt seinen
ersten Lohn aber erst zum 01.10.2007, also Nachzahlung für
September, genutzt wird das Geld aber für Oktober, man ist
also im Endeffekt im September trotz Anstellung noch
hilfebedürftig, kann hier der Lohn angerechnet werden?
Ich meinte, nicht, da hier sozusagen ein nahtloser Übergang
entsteht. Man kann die betroffene Person ja auch nicht hungern
lassen, oder?
Wie mir gesagt wurde, war die 0180er Servicehotline wohl
wiedermal sehr kompetent *IRONIE*
Also auf gut deutsch:
Im September noch „Stütze“ und im Oktober dann geregeltes Leben ^^
Danke Dir ^^
MOD: Titel wegen Archivtauglichkeit bearbeitet (Vollzheitstelle -> Vollzeitstelle).
Hallo.
Angenommen, man würde zum 01.09.2007 eine neue Stelle
antreten, 30 Std. die Woche, sozialv.pfl. Man bekommt seinen
ersten Lohn aber erst zum 01.10.2007, also Nachzahlung für
September, genutzt wird das Geld aber für Oktober, man ist
also im Endeffekt im September trotz Anstellung noch
Wieso eigentlich „noch“? Wie ist denn der aktuelle Status?
hilfebedürftig, kann hier der Lohn angerechnet werden?
Angerechnet worauf?
Ich meinte, nicht, da hier sozusagen ein nahtloser Übergang
entsteht. Man kann die betroffene Person ja auch nicht hungern
lassen, oder?
Irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Geht es nicht fast
allen so, die ins Berufsleben (wieder)einsteigen? Oder hat auf
einmal jeder für den ersten Monat Anspruch auf staatliche
Unterstützung? Ich schlage vor, mit dem Arbeitsvertrag beim
Kreditunternehmen des Vertrauens einen Dispo zu beantragen,
ggf. wird das Sozialamt auch einen Kredit gewähren, die
Forderung nach staatlicher Unterstützung kann ich nicht
nachvollziehen.
Greetz, T.
Hallö!
Das Problem ist folgendes:
Man bekommt von der ARGE das Geld VORBEZAHLT aber vom Arbeitgeber (üblicherweise) sein Gehalt nachbezahlt. Ergo, wäre ein Monat offen mit den Zahlungen, wo man theoretisch KEIN Geld bekommen würde.
Sprich: Ab September ist man im Arbeitsverhältnis, hat also theoretisch keinen Anspruch auf ALG2. Gehalt für diesen Monat bekommt man von seinem Arbeitgeber aber erst im Oktober - wovon soll man also diesen einen Monat leben? Verstehste jetzt?
Im übrigen: Wenn man nur seinen Arbeitsplatz wechseln würde, gäbe es ja keinen Verzug der Zahlungen - man hört in einem Monat auf und fängt im nächsten an und die Arbeitgeber zahlen.
Und als ALG2 Empfänger hat man nunmal keine wirklichen Ersparnisse - die sind ja drauf gegangen, nach dem man im äffentlich Dienst war und davon die ersten Monate leben musste!
BTW: Nichts gegen Dich, aber schonmal gesehen, dass einem ALG2 Empfänger ein Dispo gewährt wurde? Und wie zurückzahlen, wenn man innerhalb des Probehalbjahrs gekündigt wird?
[MOD: Satz aus „gewissen FAQ-Gründen“ bearbeitet.]
Gruss
MOD: Letzter Satz bearbeitet (s.o.). / Titel wegen Archivtauglichkeit bearbeitet (Vollzheitstelle -> Vollzeitstelle). / Vorposting aus „gewissen FAQ-Gründen“ bearbeitet.
Hallo
Dann solltest du mal aus deinem Wald rauskommen und bischen Im
HIV Gesetz schmökern, du scheinst etwas neben der Wirklichkeit
zu leben 
Wo genau soll ich schmökern?
gibts nicht, auch nicht mit Arbeitsvertrag.
und dafür kannst du mir jetzt sicher eine gesetzliche Grundlage nennen?? jetzt bin ich wirklich gespannt…
Greetz, T.
achja,
Mit der Hotline… ohne Worte, ich weiss, aber Freitags ist es nach zwölf Uhr immer so schwierig einen noch „kompetenteren“ Mitarbeiter im Center zu finden *gg*
Nochmals Danke und Grüsse
MOD: Titel wegen Archivtauglichkeit bearbeitet (Vollzheitstelle -> Vollzeitstelle).
Hallo
gibts nicht, auch nicht mit Arbeitsvertrag.
und dafür kannst du mir jetzt sicher eine gesetzliche
Grundlage nennen?? jetzt bin ich wirklich gespannt…
Dafür gibt es natürlich keine gesetzliche Grundlage, aber es gibt das trotzdem nicht.
Das kannst du im Selbstversuch feststellen. Geh mal in verschiedene Banken und frag nach einem Kredit, und erzähl die Geschichte, dass du ab erst nächsten Monat Gehalt beziehen wirst. Du müsstest ein wenig billige, nicht ganz neue, nicht perfekt sitzende Klamotten anziehen, aber sonst ordentlich.
Ansonsten ist das, was du geschrieben hast, nur das, was du dem Fragesteller wünschen würdest, und hat nichts mit geltendem Recht oder Gepflogenheiten der ARGEN zu tun. - Es geht hier in diesem Brett nicht um politische Diskussionen, sondern um konkrete Hilfestellungen.
Viele Grüße
Simsy
Hallo JackNapier,
Von der Ignoranz und dem Unverständnis des teutoburgers mal abgesehen, weiss ich zwar nicht ob sich die Frage schon erledigt hat.
Aber folgendes:
Im Prinzip ist es so, wie schon beschrieben, man hätte keine Einkünfte/Geld zum Leben für einen Monat.
Nichtsdestotrotz kann (!!!) die Arge einem Hilfebedürftigem (in diesem Fall gegeben) ganz normal für diesen Monat bezahlen.
Es wird nachträglich angerechnet und muß zurückgezahlt werden.
Man kann dies mit dem Fallmanager besprechen, sowas wird i.d.R. auch immer genehmigt.
Liebe Grüße
Ps.: Man kann dann auch gleich mal Hilfen zur Arbeitsaufnahme abklären…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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