Hallo
Hiermal eine dringende frage:bis jetzt sind wir davon laut mietvertrag ausgegangen 60qm wohnfläche zuhaben.Vermieter ist verstorben,hatte sich um alles gekümmert,jetzt macht es seit längeren seine witwe.Sie hat die wohnungen neu ausmessen lassen wegen heizungsumbau und herraus ist gekommen das wir 67,5qm gesammt wohnfläche haben.Was nun?Die mehrkosten von 7,5qmx4,40euro wird die arge bei zwei personen nicht übernehmen.Oder können wir es gelten machen das meine Ehefrau 100% Schwerbehindert ist mit Merkz. G,B ?Brauchen dringend aussage kräftige hilfe,denn nächste woche gibt es einen neuen Mietvertrag.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie als Mieter tatsächlich gezwungen werden können, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Bevor Sie den Termin zur Unterzeichnung haben, sollten Sie sich umgehend rechtlichen Rat bei einer Mieterberatung, bei einer Verbraucherzentrale holen.
Merkwürdig, warum nach so vielen Jahren die Vermieterin auf die Idee kommt, die Wohnung neu ausmessen zu lassen. Warum eigentlich?
Solange Sie keine Kündigung vom Vermieter haben, besteht der alte Vertrag fort.
Hallo,
also wenn die Ehefrau wegen ihrer Schwerbehinderung ein extra Zimmer bräuchte, dann könnte man das geltend machen aber so eher nicht.
Im Normalfall übernimmt die ARGE die erhöhte Miete bis zu 6 Monaten und dann müsste man eine neue Wohnung gefunden haben oder bekommt eben den Differenzbetrag nicht mehr gezahlt. Tut mir leid, dass ich dazu nichts positives schreiben kann.
Zusätzlichen Wohnraum gibt es nur bei Rollstuhlbenutzern!