Hallo Zusammen,
folgender theoretischer Fall:
ein Angestellter wird nach 10 Monaten sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit gekündigt und hat logischerweise keinen Anspruch auf ALG1. Er beantragt ALG 2 und bekommt das auch! Parallel läuft eine Arbeitsschutzklage. Diese zieht sich hin und die Person hat inzwischen schon wieder normale Arbeit und ein geregeltes Einkommen.
Durch den gerichtlichen Vergleich endet das Arbeitsverhältnis nach 12 Monaten wodurch der Anspruch auf ALG 1 entsteht. Muss die Person dann das ALG 2 zurückzahlen? Fakt ist für 2 Monate ALG 2 erhält die Person rückwirkend Gehalt und für 4 Monate entsteht der Anspruch auf ALG 1. Zählt das Zuflussprinzip und es ist nichts zurückzuzahlen oder muss für die 2 Monate zurückgezahlt werden und für die 4 Monate gibt es eine Nachzahlung, da ALG 1 ja höher ist als ALG 2.
Danke schon im voraus für Eure Antworten!!
benhed