Hallo…
Ich setelle die folgende Frage i vertretung meiner Mutter.
Sie hat im MAi und Juni kein Gehalt bekommen, dies erhielt sie dann im September nach dem ein Anwalt eingeschaltet war. Jetzt erhielt sie einen Brief das sie Ihr ALG 2 vom September zurück zahlen soll, weil sie ja da Gehalt bekommen hat, aber das war doch für Mai und Juni.
Habe es nur kurz geschildert
Waäre über Antworten dankbar, sie ist schon ziemlich fertig deswegen
Hallo,
nach dem Zuflussprinzip wird Einkommen in dem Monat auf die ALG2- Leistung angerechnet, in dem es dem Betroffenen zufließt… also z.B. bei Überweisungen dann, wenn es ihm auf seinem Konto zur Verfügung steht. Dabei müssen allerdings im Anrechnungsmonat auch die entsprechenden Freibeträge berücksichtigt werden; die ARGE muss einen entsprechenden korrigierten Bescheid für September erstellen, in dem auch die Freibeträge berücksichtigt werden.
http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Kann es sein , dass die Aufregung deiner Mutter daher rührt, dass sie im Mai und Juni noch gar nicht ALG2 bezogen hat ? Das ändert leider nichts an der Anrechnung für September - die frühere Härtefallregelung, dass Nachzahlungen für Zeiträume ohne Leistungsbezug nicht angerechnet werden, ist aufgehoben worden. Ob ein Widerspruchsverfahren / Klage in ihrem Fall Sinn machen würde… ich persönlich würde es eher verneinen, aber sie kann sich ja beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und sich mal bei einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen (mit dem Beratungshilfeschein kostet sie die Beratung max. 10 € Eigenanteil).
LG
Ja es ist richtig sie erhielt da noch kein ALG2 erst ab Juli. Müßte dann das Amt nicht für den Mai und Juni aufkommen? Sie muß ja von irgenetwas leben, also hat sie sich was geliehen und mit dem Gehalt vom September zurück gezahlt.
Danke erstmal schon für die erste Antwort
Auch Hallo,
ich fürchte hier gilt das Zuflussprinzip und es ist rechtens das Geld zurück zu fordern. Nichts desto trotz: Wiederspruch schreiben und einen Anwalt aufsuchen. Hier ist einmal mehr fragen definitiv besser.
Gruß, DC
Der grundsätzliche Anspruch auf ALG2 besteht ja erst ab dem Tag der Antragstellung. Wenn sie im Mai keinen Antrag auf ALG2 gestellt und sich stattdessen privat Geld geliehen hat, sieht es leider schlecht aus.
Aber wie gesagt - mal zum Anwalt und schauen, ob der evtl.eine Möglichkeit wegen Härtefallausnahme sieht.
Wünsche ihr auf jeden Fall viel Glück !
LG
Ich sehe da nicht allzu viele Chancen, ehr gar keine.
Inwiefern bzw. aus welchem Grund erhält sie HartzIV?
Das Argument der Arge wird folgendes sein:
Das Amt wird es nicht sonderlich interessieren, wird den argumentieren das Ihre Mutter diese Zwei Monate für die das Geld ja war irgendwie überbrückt hat und das dies in der Vergangenheit liegt. Es wird Argumentieren das Sie es aber jetzt! bekommen hat und somit jetzt! davon leben muss…
Insgesamt kann da aber wirklich nur der Anwalt weiterhelfen, da auch wenn man im Recht ist, das Amt sich trotzdem gerne Quer stellt.
Letztenendes sind dies auch nur meine Erfahrungen mit dem Amt, ich bin kein Rechtsanwalt oder der gleichen.
Warum geht sie nicht erstmal zum AA und trägt ihr Anliegen vor? Die Anfrage kann man doch so nicht beantworten, da das Amt ja den Lohn verrechnet. Aber wie mir scheint zu unrecht, also nachfragen.
LG Conny
Wenn Ihr alles beweisen könnt kopien Lohnausz… an ARGE senden…
Mfg
D.