Hallo Joel,
Kann auch bei ALGI irgendeine Unterstützung, bzw. Zuschüsse z.B. für Kindergartengebühr o.ä. beantragt werden?
Prinzipiell denkbar wäre das schon. Aber ob das auch in diesem Fall zutreffen würde, kann niemand sagen ohne die notwendigen exakten Zahlen und Fakten zu kennen.
Es wäre eventuell möglich dass einer solchen Familie unter Umständen Wohngeld zustehen würde. Ganz grob kann man das selber herausfinden wenn man mal als groben Anhalt einen Wohngeldrechner mit den notwendigen Daten füttert. Ob tatsächlich (und in welcher Höhe) Anspruch auf Wohngeld besteht, kann im Endeffekt aber nur das Amt ermitteln.
Wohngeldrechner:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…
Eine andere Möglichkeit wäre eventuell aufstockendes ALG II zu beantragen. Auch dafür gibt es zur ersten groben Selbsteinschätzung einen entsprechenden Rechner den man mit seinen Daten füttern kann. Doch auch bei dieser Möglichkeit kann am Ende nur das Amt eine genaue Berechnung nach Antragstellung erstellen.
ALG II Rechner:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
Allerdings ist es nicht möglich Wohngeld und ALG II zu beantragen, es geht nur eines von beidem. In diesem Fall würde ich der Großfamilie empfehlen es erst mal mit Wohngeld zu versuchen, da das nicht ganz so kompliziert und umständlich ist wie bei ALG II. Erst wenn das mit dem Wohngeld nicht klappt, sollte man (wenn nötig) aufstockendes ALG II beantragen.
Gruß
N.N