Hallo allerseits,
Eigentlich ist es schon oben gut beantwortet:
Entgelt wir berechnet aus den durchritt der letzten 12 Monaten des Einkommens, wenn man innerhalb von ALG I Bezug Heiratet änderst sich nichts an Arbeitsentgelt es bleiben 60% (§ 129). (Der Durchschnitt Entgelt bleibt der gleicher)
Nur wenn ein Kind in der Ehe dazu kommt, erhöht sich das Leistungsentgelt auf 67%.
Gruß
MAUPA