ALGI - verzwickte Lage?

Hallo allerseits,

wenn man Lohnsteuerklasse 1 (ledig) hat und in der Zeit arbeitslos wird - und dann in der Arbeitslosenzeit heiraten würde (Bsp. Lohnsteuerkl.5) nimmt - wird dann das ALGI wieder neu berechnet, also auf die Klasse 5, oder bleibt es das 1 Jahr in dem man Anspruch hat auf dem Stand der Klasse 1??
Wäre ja krass, wenn über 30 Jahre Abzüge der Klasse 1 kassiert wurden und man dann runter gestuft werden würde.

Bin gespannt, ob das jemand beantworten kann.

Freu mich auf euer Feedback :smile:

Grüße
Hubel

Hallo,

ich kann dir leider keine zuverlässige und sichere Antwort geben.

Aber generell ist ja stets immer alles sofort zu melden,also auch die Eheschließung, wie auch Geburt und Tod… dann wird ja bekanntlich immer gerne angepasst und Gutes wie Schlechtes (mehr oder weniger Geld) hat man zu akzeptieren. Das eine geht auch ohne das andere nicht.

Gruß MelliC

Moin;

kenne mich mit ALG II aus…

Sorry!

MfG
Tom

Hallo;

hier habe ich folgendes für Sie gefunden:
"Hochzeitsgeschenk

Auch wenn Arbeitslose heiraten, können sie durch eine Änderung der Steuerklassen mehr Geld vom Arbeitsamt erhalten. Unser Musterkandidat Kevin Müller war im Februar beim Standesamt. Als frisch gebackener Ehemann konnten er und seine berufstätige Frau Susi die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V wählen.

Susi Müller verdient 2 000 Euro brutto und hat von der Gemeinde die V in ihre Steuerkarte eintragen lassen. Ihr Mann hat die III genommen, da sein Bruttolohn vor der Arbeitslosigkeit im Schnitt 3 500 Euro brutto im Monat betrug. Dadurch ist sein Arbeitslosengeld von 257,81 Euro (Steuerklasse I für Alleinstehende ohne Kinder) auf 312,27 Euro gestiegen und jede Woche 54,46 Euro höher."
Quelle:http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Wahl…
Auch können Sie rechtlichen verbindliche Auskunft über folgene Rufnummer erhalten:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/
0900-1 875 008-942
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)

Weitere Infos auf der Seite von wer-weiss-was sowie
auffindbar unter Googlesuche „auswirkung der steuerklasse bei arbeitslosigkeit“

Ich hoffe ich konnte helfen.
Herzlichen Gruß
KArl-Heinz Jachmann

Hallo allerseits,

wenn man Lohnsteuerklasse 1 (ledig) hat und in der Zeit
arbeitslos wird - und dann in der Arbeitslosenzeit heiraten
würde (Bsp. Lohnsteuerkl.5) nimmt - wird dann das ALGI wieder
neu berechnet,…

Hallo,

kann da leider nicht konkret antworten (meine „Stärke“ ist mehr gesetzliche Krankenversicherung). Allerdings würde ich empfehlen: Genau wie Ihre Anfrage hier, diese schriftlich beim Arbeitsamt einzureichen mit der freundlichen Bitte um Antwort in Schriftform unter Angabe der Rechtsgrundlage(n).
Es besteht die Auskunfts- und Beratungspflicht der Sozialversicherungsträger (also auch der Arbeitsämter). Und wenn eine Antwort/Entscheidung schriftlich abgegeben werden soll, wird da gewissenhaft geprüft u. geantwortet. Viel Erfolg.

Hi!

würde (Bsp. Lohnsteuerkl. 5) nimmt - wird dann das ALG I wieder neu berechnet, also auf die Klasse 5, oder bleibt es das 1 Jahr, in dem man Anspruch hat, auf dem Stand der Klasse 1??

Nein, es würde in der Tat „runtergerechnet“, wenn man aufgrund der Heirat in die V wechselt (genauso wie es „hochgerechnet“ würde, wenn man stattdessen in die III wechseln würde).

Allerdings ist es meines Wissens (ohne Gewähr!) so, dass man (rein steuerrechtlich) erst ab dem Kalenderjahr nach der Heirat die LStKl. wechseln muss (z.B.: Heirat in 08/2010 → Änderung der LStKl. erst zum 01.01.2011), womit man die „Runterstufung“ evtl. hinauszögern könnte.
Aber das würde ich unbedingt nochmal bei den Experten aus dem Steuerrecht bzw. im Brett „Steuern“ verifizieren!

LG
Jadzia

Hi!

würde (Bsp. Lohnsteuerkl. 5) nimmt - wird dann das ALG I wieder neu berechnet, also auf die Klasse 5, oder bleibt es das 1 Jahr, in dem man Anspruch hat, auf dem Stand der Klasse 1??

Nein, es würde in der Tat „runtergerechnet“, wenn man aufgrund der Heirat in die V wechselt (genauso wie es „hochgerechnet“ würde, wenn man stattdessen in die III wechseln würde).

Allerdings ist es meines Wissens (ohne Gewähr!) so, dass man (rein steuerrechtlich) erst ab dem Kalenderjahr nach der Heirat die LStKl. wechseln muss (z.B.: Heirat in 08/2010 → Änderung der LStKl. erst zum 01.01.2011), womit man die „Runterstufung“ evtl. hinauszögern könnte.
Aber das würde ich unbedingt nochmal bei den Experten aus dem Steuerrecht bzw. im Brett „Steuern“ verifizieren!

LG
Jadzia.

Hi!

würde (Bsp. Lohnsteuerkl. 5) nimmt - wird dann das ALG I wieder neu berechnet, also auf die Klasse 5, oder bleibt es das 1 Jahr, in dem man Anspruch hat, auf dem Stand der Klasse 1??

Nein, es würde in der Tat „runtergerechnet“, wenn man aufgrund der Heirat in die V wechselt (genauso wie es „hochgerechnet“ würde, wenn man stattdessen in die III wechseln würde).

Allerdings ist es meines Wissens (ohne Gewähr!) so, dass man (rein steuerrechtlich) erst ab dem Kalenderjahr nach der Heirat die LStKl. wechseln muss (z.B.: Heirat in 08/2010 → Änderung der LStKl. erst zum 01.01.2011), womit man die „Runterstufung“ evtl. hinauszögern könnte.
Aber das würde ich unbedingt nochmal bei den Experten aus dem Steuerrecht bzw. im Brett „Steuern“ verifizieren!

LG
Jadzia…

Moin,
also erstens einmal bekommt man ALG 1 für max. 18 Monate und nicht 30 Jahre. Zweitens ist 5 nicht besser als 1. Zusätzlich zum Heiraten kommt ja, dass der andere Ehepartner eine sehr viel bessere Steuerklasse hat, also bleibt unterm Strich für beide mehr.
Das ist mein Gedankengang - ob ich richtig liege oder nicht … das weiß der zuständige Sachbearbeiter :smile:

Gruß, Kerstin

Also, bei ALG I sollte es egal sein, ob Du verheiratet bist oder nicht. Du hast Anspruch auf 60% Deines letzten Lohnes und die Berechnung findet ja auch noch statt, wenn Du nicht verheiratet bist. Ich war in 2008 arbeitslos, zwischendurch hatte ich eine Unterbrechung aufgrund einer Beschäftigung. Ich habe aber die ganze Zeit vorher und nachher immer das ALG bekommen, was zum Anfang berechnet worden ist. Beim Finanzamt könnte es eine Rolle spielen, wenn Du noch ein zu versteuerndes Einkommen hattest in dem Jahr, dann wird aber nur der Steuersatz auf dieses Einkommen angepaßt und nicht das ALG, das ist ja steuerfrei.

Ich hoffe das bringt Dich etwas weiter.

Hallo allerseits,

wenn man Lohnsteuerklasse 1 (ledig) hat und in der Zeit
arbeitslos wird - und dann in der Arbeitslosenzeit heiraten
würde (Bsp. Lohnsteuerkl.5) nimmt - wird dann das ALGI wieder
neu berechnet, also auf die Klasse 5, oder bleibt es das 1
Jahr in dem man Anspruch hat auf dem Stand der Klasse 1??Keine Ahnung
Wäre ja krass, wenn über 30 Jahre Abzüge der Klasse 1 kassiert
wurden und man dann runter gestuft werden würde.

Bin gespannt, ob das jemand beantworten kann.

Freu mich auf euer Feedback :smile:

Grüße
Hubel

Hallo.

Die Änderung der Lohnsteuerkarte wird in den meisten Fällen nur berücksichtigt, wenn sie zu einem niedrigeren Arbeitslosengeld führt.
Deswegen am besten immer vor einem Wechsel bei der Agentur eine Leistungsberatung machen.

Hier ist es zum Nachlesen:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25698/Navigation/zen…

Gruß

Hallo,

im Arbeitslosengeld I kenne ich mich nicht sooo gut aus, aber meiner Meinung nach erfolgt mit Änderung der Lohnsteuerklasse auch die Änderung in der Höhe des Arbeitslosengeldanspruches…

Kann ich Dir leider nichts zu sagen !

Hallo allerseits,

ich danke euch für die vielen - teilweise sehr hilfreichen Antworten.

viele Grüße
Hubel

Guten Tag,

Eigentlich ist es schon oben gut beantwortet:
Entgelt wir berechnet aus den durchritt der letzten 12 Monaten des Einkommens, wenn man innerhalb von ALG I Bezug Heiratet änderst sich nichts an Arbeitsentgelt es bleiben 60% (§ 129). (Der Durchschnitt Entgelt bleibt der gleicher)
Nur wenn ein Kind in der Ehe dazu kommt, erhöht sich das Leistungsentgelt auf 67%.

Gruß
Nekodemus

Guten Tag,

Eigentlich ist es schon oben gut beantwortet:
Entgelt wir berechnet aus den durchritt der letzten 12 Monaten des Einkommens, wenn man innerhalb von ALG I Bezug Heiratet änderst sich nichts an Arbeitsentgelt es bleiben 60% (§ 129). (Der Durchschnitt Entgelt bleibt der gleicher)
Nur wenn ein Kind in der Ehe dazu kommt, erhöht sich das Leistungsentgelt auf 67%.

Gruß
MAUPA

wenn man Lohnsteuerklasse 1 (ledig) hat und in der Zeit
arbeitslos wird - und dann in der Arbeitslosenzeit heiraten
würde (Bsp. Lohnsteuerkl.5) nimmt - wird dann das ALGI wieder
neu berechnet, also auf die Klasse 5, oder bleibt es das 1
Jahr in dem man Anspruch hat auf dem Stand der Klasse 1??
Wäre ja krass, wenn über 30 Jahre Abzüge der Klasse 1 kassiert
wurden und man dann runter gestuft werden würde.

Eigentlich ist es schon oben gut beantwortet:
Entgelt wir berechnet aus den durchritt der letzten 12 Monaten des Einkommens, wenn man innerhalb von ALG I Bezug Heiratet änderst sich nichts an Arbeitsentgelt es bleiben 60% (§ 129). (Der Durchschnitt Entgelt bleibt der gleicher)
Nur wenn ein Kind in der Ehe dazu kommt, erhöht sich das Leistungsentgelt auf 67%.

Gruß
MAUPA

Eigentlich ist es schon oben gut beantwortet:
Entgelt wir berechnet aus den durchritt der letzten 12 Monaten des Einkommens, wenn man innerhalb von ALG I Bezug Heiratet änderst sich nichts an Arbeitsentgelt es bleiben 60% (§ 129). (Der Durchschnitt Entgelt bleibt der gleicher)
Nur wenn ein Kind in der Ehe dazu kommt, erhöht sich das Leistungsentgelt auf 67%.

Gruß
MAUPA

wenn man Lohnsteuerklasse 1 (ledig) hat und in der Zeit
arbeitslos wird - und dann in der Arbeitslosenzeit heiraten
würde (Bsp. Lohnsteuerkl.5) nimmt - wird dann das ALGI wieder
neu berechnet, also auf die Klasse 5, oder bleibt es das 1
Jahr in dem man Anspruch hat auf dem Stand der Klasse 1??
Wäre ja krass, wenn über 30 Jahre Abzüge der Klasse 1 kassiert

Eigentlich ist es schon oben gut beantwortet:
Entgelt wir berechnet aus den durchritt der letzten 12 Monaten des Einkommens, wenn man innerhalb von ALG I Bezug Heiratet (Also nach den 12 Monaten) änderst sich nichts an Arbeitsentgelt es bleiben 60% (§ 129). (Der Durchschnitt Entgelt bleibt der gleicher)
Nur wenn ein Kind in der Ehe dazu kommt, erhöht sich das Leistungsentgelt auf 67%.

Gruß
MAUPA