ALG1 während Elternzeitw.
Hallo,ich habe bei meinem AG einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit gestellt, der abgelehnt wurde. Nun war ich auf der Arbeitsagentur um mich anzumelden, damit ich ALG1 beziehen kann und um mich dort als arbeitssuchend für 30/std./Woche zu melden. Kinderbetreuung gesichert, da ich ja bei meinem AG eh arbeiten gehen wollte. Nun sagen die auf der Agentur, ich wäre ja nicht arbeitslos, daher kein ALGI, ich wäre nur arbeitssuchend, ergo kein ALGi. Aber es kann doch keiner verlangen, dass ich kündige/kündigen lasse, mein Job(gut bezahlt) steht mir ja nach Ablauf der Elternzeit zu. Ich wäre ja blöd, das zu verschenken, benötige aber für den Lebensunterhalt das ALGI. Das es auf die Stunden runtergerechnet wird,ist mir bekannt. Wie sieht die rechtliche Lage hier aus. Ich habe die Absage auf meinen TZ-Antrag schriftlich vorliegen und stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Danke
Sandra