Algii

Liebe/-r Experte/-in,
ich bekomme ALGII. Mußte kürzlich was rückzahlen, weil sich die Heizkosten verringert hatten. Habe erst mal bezahlt, aber Einspruch eingelegt. Desweiteren wollte ich zum wiederholten Mal einen Monatsauszug von denen, weil es mal nachrechnen wollte. Der Einspruch ist abgelehnt. Berechnungen wurden mir nicht zugesandt.Wenn ich dem widerspreche gehts vors Sozialgericht. Ich hab ein Zweifamilienhaus. Allerdings ist die andere Wohnung leer. Ich weiß nicht, ob Wassergeld eingerechnet wird. Und die Zinsen für das Hausdarlehen werden nur prozentual
(auf meinen Wohnraum) erstattet.
Kann ich Berechnungen vom Jobcenter fordern? Gibts da irgendein Gesetz? Wo kann ich nachleseen, was mir zusteht?
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Hallo.

Sie haben in jedem Fall ein Anrecht, eine nachvollziehbare Berechnung ihres Bedarfes einzusehen. Einen Teil davon sehen sie bereits in Ihrem Bescheid.

Gerade bei Wohneigentum scheiden sich die Geister und es gibt viel Wildwuchs.

Ich empfehle, an ihrem Wohnort eine Beratungsstelle des Sozialverbandes oder ähnliches aufzusuchen.

Wo wohnen Sie denn? Ich suche dann mal ein paar Ansprechpartner heraus.

MfG HB

Hallo,
ab dem neuen Änderungen, werden Heizkosten nicht mehr bezahlt bzw. nur ganz wenig, als wenn du Miete zahlen würdest. Ein Beispiel: Ein-Personen-Haushalt steht eine gesamte Miete von ca. 260 Euro zu - da sind die Heizkosten schon enthalten und mehr gibt es nicht - ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da ich sage mal Hamburg andere Mieten hat als Braunschweig. Ist nur ein Beispiel. Ich würde dir raten, gehe zum Sozialanwalt, der bekommt Akteneinsicht - so weit ich weiß zahlst du 20,00 Euro und der hilft dir.
Wenn du an einen guten Anwalt geraten solltest, hast du wenigstens Sicherheit und der sagt dir ob dies stimmt oder nicht.

Viel Glück

gold-marie