Hallo,
folgender fiktiver Fall : Bei jemandem sei ALGI ausgelaufen ist und die Eltern des Erwerbslosen hätten daraufhin sporadisch finanzielle Unterstützung geleistet. Der Erwerbslose will nun ALGII beantragen.
Bis zu welcher Höhe und bis zu welchem zurückliegenden Datum sind die sporadischen Unterstützungesleistungen der Eltern irrelevant für ALGII ?
Gruß
Karl
Bis zu welcher Höhe und bis zu welchem zurückliegenden Datum
sind die sporadischen Unterstützungesleistungen der Eltern
irrelevant für ALGII ?
Auf die Unterstützung durch Eltern - sei sie finanzieller Natur oder in Form von Sachmitteln (Essen …) - gibt es keine Freibeträge.
Das heißt, wenn man diese Leistungen bei der ARGE angibt, werden sie ggf. einzueins angerechnet, da sie die Bedürftigkeit unmittelbar verringern.
Hallo,
Bis zu welcher Höhe und bis zu welchem zurückliegenden Datum
sind die sporadischen Unterstützungesleistungen der Eltern
irrelevant für ALGII ?Auf die Unterstützung durch Eltern - sei sie finanzieller Natur oder in Form von Sachmitteln (Essen …) - gibt es keine Freibeträge.
Das heißt, wenn man diese Leistungen bei der ARGE angibt, werden sie ggf. einzueins angerechnet, da sie die Bedürftigkeit unmittelbar verringern.
Gilt das auch, wenn die Leistungen der Eltern in Zukunft nicht mehr erfolgen, weil die Eltern angekündigt haben, nicht mehr zu zahlen ? zB wegen Zerwürfnis.
Gruß
Karl
Gilt das auch, wenn die Leistungen der Eltern in Zukunft nicht
mehr erfolgen, weil die Eltern angekündigt haben, nicht mehr
zu zahlen ? zB wegen Zerwürfnis.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass gegen die Eltern keine Unterhaltsansprüche bestehen, sondern die Unterstützung freiwilliger Natur ist.
Wenn die Eltern nichts zahlen, wird auch nichts angerechnet, selbst wenn in der Vergangenheit solche freilwillgen Zahlungen angerechnet werden konnten. (Tatsachenprinzip)