ALGII - Arbeit - krank - wie weiter?

Hallo!

Nehmen wir folgendes an:
Hans hat nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit nen Arbeitsplatz gefunden. Trotz Arbeit isser aber weiter „auf staatliche Transferleistungen“ angewiesen, denn er hat ne Frau u Töchter zu ernähren.

Die Probezeit is auf 6 Monate angesetzt, im Arbeitsvertrag stehen keine abweichenden Fristen, also sind die gesetzlichen Regelungen (14 Tage zum 15. bzw Monatsende) anzusetzen. Die ersten 3 Monate sind nun rum u Hans is gesundheitlich nich weiter in der Lage den Job (der ihm ansonsten aufgrund der Abwechslung durchaus gefällt) voll auszuüben u steht nun vor der Entscheidung:
Entweder

  • selber kündigen u Repressalien (Kürzungen werden von Hans´ JC per sofort durchgeprügelt) seitens der Arge/JobCenter riskieren, obwohl gesundheitliche Aspekte den Ausschlag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben haben.
    ODER
  • mitm Boss reden u von ihm kündigen lassen.

Das Problem:
Im AV ist lediglich bei Kündigung (egal, von wem initiiert) eine unbezahlte Freistellung bis zum endgültigen Ausscheiden unter Anrechnung von Urlaub u Überstunden vermerkt. Wer zahlt aber dann für diesen Zeitraum, wenn Urlaub u Überstunden nich für die 14 Tage reichen? Wenn Hans wieder ALGII bekommt, greift das ja erst ab dem Tag, wo er wieder fürn Arbeitsmarkt verfügbar is (also nach den 14 Tagen), oder zahlt die Arge/JobCenter ab dem ersten Tag der unbezahlten Freistellung, da eine Bedürftigkeit vorliegt? Oder sollte er sich ggf per sofort kündigen lassen? Eine Rückdatierung der Kündigung wäre aber auch unklug, denn ein AN muss ja sofort/unverzüglich bei Bekanntwerden der Kündigung beim JC vorsprechen u sich arbeitslos melden…

Der AG is ein zugänglicher Mensch u Hans möchte ihn nur äusserst ungern im Streit verlassen, aber finanziell versteht der AG keinen Spass u Hans kann sich Grosszügigkeiten in dieser Grössenordnung schlicht nich leisten…

Gruss

Mutschy

Hallo

Die
ersten 3 Monate sind nun rum u Hans is gesundheitlich nich
weiter in der Lage den Job (…) voll auszuüben

Wird das ein Arzt attestieren?

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

Hallo!

Nehmen wir folgendes an:
Hans hat nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit nen Arbeitsplatz
gefunden. Trotz Arbeit isser aber weiter „auf staatliche
Transferleistungen“ angewiesen, denn er hat ne Frau u Töchter
zu ernähren.

Die Probezeit is auf 6 Monate angesetzt, im Arbeitsvertrag
stehen keine abweichenden Fristen, also sind die gesetzlichen
Regelungen (14 Tage zum 15. bzw Monatsende) anzusetzen. Die
ersten 3 Monate sind nun rum u Hans is gesundheitlich nich
weiter in der Lage den Job (der ihm ansonsten aufgrund der
Abwechslung durchaus gefällt) voll auszuüben u steht nun vor
der Entscheidung:
Entweder

  • selber kündigen u Repressalien (Kürzungen werden von Hans´
    JC per sofort durchgeprügelt) seitens der Arge/JobCenter

Was ist denn das für eine negative Einstellung: durchprügeln von Repressalien??? Er sollte doch nach langjähriger Arbeitslosigkeit froh sein, wieder einen Job zu haben und offensichtlich ist er nicht so krank, denn sonst wäre er ja vom Arzt AU geschrieben worden.

Wenn er den Arbeitsplatzverlust selber herbei führt hat das Jobcenter ihn für 3 Monate zu sperren, schon im Interesse Jener, die trotz teilweise schwerer Erkrankungen zur Arbeit gehen.
Er sollte auch einmal über seine Vorbildfunktion für sein Kind nachdenken.
Gruß


Bevor hier ein neuer Staubsauger gekauft wird, nur weil der Beutel voll ist…

Was hat Hans unternommen, um sich gesundheitlich wieder in die Lage zu versetzen, den Job auszufüllen, den er für seine Psyche (und damit auch für seinen Körper) und zur Versorgung seiner selbst, seiner Frau und seiner Kinder braucht; jenen Job, den er obendrein mag und der ihm auch noch einen zugänglichen Menschen als Chef beschert hat?

Vielleicht sollte Hans mal in den Spiegel gucken, um zu prüfen, ob sein Kopf noch auf der richtigen Stelle sitzt…

Hallo!

Die vermutlich korrekte Vorgehensweise wäre:

Hausarzt aufsuchen, der schreibt ihn arbeitsunfähig oder auch nicht oder der Hausarzt attestiert ihm, dass er für diesen Job aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geeignet ist.
Mit diesem Attest dann zum Jobcenter, die vereinbaren einen Termin mit dem Medizinischen Dienst, hier wird untersucht und falls Hans gesundheitliche Einschränkungen hat, wird dies in der Vermittlungsakte aufgenommen.

Zudem: wenn er den Job nicht voll ausüben kann, kann er hier evtl. eine Reduzierung der Arbeitszeit erreichen.
Wichtig für Hans und seine Familie sollte sein, dass man nicht die Absicht hat, bis ins Rentenalter von alleiniger staatlicher Transferleistungen zu leben; es gibt ca. 1,5 Millionen Arbeiter, die auch noch Transferleistungen bekommen, aber dies ist immer noch besser, als den ganzen Tag nichts zu tun und dem Staat voll auf der Tasche zu liegen.

Außerdem ist das keine Einstellung zur Verantwortung der Kinder und Frau gegenüber.

Schönen Tag noch.