Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit dem Bezug von ALG II interessiert mich, was als Einnahmen gerechnet wird und worauf der Freibetrag angerechnet werden kann.
Zum Beispiel:
ALGII Empfänger
Er hat Einkommen aus selbstständiger Arbeit (unregelmäßig zwischen 25 bis 100 €).
Gleichtzeitig hat er Einkommen in Form von Ehegattenunterhalt (Höhe unter Regelsatz Erwachsene).
Meines Wissens gibt es einen Freibetrag von 100 € und einen prozentualen Anteil zwischen 101 - 400 € und zwischen 401-800 €.
Das Einkommen aus selbstständiger Arbeit fällt unter die Freigrenze von 100 € und kann somit komplett behalten werden.
Aber wie wird der Ehegattenunterhalt gewertet?
Wird dort auch ein Freibetrag anrechenbar? Angenommen es gibt nur Einkommen aus dem Unterhalt.
Im Internet finde ich nur Hinweise zum Unterhalt für Kinder, aber nicht für Ehegatten.
Beispielrechnung:
Jemand verdient 50 € mit Zeitung austragen und erhält 200 € Ehegattenunterhalt.
Zeitung : Geld kann komplett behalten werden.
Ehegattenunterhalt: Bekommt 50 € als Freibetrag und den prozentualen Anteil zwischen 101 - 200 €. Rest wird auf Regelsatz angerechnet.
Korrekt?
Wo finde ich entsprechende Regeln (§)?
Grüße
Bori