ALGII - Einkommen und Freibetrag

Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit dem Bezug von ALG II interessiert mich, was als Einnahmen gerechnet wird und worauf der Freibetrag angerechnet werden kann.

Zum Beispiel:
ALGII Empfänger
Er hat Einkommen aus selbstständiger Arbeit (unregelmäßig zwischen 25 bis 100 €).
Gleichtzeitig hat er Einkommen in Form von Ehegattenunterhalt (Höhe unter Regelsatz Erwachsene).

Meines Wissens gibt es einen Freibetrag von 100 € und einen prozentualen Anteil zwischen 101 - 400 € und zwischen 401-800 €.

Das Einkommen aus selbstständiger Arbeit fällt unter die Freigrenze von 100 € und kann somit komplett behalten werden.
Aber wie wird der Ehegattenunterhalt gewertet?
Wird dort auch ein Freibetrag anrechenbar? Angenommen es gibt nur Einkommen aus dem Unterhalt.
Im Internet finde ich nur Hinweise zum Unterhalt für Kinder, aber nicht für Ehegatten.

Beispielrechnung:

Jemand verdient 50 € mit Zeitung austragen und erhält 200 € Ehegattenunterhalt.

Zeitung : Geld kann komplett behalten werden.
Ehegattenunterhalt: Bekommt 50 € als Freibetrag und den prozentualen Anteil zwischen 101 - 200 €. Rest wird auf Regelsatz angerechnet.

Korrekt?

Wo finde ich entsprechende Regeln (§)?

Grüße
Bori

Hallo,

die Freibeträge gelten nur dann, wenn das Einkommen erarbeitet wurde.
Arbeit soll sich ja lohnen.
Alle anderen Einkommen werden voll angerechnet (abgesehen von kleine Ausnahmen).

VG René

http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Faq 3256
Hallo,

FAQ:3256 dürfte die meisten deiner Fragen beantworten.

Grüße V.

Freibeträge nach § 30 SGB II werden nur auf Erwerbseinkommen, also wenn jemand arbeiten geht, gewährt. Im Paragrafen findet man bei Interesse die stufenweise gewährten Freibeträge. Da das Einkommen mit Zeitungsaustragen unter 100 € ist, ist es anrechnungsfrei. Gemeldet muss es dem Jobcenter dennoch.
Ehegattenunterhalt gehört natürlich nicht zur Kategorie Erwerbseinkommen. Auf sonstiges Einkommen gemäß § 11 SGB II gewährt der Gesetzgeber pauschal 30 €, also 200 € Unterhalt - 30 € Pauschale = 170 € anrechenbarer Unterhalt.