Hallo,
Grundlage eines jeden Bescheides stellt der „Ist“-Zustand dar.
genau, und darum ist alles, was nach Antragstellung zufließt auch grundsätzlich Einkommen.
Am 1.2. habe ich 500,-- erspartes für die Altersvorsorge,
nutze meinen Freibetrag nicht aus.
also melde ich dem Amt meine Erbschaft. Dieses
prüft die neuen Verhältnisse und dann wird natürlich auch der
Freibetrag neu berechnet bzw. bewertet…
Das gerade nicht, da die Erbschaft als Zufluss und somit Einkommen zählt.
Im Falle des Autos würde ich meinen, dass dies als Einkommen angerechnet wird, aber eventuell die Verwertung (also Verkauf)
als nicht wirtschaftlich anerkannt wird.
Bei bevorstehenden Erbschaften melden sich einige Leute vorher vom Algbezug ab, und erst später wieder an. Alles was dann bei Antragstellung vorhanden ist, zählt wieder als Vermögen.
Aber mal soeben abmelden, zigtausend € erben, die dann „verschwinden“ lassen ist nicht! Man muss schon nachweisen, dass man das Geld ausgegeben hat. Verschleudern darf man es auch nicht, und so wieder Hilfebedürftigkeit herstellen.
Also Vorsicht mit solchen Spielchen.