ALGII Empfänger erbt Auto

Angenommen ein ALGII Empfänger erbt von seinen verstorbenen Eltern ein Auto (kein Luxus, Wert ca. 5000€), könnte dies zur Aufnahme einer geregelten Arbeit auch gut gebrauchen.
Wird auch in diesem Fall, wie beim bekannten Lotteriegewinn, der Sachwert auf die Sozialleistungen angerechnet, sprich abgezogen?

MfG, Gerd

Moinsen :smile:

Schau doch mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Nic…
Unter Punkt 6.5.2.2. findest Du Aussagen über nicht anrechenbares Vermögen. Demnach wird ein „angemessenes KFZ bis zu einem Wert von 7.500,-- €“ nicht angerechnet.

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Nic…
Unter Punkt 6.5.2.2. findest Du Aussagen über nicht
anrechenbares Vermögen. Demnach wird ein „angemessenes KFZ bis
zu einem Wert von 7.500,-- €“ nicht angerechnet.

Stimmt das denn wirklich?
Wird eine Erbschaft tatsächlich als Vermögen betrachtet?

Ich bin im SGB II nicht sehr firm, aber liegt es nicht nahe, eine Erbschaft als Einkommen zu behandeln?

Ich kann mir z.B. nicht recht vorstellen, dass ich bei einer Geld-Erbschaft erstmal meine noch nicht ausgenutzten „Altersrückstellungen“ auffüllen darf und das Erbe erst danach auf mein Einkommen angerechnet wird.

Viele Grüße,

Trobi.

Hallo :smile:

Grundlage eines jeden Bescheides stellt der „Ist“-Zustand dar.

Beispiel:
Am 1.2. habe ich 500,-- erspartes für die Altersvorsorge, nutze meinen Freibetrag nicht aus.

Am 1.3. habe ich 4000,-- geerbt und erhalten. Nun bin ich ja verpflichtet jede Änderung meiner Vermögensverhältnisse anzugeben, also melde ich dem Amt meine Erbschaft. Dieses prüft die neuen Verhältnisse und dann wird natürlich auch der Freibetrag neu berechnet bzw. bewertet…

Hi,

Du hast nicht verstanden, was ich meinte.

Wird die Erbschaft - wie Du unterstellst - als VERMÖGEN bewertet,
dann hast Du recht, dann fällt das Auto unter den Freibetrag, wird also nicht angerechnet.

Ganz anders aber, wenn die Erbschaft als EINKOMMEN bewertet wird.
Dann fällt sie nicht so ohne weiteres unter irgendwelche Freibeträge und muss evtl. doch angerechnet werden.

Gruß,

Trobi.

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Hallo,

Grundlage eines jeden Bescheides stellt der „Ist“-Zustand dar.

genau, und darum ist alles, was nach Antragstellung zufließt auch grundsätzlich Einkommen.

Am 1.2. habe ich 500,-- erspartes für die Altersvorsorge,
nutze meinen Freibetrag nicht aus.

also melde ich dem Amt meine Erbschaft. Dieses
prüft die neuen Verhältnisse und dann wird natürlich auch der
Freibetrag neu berechnet bzw. bewertet…

Das gerade nicht, da die Erbschaft als Zufluss und somit Einkommen zählt.

Im Falle des Autos würde ich meinen, dass dies als Einkommen angerechnet wird, aber eventuell die Verwertung (also Verkauf)
als nicht wirtschaftlich anerkannt wird.

Bei bevorstehenden Erbschaften melden sich einige Leute vorher vom Algbezug ab, und erst später wieder an. Alles was dann bei Antragstellung vorhanden ist, zählt wieder als Vermögen.

Aber mal soeben abmelden, zigtausend € erben, die dann „verschwinden“ lassen ist nicht! Man muss schon nachweisen, dass man das Geld ausgegeben hat. Verschleudern darf man es auch nicht, und so wieder Hilfebedürftigkeit herstellen.

Also Vorsicht mit solchen Spielchen.

Okay, jetzt wird es ja interessant.

Aber mal soeben abmelden, zigtausend € erben, die dann
„verschwinden“ lassen ist nicht! Man muss schon nachweisen,
dass man das Geld ausgegeben hat.

Was heisst verschwinden lassen?
Das höchste nicht anrechenbare Vermögen dürfte doch
das Eigenheim im Grünen sein.

Also, von ALG II kurz vor Zufluss abmelden. Mit Erbschaft Eigenheim kaufen - anschließend wieder ALG II beantragen.
Wäre das illegal oder nur dreist/pfiffig?

Gruß,

Trobi

Hi,

Tag :smile:

Ganz anders aber, wenn die Erbschaft als EINKOMMEN bewertet
wird.
Dann fällt sie nicht so ohne weiteres unter irgendwelche
Freibeträge und muss evtl. doch angerechnet werden.

hab mal nen bissl gewühlt und dazu etwas gefunden… spannend dürfte sein, ob die, in folgendem Link angegebene Entscheidung des BSG bereits gefällt wurde…
http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/fragen/so…

Gruß,

auch Gruß
MG

Trobi.

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Was heisst verschwinden lassen?

mit verschwinden lassen meinte ich verschwenden. da fällt einigen leuten sicher einiges ein, plötzlich angeblich wieder mittellos zu sein.

Das höchste nicht anrechenbare Vermögen dürfte doch
das Eigenheim im Grünen sein.

denke ich auch. aber angemessen muss es trotzdem sein.

Also, von ALG II kurz vor Zufluss abmelden. Mit Erbschaft
Eigenheim kaufen - anschließend wieder ALG II beantragen.
Wäre das illegal oder nur dreist/pfiffig?

illegal wäre das denke ich nicht, und verschwendung dürfte auch schwer zu unterstellen sein. keine ahnung, kommt sicher auf den einzelfall an.

Hallo,

Stimmt das denn wirklich?
Wird eine Erbschaft tatsächlich als Vermögen betrachtet?

Laut Definition des SGB II ist eine Erbschaft als Einkommen zu betrachten (Stichwort Zuflussprinzip).

Gruß

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