Guten Tag,
wenn man sich selbstständig macht und am Anfang noch mehr Ausgaben als Einnahmen hast, kann man zur gleichen Zeit immer noch Arbeitslosengeld beziehen. Sobald die Tätigkeit Gewinne abwirft, werden diese mit dem ALG verrechnet.
Nun meine Fragen:
I. Stimmt es, das erst bei Gewinnen ab 100 Euro etwas vom ALG abgezogen wird?
Normalerweise bezieht sich die ARGE in ihren Formularen auf die monatlichen Bezüge ihrer Kunden. Sobald sich etwas ändert, wird neu berechnet. Bei Selbstständigen und Freiberuflern, die ja einen Monat mal sehr wenig oder gar kein Geld verdienen (z.B. durch einen großen Wareneinkauf) und dann wieder sehr viel (durch den Verkauf der Ware oder bei Schauspielern und Künstlern, die für eine Arbeit über mehrere Monate entschädigt werden), müsste dann bei diesem Vorgehen in jedem Monat neu alles neu beantragt und bewilligt werden. Man bekommt also vielleicht zweimal das volle Geld und einmal gar nichts.
II. Ist das wirklich so?
Viel sinnvoller wäre es doch dann, eine verdiente SummeX genau auf die Monate aufzusplitten, für die sie gezahlt wurde.
III. Gibt es eventuell so eine Sonderregel für Selbstständige und Freiberufler, damit die ihre Gewinne z.B. genau wie gegenüber dem Finanzamt jährlich geltend machen können (oder zumindest halbjährlich)?
Vielen Dank für Ihren Rat!
Hi!
Nun meine Fragen:
I. Stimmt es, das erst bei Gewinnen ab 100 Euro etwas vom ALG
abgezogen wird?
Ja. Es gibt einen Freibetrag in Hoehe von 100 Euro. Von allem Einkommen, das diese 100 Euro uebersteigt, darfst Du jedoch nur noch 20% behalten.
Beispiel:
Einkommen = 400 Euro
Freibetrag = 100 Euro + 20% * (400 - 100) Euro = 160 Euro
Unterm Strich hast Du in diesem Beispiel also das volle Alg2 plus 160 Euro.
Details siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__30.html
Normalerweise bezieht sich die ARGE in ihren Formularen auf
die monatlichen Bezüge ihrer Kunden. Sobald sich etwas ändert,
wird neu berechnet. Bei Selbstständigen und Freiberuflern, die
ja einen Monat mal sehr wenig oder gar kein Geld verdienen
(z.B. durch einen großen Wareneinkauf) und dann wieder sehr
viel (durch den Verkauf der Ware oder bei Schauspielern und
Künstlern, die für eine Arbeit über mehrere Monate entschädigt
werden), müsste dann bei diesem Vorgehen in jedem Monat neu
alles neu beantragt und bewilligt werden. Man bekommt also
vielleicht zweimal das volle Geld und einmal gar nichts.
II. Ist das wirklich so?
Viel sinnvoller wäre es doch dann, eine verdiente SummeX genau
auf die Monate aufzusplitten, für die sie gezahlt wurde.
Du musst Dein Einkommen monatlich an die ARGE melden. Das Einkommen ermittelst Du im einfachsten Fall durch Einkommen-Ueberschuss-Rechnung. Negative Ergebnisse des einen Monats rechnest Du ganz normal im naechsten Monat an.
Beispiel:
Monat 1: Ausgaben = 500 Euro, Einnahmen = 0
Monat 2: Ausgaben = 100 Euro, Einnahmen = 300 Euro
Monat 3: Ausgaben = 0, Einnahmen = 700 Euro
Ergebnis nach Monat 1 = 0 - 500 = -500 Euro
Ergebnis nach Monat 2 = -500 - 100 + 300 = -300 Euro
Ergebnis nach Monat 3 = -300 - 0 + 700 = 400 Euro
Von diesen 400 Euro darfst Du 160 behalten, wie oben gesehen.
Ob die ARGE die Angaben direkt nachpruefen wird, weiss ich nicht. Das ist sicher auch davon abhaengig, wie gut Deine zustaendige ARGE organisiert ist. Auf jeden Fall muessen die Angaben aber mit dem uebereinstimmen, was Du spaeter dem Finanzamt in der ESt-Erklaerung mitteilst. Das Finanzamt verlangt uebrigens keine monatliche Abrechnung, sondern nur die Rechnung fuer das ganze Jahr.
HTH && So long
Super-Infos…
…vielen Dank!!
es scheiter daran - das die ARGE bzw. das AA den monatlich den Nachweis von Dir verlangt
Online-Gründerlotse
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