ALGII - Rückerstattung von KK-Beiträ

Hallo,

ich habe am 22.1. einen Antrag auf ALG II gestellt, der mir jetzt bewilligt wurde. In der Zeit vom 22.1. bis heute war ich noch freiwillig krankenversichert (ich bin selbstständig) und habe meine Beiträge noch selber auslegen müssen.

Nun erstattet mir meine Krankenversicherung mir diese Beiträge vom 22.1. bis jetzt zurück, weil meine Krankenversicherung ja vom 22.1. ab von der Arge übernommen wird.

Die Frage ist, ob ich diese Rückerstattung als Einkommen angeben muss, bzw. mir mein Anspruch deshalb gekürzt werden kann?

Vielen Dank im Voraus!

hallo klavia,

leider ja -alles was irgendwie „reinkommt“ zählt als einkommen (sogar geldgeschenke -wenn du so blöd bist es anzugeben), allerdings sind sich manche bearbeiter da selbst nicht so ganz sicher - am besten „ganz dumm“ nachfragen - vielleicht hast du glück.

hier ist der weg des geldes nachvollziehbar und bei einer möglichen prüfung kommt es eh raus. schummeln bringt hier gar nichts.

schöne grüße,
hannes

Hei Klavia85,

alles,was den Freibetrag von 100 EUR übersteigt, ist weg. Aber natürlich nur, wenn du es angibst. Bekanntlich soll man schlafende Hunde nicht wecken, wenn du verstehst, :wink:)). Passieren kann dir nix, kannst dich ja dumm stellen und sagen, du dachtest, das Geld behalten zu können, weil es ja von dir eingezahlt wurde. Du hast es eben nicht als Einkommen betrachtet. Es gibt da zwar sonen Mitwirkungsparagraphen, aber daß jemand deshalb 30 oder gar 50% vom Stempelgeld abgezogen wurde, habe ich noch nie gehört.

Und wenn es den Damen und Herren vom Hiob-Center erst nach zwei Jahren auffällt, ist es verjährt. Kommt also auf den Fall-Manager an, ob der auf Draht ist. Bei einem Kumpel, der quasi bei seiner Freundin gewohnt hat, haben sie in all den Jahren nie gefragt. Und der hat so viel wiederbekommen, daß die Wohnungsbaugesellschaft schon seine Miete senken wollte. Ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben.

LG

Martin

Hallo,

zwei für Sie traurige Antworten:

JA und JA.

Aber vielleicht mussten Sie sich ja in der vergangenen Zeit zur Überbrückung bei jemanden Geld leihen, bis die ARGE gezahlt hat. Und an dem haben Sie natürlich Ihre Forderung gegenüber der Krankenkasse abgetreten. Das müssen Sie der Kasse dann aber schnellstens anzeigen, damit die das Geld gleich an den Dritten auskehren.

Viel Erfolg.

Hallo,

die Beiträge sind ja kein Einkommen (aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit ). Du hast sie von Deinem Geld vorgestreckt und nun zurück erhalten. Das brauchst Du nicht angeben. Das Geld zählt dann quasi zum Vermögen und nicht zum Einkommen.

Gruß,
Rainer

das ist kein einkommen, wir hatten vor 2 jahren auch das gleiche problem, da du ja das geld irgendwie beschaffen mußtest bleibt es deine lg gabi

Hallo,

ich habe am 22.1. einen Antrag auf ALG II gestellt, der mir
jetzt bewilligt wurde. In der Zeit vom 22.1. bis heute war ich
noch freiwillig krankenversichert (ich bin selbstständig) und
habe meine Beiträge noch selber auslegen müssen.

Nun erstattet mir meine Krankenversicherung mir diese
Beiträge vom 22.1. bis jetzt zurück, weil meine
Krankenversicherung ja vom 22.1. ab von der Arge übernommen
wird.

Die Frage ist, ob ich diese Rückerstattung als Einkommen
angeben muss, bzw. mir mein Anspruch deshalb gekürzt werden
kann?

Vielen Dank im Voraus!

Das muss angegeben werden und in vielen Fällen kontrolliert die ARGE ja auch die Kontoauszüge.

Kann ich Dir leider nicht sagen… frage einen Experten für ALG2.
Gruß, Christian

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Hallo,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, ruf am besten mal bei der leistungsstelle der arge an, brauchst ja erstmal nicht deinen namen nennen.

lg Angie

Hallo,

ich bedaure diese Antwort nicht mit Sicherheit geben zu können und schweige.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo, Klavia85,

mit ALG II kenne ich mich nicht so gut aus. Ich meine, die Versicherungsbeträge die zurückerstattet werden, bleiben versicherungsfrei. Anbei eine Internetadresse über die man mehr erfahren kann: www.sozialleistungen.info/harz-iv-4-alg-ii-2
Viel Erf9olg und Gruß- Schaddie

Ja, man müsste das schon angeben und dann würde wahrscheinlich das ALG II für diesen Monat auch gekürzt. Es sei denn es ist ein sehr geringer Betrag und der Sachbearbeiter meint, dass das nichts ausmacht. Aber ehrlicherweise angeben muss man das schon, denn jederzeit können die Kontoauszüge der letzten 12 Monate überprüft werden und dann wäre der Betrag ja dabei.

ich denke nein aber sicher bin ich nicht

Hallo,

keine Ahnung, ist kein Fachgebiet von mir, sondern wohl von einem Experten für ALG bzw. ALG II.

Mfg

Matthias

Hallo,

ich würde es nicht als anrechenbares Einkommen im herkömmlichen Sinne verstehen. Aber wenn du sicher sein willst, so frage doch lieber bei deiner ARGE nach. Das erspart am Ende eine Menge Ärger.

Gruß
flottebiene