ALGII Rückzahlung

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen =)

Frage Schnellform für alle Ungeduldigen: :wink:
Bei einem vom Amt falsch berechneten ALG2 Bescheid bekommt man dann rückwirkend das Geld zurück?

Genauere Beschreibung

Also folgendes Problem
Meine Freundin bezieht ALG II wir sind am 1. November zusammengezogen, ab da wurde angenommen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, dies ist aber laut §7 SGB II Abs. 3a nur der Fall, sollte man länger als 1 Jahr zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben. Dies ist beides nicht der Fall, jetzt stelle ich mir die Frage ob ich das Geld zurückbekomme oder ob ab jetzt dann einfach mehr bezahlt wird. Sie würde dadurch, dass keine Bedarfsgemeinschaft besteht mehr bekommen, da von mir teilweise das Bafög angerechnet werden müsste (momentan wird es voll angerechnet, was wohl auch falsch ist)

Über eine Antwort wäre ich echt dankbar, noch besser wäre natürlich ein Verweis auch ein Gesetestext o.ä.

Vielen Dank!

Sobald ihr zusammen zieht zählt es als Bedarfsgemeinschaft und es wird alles angerechnet.

versucht es doch einmal mit arbeit,dann erledigt sich das problem.

Für so eine Antwort solltest du aus dieser Community ausgeschlossen werden, bevor man sowas vorwurfsvolles schreibt sollte man sich erstmal über die jeweilige Situation erkundigen!
Meine Freundin befindet sich momentan im Mutterschutz und ich studiere, deinen Vorwurf den man zwischen den Zeilen entnehmen konnte, das wir ALG beziehen um zu Hause auf der faulen Haut zu liegen kann ich also zurückweisen.
Diese Leistungen stehen uns zu, wir leben nunmal in einem Sozialstaat, wenn du mal in eine Situation kommen solltest, in der du dein Lebensunterhalt nicht mehr selbst verdienen kannst, bist du auch froh, dass es solche Leistungen gibt, wenn du damit nicht klar kommst, kannst du ja in ein anderes Land ziehen.

Freundliche Grüße Sascha

versucht es doch einmal mit arbeit,dann erledigt sich das
problem.

Sobald ihr zusammen zieht zählt es als Bedarfsgemeinschaft und
es wird alles angerechnet.

Dann lies dir mal §7 SGB II Abs. 3a durch:
[…]

  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
    […]

da grübelt man und zerbricht sich den kopf , wie man euch helfen kann und dann sowas.
undank ist der welt lohn.

da grübelt man und zerbricht sich den kopf , wie man euch
helfen kann und dann sowas.
undank ist der welt lohn.

Nunja, kein Kommentar

Rückzahlungen bekommst du natürlich im ganzen auf einmal wieder. Und nicht Ratenweise.

Puuh, ich muß gestehen, da weißt du mehr wie ich, denn bei unserem Amt wird es so gehandhabt, das Bedarfsgemeinschaft ab dem Zeitpunkt des zusammenziehens berrechnet wird und auch besteht…hoffe die anderen wissen mehr.( Werde mich aber in den nächsten Tagen damit genauer auseinander setzen)
LG

Dankeschön =)

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Moin!!

Ihr könnt einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und Anführen, das Ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit und die Situation so darstellen, wie sie sich im Moment darstellt.

So ein Überprüfungsantrag dauert allerdings seine Zeit.

Sollte das Amt dann der Überzeugung sein, das der Verwaltungsakt zurückgenommen werden muss, so wird ein neuer Berechnungsbogen erstellt und die Geänderten Beträge rückwirkend ausgezahlt.

Ich hoffe ich konnte Helfen.

MfG
Jens Mielke

Moin!!

Ihr könnt einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und
Anführen, das Ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit und die
Situation so darstellen, wie sie sich im Moment darstellt.

So ein Überprüfungsantrag dauert allerdings seine Zeit.

Sollte das Amt dann der Überzeugung sein, das der
Verwaltungsakt zurückgenommen werden muss, so wird ein neuer
Berechnungsbogen erstellt und die Geänderten Beträge
rückwirkend ausgezahlt.

Ja vielen Dank dür die Antwort!

Ich hoffe ich konnte Helfen.

MfG
Jens Mielke

Hallo,

ich nehme an, daß Ihre Einspruchsfrist gegen den Bescheid vom November zerronnen ist.
Ihr Partner muß daher wahrscheinlich einen neuen Antrag stellen.
Ein Anspruch auf Nachzahlung bestünde demnach nicht - sowiso nicht Ihnen gegenüber, sondern höchstens gegenüber Ihrem Partner.
Grüße!

Ich weis nicht Sorry bin keine Expertin und evrstehe nicht weshalb ich so viele Anfragen bei ALG " bekomme.

D.

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