Hallo,
weiß jemand zum Thema „HarzIV und Selbstständigkeit mit Einstiegsgeld“ mehr?
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Auf dieses Einstiegsgeld besteht ja kein Rechtsanspruch. Wurde es schonmal bei jemandem und aus welchem Grund abgelehnt? Läuft die Beantragung auf einfachem Weg mittels formlosen Antrag auf Einstiegsgeld?
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Bezieht man also 24 Monate lang das ALGII und zusätzlich das Einstiegsgehalt, was jedoch dem ALGII angerechnet wird? Inwieweit wird es angerechnet?
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Beim ALGII ist man in der Pflichtversicherung drin. Bleibt das bei der Selbständigkeit alles bestehen oder muss man sich dennoch selbst versichern (KV; RV; Beiträge z. Arbeitslosenvers.)? Mit wieviel monatl. Belastung diesbezügl. muss man rechnen?
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Wenn Frage 3. nein lautet, muss man sich dann weiterhin gesetztl. oder kann man sich auch privat rentenversichern?
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Braucht man eine Unfallversicherung? (das habe ich irgendwo im Netz mal gelesen) und ggf welche anderen Versicherungen braucht man? Ich denke an einen kleinen Online-Shop…
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Was ist wenn die Selbstständigkeit nicht läuft und man sie womögl. nach einem Jahr aufgibt - kann man dann normal wieder ALGII beantragen problemlos?
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Kann man aus der Situation (selbständig mit ICH-AG, parallel ALGII) heraus ein Fahrzeug auf Raten kaufen oder macht das keine Bank mit?
Wäre über Erfahrungen von anderen oder Tipps sehr dankbar.
vG
Free