ALGII (sozialhilfe) - umzug in ein anderes bundesl

hallo wissende,

wenn eine junge alleinerziehende mutter kleiner kinder von sozialamt (oder arbeits"agentur"?) leben muß, weil der erzeuger der kinder abgetaucht ist und keinen unterhalt zahlt und sie lebt beispielsweise in NRW - könnte sie nach berlin umziehen (weil dort familie wohnt), ohne daß sie ihren lebensunterhalt gefährdet oder gar verliert ? muß das irgendwo bewilligt werden?

es dankt für die auskunft
ann

Hi,

siehe FAQ:2120

Gruß
Nelly

ja gut, aber…

Hi,

ja auch,

siehe FAQ:2120

ich habe nicht nach zuschüssen zum umzug gefragt (wußte ich gar nicht, daß es das gibt), sondern danach, ob die laufende hilfe zum lebensunterhalt gefährdet ist. die FAQ beantwortet mir zwar in etwa die frage, welche behörde um einverständnis zu ersuchen ist, nicht aber, ob der grund, näher zu der familie zu ziehen und/oder umzug in eine stadt, in der kinderbetreuung und somit in absehbarer zeit die möglichkeit zur berufstätigkeit gegeben wäre.

also kurz: die mutter erwägt - zum einen wegen der besseren zukunftchancen, zum anderen wegen besserem anschluß an die familie - aus einem abgelegenen dorf in sauerländisch kongo nach berlin umzuziehen. vielleicht hast du ja da auch ein paar erfahrungswerte, wie das beim amt so bewertet wird (evtl. auch unter berücksichtigung der zuschüsse zum umzug, von denen du schriebst. denn die junge mutter wird kaum rücklagen haben).

danke und gruß
ann

Hi,

meines Erachtens werden die Gründe nicht ausreichen, so dass dem Umzug nicht zugestimmt werden wird. Zuschüsse wird sie also nicht erhalten. Trotzdem darf sie natürlich umziehen (Grundgesetz: Freizügigkeit). Sie wird auch in Berlin Leistungen von der ARGE bekommen. Sie sollte sich allerdings vorher erkundigen, wie teuer die Miete sein darf, damit diese auch in voller Höhe anerkannt wird.

Gruß
Nelly

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danke nelly!
das wollte ich wissen :smile: