ALGII und alter Meldezettel

Hallo,

ich müsste mich Ende Januar lt. meinem Meldezettel vom Vorjahr beim AA melden. Ist das nicht aufgehoben mit ALGII ?

Danke!
Gruß jetme

nee, isses nich. Du mußt Dich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen!
Das Sozialgesetzbuch II unterscheidet zwischen Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung. Fällt i.d.R. organisatorisch nicht zusammen, weil Leistungsbezieher von ALG I und ALG II vermittelt werden.
Claudia

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