ALGII und Bafög!

hallo, mich interresiert folgendes;
wenn jemand mit einem kind alleinerziehend ist und ALGII bezieht und sich entschließt mit einem Partner zusammen zu ziehen, der schülerbafög erhält, haben sie dann trotz des Bafögs recht auf ALGII? oder fällt das Bafög dann weg?

vielen dank

Hallo!
Wenn es tatsächlich Schülerbafög ist (192,00 Euro), dann wird dieses abzüglich 20% Freibetrag als Einkommen angerechnet, da der Partner ab Zusammenzug zur Bedarfsgemeinschaft zählt.

Grüße
Kristin

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Nicht unbedingt!
Hallo

Wenn es tatsächlich Schülerbafög ist (192,00 Euro), dann wird
dieses abzüglich 20% Freibetrag als Einkommen angerechnet, da
der Partner ab Zusammenzug zur Bedarfsgemeinschaft zählt.

Erstens ist man noch keine Bedarfsgemeinschaft, nur weil man zusammenzieht. Davon wird erst ausgegangen, wenn ein Paar ein oder zwei Jahre zusammen wohnt, wenn beide jedoch erklären, sie seien keine Bedarfsgemeinschaft (sie würden nicht füreinander einstehen und wirtschaften nicht gemeinsam), dann darf das meiner Meinung nach auch nicht vorausgesetzt werden.

Im übrigen sind 192 Euro ja wohl so wenig, dass es nicht für eine Person ausreicht. Wieso sollte es dann angerechnet werden?

Wieso sollen denn übrigens nicht diese 100,- Euro Pauschal-Freibetrag angerechnet werden?

MfG Simsy

Im übrigen sind 192 Euro ja wohl so wenig, dass es nicht für
eine Person ausreicht. Wieso sollte es dann angerechnet
werden?

Guten Morgen;

weil jedes andere Bafög i.d.R. zu einem Ausschluss führt und der Bezieher dann vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist. (§ 7 Abs. 5 SGB II)

Warum bei der Anrechnung von Schülerbafög nicht der 100-Euro-Freibetrag abgezogen wird, ergibt sich aus den Arbeitshinweisen und § 11 Abs 3 Nr. 1a SGB II: „Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, BAB) sind als Einkommen zu berücksichtigen. Dabei werden 20 % der
Ausbildungsförderung nach dem BAföG als zweckbestimmte Einnahme (§ 11 Abs. 3 Nr. 1a) nicht als Einkommen berücksichtigt.“

Grüße
Kristin

Hallo

Im übrigen sind 192 Euro ja wohl so wenig, dass es nicht für
eine Person ausreicht. Wieso sollte es dann angerechnet
werden?

weil jedes andere Bafög i.d.R. zu einem Ausschluss führt und
der Bezieher dann vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist. (§ 7
Abs. 5 SGB II)

Aber es will doch hier nicht der Bezieher von Bafög selber ALG II beziehen.

Die Frage ist doch, ob der Bafög-Bezieher unter Umständen von seinem bisschen Befög noch Unterhalt für seine(n) ALG II beziehende(n) Mitbewohner(in) zahlen muss.

Viele Grüße
Simsy