ALGII und Geldgeschenke

Wenn ein HartzIV Empfänger über eine Internetplattform Spenden für seine privaten Zwecke sammelt und dabei eine erhebliche Summe erhält, ist er verpflichtet, dieses Geld beim Amt als Einkommen zu melden?

Hallo,

Wenn ein HartzIV Empfänger über eine Internetplattform Spenden für seine privaten Zwecke sammelt und dabei eine erhebliche Summe erhält, ist er verpflichtet, dieses Geld beim Amt als Einkommen zu melden?

Was sind denn private Zwecke? Bekommt er nicht schon vom Amt Geld für private Zwecke wie Wohnung, Nahrung, Bekleidung etc.? Wenn es so einfach wäre, dann würden sicher alle ALG-II nur noch Spenden für private Zwecke erhalten. Es müsste also schon ein sehr spezieller Zweck sein, damit es nicht auf den Regelsatz angerechnet würde.

Grüße

leider „ja“. Spendeneinnahmen stellen Einkommen i.S. des EStG dar und werden allein schon deshalb in die die ALG 2 - Berechnung miteinbezogen