sorry für das Doppelposting, aber ich habe beim ersten Versuch wohl doch das falsche Brett erwischt!
Wie ist das eigentlich mit Lebensgemeinschaften und ALGII? Was ist eine Lebensgemeinschaft, in der ein Partner für den anderen zahlen muss (z.B. wenn man zusammen wohnt, aber nicht verheiratet ist)? Wie kann man eine reine Zweckwohngemeinschaft abgrenzen, so dass es nicht zu Verstrickungen (sprich finanziellen Verpflichtungen kommt)?
Bei einer Überprüfung durch das AA geht man erst einmal davon aus, dass es sich um eine Lebensgemeinschaft handelt. Und dafür finden sich dann mit Sicherheit 'zig Indizien, z.B. 2 Zahnbürsten in einem Glas, nur 1mal Butter und Marmelade im Kühlschrank, seine Kleider in deinem Kleiderschrank - sprich, du bekommst es nicht hin. Macht euch nicht unglücklich und gebt euer Einkommen korrekt an. Leider ist es nunmal so dass Lebenspartner mehr Pflichten als Rechte haben.
Oder wohnt in getrennten Wohnungen, wobei der Partner auch tatsächlich dort wohnen sollte - schon mancher Nachbar hat nämlich - vielleicht sogar ungewollt - eine Scheinwohnung bei Nachfragen verpfiffen.
Vielen Dank für deine Antwort! Wir sind aber wirklich keine Lebenspartner! Nur gute, langjährige Freunde, die beide in Sachen Beziehung nicht viel Glück hatten (er ist übrigens schwul!) und aufgrund von Mietersparnis (München *ggg*) und auch, weil es irgendwie netter ist, wieder eine WG gründen wollten. Allerdings werden wir das bleiben lassen, wenn das finanzielle Risiko zu groß ist (ich habe einen Zeitarbeitsvertrag).
wenn Ihr wirklich kein Paar seit, würde ich mir da auch keine Sorgen machen. Es dürfte dann ja im Zweifelfall leicht nachzuweisen sein, dass Ihr in zwei Betten, in zwei Zimmern wohnt.
Zur Not kann man ja auch die tatsächlichen (ggf. Ex-) Lebensabschnittsgefährten Deines Freundes als Referenz angeben.