Hallo Experten,
eigentlich ist das hier wohl nicht das richtige Brett, aber da solche Fragen bisher in den Bereich der Arbeitslosenversicherung gehörten, versuche ich es trotzdem mal hier (wo sonst?).
Was ist nach den neuen ALGII-Richtlinien eigentlich eine Lebensgemeinschaft. In welchen Fällen muss ein Partner für den anderen aufkommen, wenn man zwar nicht verheiratet ist, aber zusammen wohnt? Und wie kann man z.B. eine reine Zweckwohngemeinschaft von einer Partnerschaft unterscheiden, so dass es hier nicht zu Verstrickungen kommt?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sandra
Hallo Sandra,
die Frage wäre ob es in der Wohnung eine klare Trennung gibt - und die beginnt in der Küpche im Kühlschrank.
Und mehr sollten wir zu dem Thema nicht sagen. Das kann ja wohl nicht das Forum für, wie bescheisse ich den Sozialstaat, sein, oder?
Also entweder seit Ihr das Eine - dann braucht Ihr Euch vor einer Kontrolle keine Sorgen machen, oder Ihr seid das Andere, und dann habt Ihr das auch offenzulegen!
Bei Sozialleistungen geht es um die Versorgung bedürftiger und nicht um die Ausnutzung! Es ist etwas, was wir alle aufbringen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Thorulf,
danke für deine Antwort! Es geht mir ganz bestimmt nicht darum, den Sozialstaat auszunutzen. Ich bin seit vielen Jahren Single und möchte das auch bleiben. Nur wohne ich in einer Stadt mit extrem hohen Mieten. Daher überlege ich mir ernsthaft wieder zum Studentenrezept WG zu greifen. Nur eben ein wenig luxoriöser als damals (3-Zi-Whg.). Nur habe ich leider auch einen Zeitarbeitsvertrag. Noch bin ich nicht arbeitslos. Aber man weiß ja nie! Ich möchte meinem auserwählten Mitwgler
) (wir kennen uns schon seit dem Studium!) nicht zumuten dann für mich zahlen zu müssen. Wir sind aber Männlein und Weiblein und wer weiß, wer da aller einen Verdacht haben könnte.
Daher die Frage, wie man es exakt abgrenzen könnte! Zusammen kochen wollten wir übrigens schon hin und wieder. Aber natürlich getrennte Kassen.
Viele Grüße,
Sandra
Hallo Sandra,
und bitte getrennte Fächer im Kühlschrank, und einen klaren Mietvertrag (WG) und klar nachweisliche Mietteilzahlungen, etc.
Es muss schon glaubhaft sein, dass zwei Menschen eine WG und keine Lebensgemeinschaft haben!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
P.S.: Und natürlich darf man zusammen Kochen und Essen - nur nicht mehr!!!
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Hallo Thorulf,
danke, nochmal für die Antwort! Das mit den Mietteilzahlungen dürfte kein Problem sein. Jede® zahlt seinen Teil direkt an den Vermieter. Aber wie sollte der Mietvertrag genau gestaltet sein, um Mißverständnisse auszuschließen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sandra
Hallo Sandra,
na genau so - WG ist genannt und genehmigt! Und jeder zahlt seinen Teil an den Vermieter. Jeder kann für sich den Vertrag auch alleine Fortführen. Etc.
Thorulf