ALGII und Mietbestätigung vom Vermieter

Während der Antragsstellung (ALGII)wurde mir eine Mietbestätigung gegeben, die von meinem Vermieter zu unterschreiben ist
Da ich eine Benachrichtigung meines Vermieters vermeiden will.Ist eine solche Bestätigung gesetzlich vorgeschrieben?Reicht der Mietvertrag nicht aus?

Gruß Jan

Hallo Jan,

Du hast 2 Möglichkeiten:

1)du läßt den Zettel von deinem Vermieter ausfüllen und Alles ist OK
2)du läßt den Zettel nicht ausfüllen und dein Antrag wird solange nicht bearbeitet, bis du den Zettel beibringst.

Gruß
Sticky

Hallo

Du hast 2 Möglichkeiten:

1)du läßt den Zettel von deinem Vermieter ausfüllen und Alles
ist OK
2)du läßt den Zettel nicht ausfüllen und dein Antrag wird
solange nicht bearbeitet, bis du den Zettel beibringst.

Bestimmt?
Früher bei Sozialhilfe gab es das auf jeden Fall, dass ein Mieter verlangen konnte, dass der Vermieter es nicht erfährt, dass der Mieter Sozialhilfeempfänger geworden ist.

Was steht denn auf dem Zettel? Normalerweise reicht zum Nachweis der Miete doch immer der Mietvertrag und Mietquittungen. Was soll der Vermieter denn bescheinigen?

Viele Grüße
Thea

Hallo!

2)du läßt den Zettel nicht ausfüllen und dein Antrag wird
solange nicht bearbeitet, bis du den Zettel beibringst.

Und mit welcher Begründung sollten die Leistungen verweigert werden? Ich sehe das auch ein wenig anders als Du.
Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass man vermeiden möchte, jedem die eigene Arbeitslosigkeit unter die Nase zu reiben. Daneben würde ich mich wundern, wenn diese Bescheinigung wirklich dermaßen wichtig wäre. Denn wenn man sich mal §§ 56 ff. angeht, dann finden sich da Mitwirkungspflichten, etwa die Pflicht eines Arbeitgebers, das Einkommen zu bescheninigen. Klar. Man muss ja sehen können, wie viel der Antragsteller verdient.
Es gibt da aber keine Pflicht für den Vermieter, eine Bescheiningung über die Miete auszufüllen. Was würde denn passieren, wenn der Vermieter einfach keine Lust hätte, das zu bescheinigen?
Also weil die, wie das Gesetz sagt „tatsächlichen“ Kosten der Unterkunft übernommen werden, würde ich mich ehrlich gesagt sehr wundern, wenn der Antrag nicht bearbeitet würde, weil man die entsprechende Vermieterbescheinigung nicht bringt. Denn aus dem Mietervtrag und den Überweisungsbelegen etwa der letzten Monate kann man doch ganz genau sehen, wie viel Miete anfällt.
Ich hielte es für rechtswidrig, würde man hier die Leistungen verweigern, lasse mich aber gern eines anderen belehren.

Gruß,

Florian.

Die ganze Bescheinigung beinhaltet Angaben zur Miethöhe,Wohnungsgröße,Bauzustand,Baujahr etc…die wichtigsten Angaben stehen aber auch im Mietvertrag.Mich würde es also interessieren,ob jemand schon Erfahrung mit der Nichtabgabe solcher Bestätigung hat.

Gruß Jan

Hi,

meines Wissens gibt es keine rechtliche Verpflichtung, diese Bescheinigung abzugeben, es sei denn, du bist unter 25 Jahre alt, da in diesem Fall die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen ist. Ein Kompromiss könnte sein: du holst dir eine Mietbescheinigung für Wohngeld und sagst deinem Vermieter, dass du Wohngeld beantragen möchtest. Gem. § 25 Abs. 3 Wohngeldgesetz ist der Vermieter verpflichtet, diese Bescheinigung auszufüllen. Und diese Bescheinigung enthält auch alle notwendigen Angaben, die die ARGE braucht.

Gruß
Nelly

@ Simsy Mone und Florian
Hi,

Auf dem Zettel steht erstmal die Kaltmiete. Dann muß alles einzeln aufgelistet werden, also ob Warmwasser über Durchlauferhitzer oder Zentralheizung (wegen der 18%), ob und wenn ja wieviel Kabelgebühren in den NK enthalten sind usw usf. Ohne diesen Wisch besteht die Chance, daß die ARGE die selbstzutragenden Nebenkosten zu Ungunsten des Antragstellers errechnet.

Gruß
Sticky