ALGII und Unterhaltsbeschluss - Rückzahlung?

Hallo zusammen,

angenommen eine Frau trennt sich und klagt auf Trennungsunterhalt weil der Mann nicht zahlt.
Daraufhin beantragt die Frau ALG II und ist in Folge für 16 Monate ALG II Empfängerin.
Nach der Zeit als ALG II Empfängerin spricht das Familiengericht der Frau erheblichen Unterhalt zu. In der Verhandlung wurde seitens der Frau ein Antrag vorgelegt, dass der Anspruch teilweise auf das Jobcenter übergegangen ist (mit konkreten Summen). Es wird entsprechend entschieden.

Fragen:

  1. Bekommt das Jobcenter jetzt vom Gericht eine Kopie des Beschlusses (obwohl es nicht geklagt hatte, aber Begünstigter ist)?
  2. Wie muss sich die Frau verhalten?

Gruß
Bori,(keine Frau)

Hallo,

das JC hat auf den Trennungsunterhalt, welcher nicht bezahlt wurde, ALG2-Leistungen erbracht.

Die Frau ist gesetzlich verpflichtet, dem JC das Urteil vorzulegen, damit das JC die Ansprüche beim Ex geltend machen kann, vermutlich wird der EX oder dessen Anwalt das selber machen.

Für die Frau recht es aus, das Urteil in Kopie dem JC nachweisbar zu übergeben. Sollte der EX allerdings an die Frau bezahlen, müsste diese das Geld umgehend an das JC überweisen, andernfalls strafbare Handlung vorliegt.

si

angenommen eine Frau trennt sich und klagt auf
Trennungsunterhalt weil der Mann nicht zahlt.
Daraufhin beantragt die Frau ALG II und ist in Folge für 16
Monate ALG II Empfängerin.
Nach der Zeit als ALG II Empfängerin spricht das
Familiengericht der Frau erheblichen Unterhalt zu. In der
Verhandlung wurde seitens der Frau ein Antrag vorgelegt, dass
der Anspruch teilweise auf das Jobcenter übergegangen ist (mit
konkreten Summen). Es wird entsprechend entschieden.

Fragen:

  1. Bekommt das Jobcenter jetzt vom Gericht eine Kopie des
    Beschlusses (obwohl es nicht geklagt hatte, aber Begünstigter
    ist)?
  2. Wie muss sich die Frau verhalten?

Gruß
Bori,(keine Frau)