Hallo zusammen,
angenommen eine Frau trennt sich und klagt auf Trennungsunterhalt weil der Mann nicht zahlt.
Daraufhin beantragt die Frau ALG II und ist in Folge für 16 Monate ALG II Empfängerin.
Nach der Zeit als ALG II Empfängerin spricht das Familiengericht der Frau erheblichen Unterhalt zu. In der Verhandlung wurde seitens der Frau ein Antrag vorgelegt, dass der Anspruch teilweise auf das Jobcenter übergegangen ist (mit konkreten Summen). Es wird entsprechend entschieden.
Fragen:
- Bekommt das Jobcenter jetzt vom Gericht eine Kopie des Beschlusses (obwohl es nicht geklagt hatte, aber Begünstigter ist)?
- Wie muss sich die Frau verhalten?
Gruß
Bori,(keine Frau)