ALGII und Versicherungsrückkaufswert

Hallo liebe Experten,

nehmen wir mal Folgendes an: eine fiktive Person erhält ALGII und kündigt im Jahr 2009 ihre private Unfallversicherung (mit Beitragsrückerstattung). Diese Versicherung hatte sie abgeschlossen als sie noch erwerbstätig war.

Den größten Teil der Vertragslaufzeit hatte sie die Beiträge aus ihrer Regelleistung bestritten. Nur mal angenommen es waren 25,00 EUR monatlich. Der Rückkaufswert ist natürlich, trotz erheblicher Verluste höher als die ALGII-Leistung.

Somit könnte es auch sein, dass diese Summe, der Auszahlungsbetrag, auch einen Kapitalertrag von vielleicht 400 EUR beinhaltet. Dieser Kapitalertrag musste evtl. versteuert werden, da eine 12 jährige Laufzeit unterschritten wurde. Es könnte ja sein, dass die Arbeitsagentur bei ihrem Datenabgleich jetzt über das Zustandekommen dieses Kapitalertrages um Auskunft bittet. Die oben genannte fiktive Person hatte vielleicht vergessen, sie über diese Unfallversicherung zu informieren.

Schließlich waren die Beiträge aus der Regelleistung angespart. Nun könnte sich die Person doch fragen, was sie zu befürchten hat? Geht es hier um den gesamten Rückkaufswert oder um die Verrechnung der Kapitalerträge? Gehört der Rückkaufswert zum Schonvermögen (wurde ja auch selber angespart), abzüglich des versteuerten Kapitalertrages?

Wer hat fundiertes Wissen? Vielen lieben Dank im Voraus.

LG Manuela

nehmen wir mal Folgendes an: eine fiktive Person erhält ALGII
und kündigt im Jahr 2009 ihre private Unfallversicherung (mit
Beitragsrückerstattung). Diese Versicherung hatte sie
abgeschlossen als sie noch erwerbstätig war.

Klar.

Den größten Teil der Vertragslaufzeit hatte sie die Beiträge
aus ihrer Regelleistung bestritten. Nur mal angenommen es
waren 25,00 EUR monatlich.

Respekt. 25,- jeden Monat von der Regelleistung. Aber ist ja nur fiktiv und eher unrealistisch.

Der Rückkaufswert ist natürlich,
trotz erheblicher Verluste

Was für Verluste. Das nicht alle eingezahlten beiträge zurückkommen. Nun da ist noch Steuer drin und der Risikobeitrag usw.
höher als die ALGII-Leistung.

Somit könnte es auch sein, dass diese Summe, der
Auszahlungsbetrag, auch einen Kapitalertrag von vielleicht 400
EUR beinhaltet.
Dieser Kapitalertrag musste evtl. versteuert
werden, da eine 12 jährige Laufzeit unterschritten wurde. Es
könnte ja sein, dass die Arbeitsagentur bei ihrem
Datenabgleich jetzt über das Zustandekommen dieses
Kapitalertrages um Auskunft bittet.

Nicht nur das, der Hartzer selber ist verpflichtet dies von sich aus anzugeben!

Die oben genannte fiktive
Person hatte vielleicht vergessen, sie über diese
Unfallversicherung zu informieren.

Veeeergeeeessen! Ja so was.
Es kommt hier auf den Vertrag an. Eine normale UV die der Hartzer selber zahlt ist seine Sache, obe das jetzt aber eine Art Kapitalversicherung, anstatt auf das Leben einer Person eben hier auf die Unfallverletzung einer Person, ist, macht einen Unterschied.

Schließlich waren die Beiträge aus der Regelleistung
angespart.

Egal.
Nimm mal an, ein Hartzer leistet sich von der Regelleistung einen Lottoschein und gewinnt, was ist dann? Zugegeben ist was anderes, aber nimm an ein Hartzer spart sich vom Munde ab und legt auf die Seite, überschreitet er die Grenze des Schonvermögens, hat er sozusagen falsch gespart.

Nun könnte sich die Person doch fragen, was sie zu
befürchten hat? Geht es hier um den gesamten Rückkaufswert
oder um die Verrechnung der Kapitalerträge?

Es geht um das was zufließt. Das ist dann in dem Monat Einkommen und zu verrechnen.

Gehört der Rückkaufswert zum Schonvermögen (wurde ja auch selber
angespart), abzüglich des versteuerten Kapitalertrages?

Was ist es für eine Versicherung??? Doch eine Kapitalversicherung?

Hallo,

die Erwähnung des §12 Abs.2 Punkt4 im SGBII wirkt manchmal Wunder, bei der ARGE.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Allerdings würde auch schon Punkt 1 gelten, wenn der Auszahlungsbetrag mit in den Freibetrag passt!

VG, René

Danke für die Antwort, habe natürlich auch schon selber eine kleine Exkursion durch einen Teil der entsprechenden Gesetzestexte gemacht, welche leider, durch die Verweise auf andere Paragraphen, sehr verwirrend, bzw. unübersichtlich sind (da sehr umfangreich). Meine Hoffnung war Folgende: Ist jemandem schon ähnliches vorgekommen oder hat er, zum Beispiel aus seinem Freundes- und Bekanntenkreis ein ähnliches Beispiel, welches er mit sämtlichen Auswirkungen/Folgen beschreiben kann?

Vielen lieben Dank für deine Aufmerksamkeit und dein Interesse.

LG Manuela

Hallo Schritt2,

ich habe doch extra die Experten mit fundiertem Wissen angesprochen und nicht Nörgler und Zweifler, welche den Wahrheitsgehalt anzweifeln und arrogant, bzw. schadenfroh kommentieren müssen.

Die zum Besten gegebenen Weisheiten (eine ganz schmarle Ausbeute) sind mir seit vielen Jahren bekannt und ein Vielfaches mehr. Selbstverständlich sind unqualifizierte Antworten nicht hilfreich. Es soll sogar Leute geben, die sich Schritt2 nennen und nur ein zweifach verstärkter Zwickel sind.

Wenn Witz nicht verstanden, frage bitte deine Eltern.

LG Manuela

2 Like

hattest Du meinen Beitrag gelesen?

VG, René

Eigentlich bin ich hier nur zum flirten unterwegs.

LG Manuela

1 Like

Na dann,

bin 76 Jahre alt und suche noch ne Frau, die mich versteht.
Lust?

VG, René

1 Like

Mein Vater ist nicht ganz so alt. Aus diesem Grunde hält sich meine Lust in Grenzen. Dein Humor und dein Humorvertändnis sind auch nicht deinem Alter entsprechend. Immer auf die Jugend schimpfen und selbst so niveaulos agieren. Was suchtst du in diesem Forum? Freiwild, kleiner …? Grüße bitte auch deine Urenkel.

LG M

1 Like

Hallo

Der Rückkaufswert ist natürlich, trotz erheblicher Verluste höher als die ALGII-Leistung.

Somit könnte es auch sein, dass diese Summe, der Auszahlungsbetrag, auch einen Kapitalertrag von vielleicht 400 EUR beinhaltet.

Das verstehe ich nicht, Verlust UND Ertrag? Kann man die Verluste und den Ertrag nicht gegeneinander aufrechnen?

Die oben genannte fiktive Person hatte vielleicht vergessen, sie über diese Unfallversicherung zu informieren.

Das könnte zum Problem werden, da es sich ja anscheinend um ein Vermögen handelt, da man es sich ja auszahlen lassen kann. Könnte aber sein, dass einem das nicht klar sein muss, weiß nicht. Besonders, wenn am Anfang noch nicht viel da war.

Aber diesen Ertrag von 400 Euro hätte man wohl mitteilen müssen. Wenn man Einkünfte nicht mitteilt, kann das als Sozialbetrug ausgelegt werden. - Ich würde mich mal bei tacheles-sozialhilfe.de beraten lassen. - Oder wusste man von diesem Kapitalertrag selber auch noch nichts?

Geht es hier um den gesamten Rückkaufswert

Da man das Geld ja vorher eingezahlt hat, würde ich persönlich das als Vermögen betrachten. Das kann man sich auch abholen oder ausgeben, ohne vorher eine Erlaubnis bei der Sozialbehörde einzuholen.

Viele Grüße

Probiers doch mal eDarling.

ich habe doch extra die Experten mit fundiertem Wissen
angesprochen und nicht Nörgler und Zweifler, welche den
Wahrheitsgehalt anzweifeln und arrogant, bzw. schadenfroh
kommentieren müssen.

Du hast eine sachgerechte Antwort erhalten.
Was willst du, wenn du hier eh nur zum flirten bist. Probiers doch mal eDarling.

Es soll sogar Leute geben, die sich

Schritt2 nennen und nur ein zweifach verstärkter Zwickel sind.

Wenn Witz nicht verstanden, frage bitte deine Eltern.

LG Manuela

huahhhh, der war gut! den eindruck habe ich auch gehabt, bevor ich das hier gelesen habe. ich knick mich wech!

ps. kann von mir aus gelöscht werden

1 Like