Hallo liebe Experten,
nehmen wir mal Folgendes an: eine fiktive Person erhält ALGII und kündigt im Jahr 2009 ihre private Unfallversicherung (mit Beitragsrückerstattung). Diese Versicherung hatte sie abgeschlossen als sie noch erwerbstätig war.
Den größten Teil der Vertragslaufzeit hatte sie die Beiträge aus ihrer Regelleistung bestritten. Nur mal angenommen es waren 25,00 EUR monatlich. Der Rückkaufswert ist natürlich, trotz erheblicher Verluste höher als die ALGII-Leistung.
Somit könnte es auch sein, dass diese Summe, der Auszahlungsbetrag, auch einen Kapitalertrag von vielleicht 400 EUR beinhaltet. Dieser Kapitalertrag musste evtl. versteuert werden, da eine 12 jährige Laufzeit unterschritten wurde. Es könnte ja sein, dass die Arbeitsagentur bei ihrem Datenabgleich jetzt über das Zustandekommen dieses Kapitalertrages um Auskunft bittet. Die oben genannte fiktive Person hatte vielleicht vergessen, sie über diese Unfallversicherung zu informieren.
Schließlich waren die Beiträge aus der Regelleistung angespart. Nun könnte sich die Person doch fragen, was sie zu befürchten hat? Geht es hier um den gesamten Rückkaufswert oder um die Verrechnung der Kapitalerträge? Gehört der Rückkaufswert zum Schonvermögen (wurde ja auch selber angespart), abzüglich des versteuerten Kapitalertrages?
Wer hat fundiertes Wissen? Vielen lieben Dank im Voraus.
LG Manuela