Hi alle,
ist es möglich, sich für ein paar Monate vom ALG II zu ‚verabschieden‘ und danach problemlos erneut einen Antrag zur Fortführung zu stellen?
Wenn ja: Bitte mit Quellenangabe, damit ich darauf verweisen kann.
Herzlichen Dank
& Adlergruß
Hi alle,
ist es möglich, sich für ein paar Monate vom ALG II zu ‚verabschieden‘ und danach problemlos erneut einen Antrag zur Fortführung zu stellen?
Wenn ja: Bitte mit Quellenangabe, damit ich darauf verweisen kann.
Herzlichen Dank
& Adlergruß
Hallo Anja,
ich versteh die Frage nicht ganz. Was hindert Dich daran, in 6 Monaten (sag ich jetzt mal so) einen neuen Antrag zu stellen, wenn Du Dich vorher ordnungsgemäß abmeldest.
Grüße
Almut
Hi Almut,
ich versteh die Frage nicht ganz. Was hindert Dich daran, in 6
Monaten (sag ich jetzt mal so) einen neuen Antrag zu stellen,
wenn Du Dich vorher ordnungsgemäß abmeldest.
Mich hindert nix dran, genau so möchte ich es ja auch tun - aber ich kenne die Gesetzeslage nicht.
ALGII ist ja die ‚Verlängerung‘ des ALGI und ich weiß eben nicht, ob bei einer Unterbrechung der Anspruch erlischt. Könnte mir z.B. denken, dass ich mich dann direkt beim Sozialamt anstellen muss oder so …
Ich frage ja, weil ich es nicht weiß … Und ich hoffe, dass mir jemand sagen kann: es geht, weil … (und das steht da und da geschrieben).
Adlergrüße
ALGII ist ja die ‚Verlängerung‘ des ALGI und ich weiß eben
nicht, ob bei einer Unterbrechung der Anspruch erlischt.
Könnte mir z.B. denken, dass ich mich dann direkt beim
Sozialamt anstellen muss oder so …
Hi,
ALG 2 ist nicht die Verlängerung von ALG 1, sondern der „Ersatz“ für die frühere Alhi bzw. Sozialhilfe, also quasi „Sozialhilfe nur für Erwerbsfähige“.
Der Anspruch auf ALG 2 „erlischt“, wenn du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst, also z.B. nicht mehr arbeitsfähig bist oder nicht mehr bedürftig.
Beim Sozialamt hättest du gar nichts zu suchen, solange du noch unter 65 bist und für mindestens 3 Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig bist.
Fazit: Wenn du dich jetzt beim ALG2 abmeldest, weil du zur Zeit nicht bedürftig bist, kannst du, wenn du wieder bedürftig bist, einen neuen Antrag stellen.
Wenn du allerdings sagst „Ich wollt mich mal für 6 Monate abmelden…“ dann würden die wahrscheinlich doch etwas komisch gucken.
Gruß
Nelly
Hallo Anja,
wie schon Nelly geschrieben hat, die ALG2 geht von der Bedürftigkeit aus.
Grüße
Almut