ALGII: Was zählt zu den Wohnungsbeschaffungskosten

Hallo,

ich bin auf dieser Seite http://www.beamte4u.de/angemessenheit.html im 4. Absatz darauf gestoßén, dass im Falle eines „Zwangsumszugs“ eines ALGII-Empfängers die Umzugskosten, die Wohnungsbeschaffungskosten und die Mietkaution übernommen werden.

Bei meinem Bruder ist das nun so, dass ihm die Arbeitsagentur nach langem zögern eine anfallende Marklerprovision übernehmen würde. Allerdings als Darlehen, was er in monatlichen Raten von je 70 EURO zurückzahlen müsste. Und wenn man nur 345 EURO bekommt sind 70 EURO ziemlich viel!
Er dachte sich er erkundigt sich einmal ob die Agentur auch eine anfallende Marklerprovision übernhemen würde, da er trotz intensiver Suche noch keine Wohnung gefunden hat, die im Preisrahmen liegt (hier herrscht „Ein-Zimmer-Wohnungsmangel“ seit der Reform!!!).
Jetzt ist er ja gezwungen einen Markler einzuschalten (auch wenn er diesen letztendlich selber zahlen müsste), da es ja sonst (falls er keine Wohnung finden sollte´und um eine Mietübernahmenverlängerung betteln müsste) auf Ihn zurückfällt, warum er keinen Markler genommen hat.

Lange Rede kurzer Sinn:
Ich weiß jetzt nicht sicher ob dieser Satz auf der oben genannten Seite („Im Fall eines Umzugs werden die Umzugskosten, die Wohnungsbeschaffungskosten und die Mietkaution übernommen.“) rechtens ist. Wenn ja, zählt eine evtl. anfallende Marklerprovision nicht auch zu den Wohnungsbeschaffungskosten UND müsste die Agentur diese nicht dann übernehmen und zwar nicht in Form eines Darlehens?!?!

Danke für Eure Hilfe!!
Lena

PS:
Stimmt es das die Agentur sogar die Kosten für die Wohnungsrenovierung (Streichen beim Auszug) übernimmt?? Hab das glaub ich mal irgendwo gelesen.

zählt eine
evtl. anfallende Marklerprovision nicht auch zu den
Wohnungsbeschaffungskosten UND müsste die Agentur diese nicht
dann übernehmen und zwar nicht in Form eines Darlehens?!?!

Hi,
das ist eine Auslegungssache. Wenn im Gesetz ein unbestimmter Rechtsbegriff („Wohnungsbeschaffungskosten“) steht, dann muss dieser ausgelegt werden. In der Regel wurden Maklergeühren bisher durch die Sozialämter nicht übernommen, und dies wird wohl auch bei ALG 2 die Regel bleiben. Und wenn, dann sicher nur darlehensweise. Allerdings würde ich mich mit der Ratenhöhe von 70 EUR nicht einverstanden erklären. Folgendes schlage ich vor: Wenn dein Bruder dem Amt regelmäßig intensive Bemühungen, eine Wohnung zu finden, nachweist, sollte er zunächst beantragen, seine tatsächliche Miete so lange weiter zu zahlen, bis er eine andere Wohnung gefunden hat. Es ist dann ja nicht seine Schuld, wenn er keine findet. Falls Weiterzahlung abgelehnt wird: Widerspruch einlegen.
Dann würde ich einen Antrag auf Übernahme der Maklergebühr stellen, und zwar als Beihilfe. Falls abgelehnt und nur Darlehen angeboten wird: Widerspruch einlegen. Falls keine niedrigeren Raten angeboten werden: Widerspruch einlegen. Das ist das einzige, was hilft, wenn das Amt ihm nicht entgegenkommen will.

Stimmt es das die Agentur sogar die Kosten für die
Wohnungsrenovierung (Streichen beim Auszug) übernimmt?? Hab
das glaub ich mal irgendwo gelesen.

Nein, eine Auszugsrenovierung wird nicht übernommen, da sie, falls sie mietvertraglich verlangt wird, eine privatrechtliche Schuld darstellt. Es kann aber, falls erfoderlich, eine Einzugsrenovierung bezahlt werden. Diese gehört m.E. zu den Wohnungsbeschaffungskosten.

Viel Erfolg.

Gruß
Nelly