ALGII wo beantragen? AA oder Sozialamt?

Hallo zusammen,

in der Überschrift steht eigentlich schon meine Frage. An wen wendet man sich seit der Einführung des ALGII, wenn man dieses beantragen möchte. An die Arbeitsagentur oder an das Sozialamt, oder ist das egal? Ich frage, weil dies früher ja klar gegliedert war als es noch die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe gab.

Viele Grüße

Phoebe

Arbeitsamt -owT-

Wieso nur an das Arbeitsamt? Eine Begründung wäre ganz nett. Danke.

Phoebe

Schwierig!
Hallo,
wende Dich an das Arbeitsamt, wenn Du bisher Arbeitslosengeld, oder -hilfe bezogen hast, oder wenn Du bis heute eine Arbeit hattest.
Wenn Du bisher keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen hattest, gehst Du zum Sozialamt.
Solltest Du auf dem falschen Amt gelandet sein, wirst Du das dort erfahren, bzw. Dein Antrag wird von dort an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Alle Angaben ohne Gewähr - das ist mein bisheriger Kenntnisstand.
Viele Grüße
Jens

Hallo Phoebe,

kommt darauf an wo du lebst…
Hier in NRW nennt sich das Arbeitsgemeinschaft SGB II und ist entweder am AA oder am Sozialamt angesiedelt…

Da must du halz mal gucken gehen…

mfg

Frank

Hallo Frank,

danke für deine Antwort.

Ich habe inzwischen herausgefunden, dass in diesem Fall (Stadt in NRW) jemand der vorher weder Arbeitslosenhilfe noch Sozialhilfe bezogen hat, sich an das Sozialamt wenden muss.

Gruß

Phoebe

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Liebe Phoebe,

Wieso nur an das Arbeitsamt? Eine Begründung wäre ganz nett.
Danke.

Tut mir außerordentlich leid, dass ich zwischen all der wenigen Zeit, die mir zwischendurch so bleibt, nicht mit handfesten Hauptsätzen und Argumentationslinien arbeiten konnte:

Arbeitsamt weil Du eine „arbeitsfähige Hilfsbedürftige“ bist. Betonung auf arbeitsfähig. Sozialamt greift, wenn nicht arbeitsfähig.

Viele herzliche Grüße mit den besten Wünschen für einen schönen und angenehmen Tag

wünscht Jana

-)

Hallo Jana,

Liebe Phoebe,

Wieso nur an das Arbeitsamt? Eine Begründung wäre ganz nett.
Danke.

Tut mir außerordentlich leid, dass ich zwischen all der
wenigen Zeit, die mir zwischendurch so bleibt, nicht mit
handfesten Hauptsätzen und Argumentationslinien arbeiten
konnte:

Arbeitsamt weil Du eine „arbeitsfähige Hilfsbedürftige“ bist.
Betonung auf arbeitsfähig. Sozialamt greift, wenn nicht
arbeitsfähig.

Aha, jetzt bin ich schlauer. Allerdings geht es hier nicht um mich, das hast du missverstanden.

Trotzdem danke.

Viele herzliche Grüße mit den besten Wünschen für einen
schönen und angenehmen Tag

wünscht Jana

-)

Viele Grüße

Phoebe